Freitag, August 26, 2016

Erste Oderfelder: Vorläufige Insolvenzverwaltung durch das AG Chemnitz angeordnet! Was Anleger jetzt tun können!

Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB mitteilt, wurde über das Vermögen der  Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 23.08.2016 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.


Wie die Kanzlei weiter berichtet, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler bestellt.

Es ist aufgrund dieser Informationen zu befürchten, dass die Privatanleger ihre Einlage nicht mehr oder nur noch zu einem Bruchteil zurück erhalten.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte raten dringend jedem Anleger, der sein Geld bei der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG angelegt hat, Kontakt mit einem Fachanwalt für Kapitalmarktrecht aufzunehmen und alle Möglichkeiten auf Schadenersatz prüfen zu lassen. In vielen Fällen können Anleger insbesondere Ansprüche aus Prospekthaftung gegen Unternehmensverantwortliche oder Ansprüche gegen Anlagevermittler geltend machen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits mehrere Anleger und helfen diesen bei der Durchsetzung und Wahrung ihrer Rechte.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
 

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.




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