Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB mitteilt, wurde über das Vermögen der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 23.08.2016 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Wie die Kanzlei weiter berichtet, wurde zum vorläufigen
Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler bestellt.
Es ist aufgrund dieser Informationen zu befürchten, dass die
Privatanleger ihre Einlage nicht mehr oder nur noch zu einem Bruchteil zurück
erhalten.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte raten dringend jedem
Anleger, der sein Geld bei der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH
& Co. KG angelegt hat, Kontakt mit einem Fachanwalt für Kapitalmarktrecht
aufzunehmen und alle Möglichkeiten auf Schadenersatz prüfen zu lassen. In
vielen Fällen können Anleger insbesondere Ansprüche aus Prospekthaftung gegen
Unternehmensverantwortliche oder Ansprüche gegen Anlagevermittler geltend
machen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits mehrere
Anleger und helfen diesen bei der Durchsetzung und Wahrung ihrer Rechte.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Erste Oderfelder anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Erste Oderfelder kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.08.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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