Wenn Webseiten gehackt werden, so ist das eine nervige Sache, aber offensichtlich in den üblichen Dosen inzwischen etabliert. Doch wenn Seiten professionell gehackt werden mit dem Zweck der Unterbindung der Verbreitung unliebsamer Nachrichten ist dies nicht nur für die Opfer mieser Kapitalanlagen und schlechter Anlageberatung übel, sondern auch für die Besucher der jeweiligen Homepages die nach Informationen suchen.
So wurden jetzt wiederholt mehrere vom BSZ e.V. betriebene
Internetseiten gehackt und vom Provider vom Netz genommen. Die beauftragte
Internetagentur braucht nunmehr eine Woche um den Schaden zu beheben! Auf die
Frage ob das nicht schneller gehe, erhalten wir die Auskunft: „Wir machen auch
nur unsere Arbeit“. Mit der Prognose:
„Dass kann die nächste Woche dann wieder passieren“! Na prima!
„Kapitalanlagebetrüger oder Falschberater, wer sind die
größeren Kapitalvernichter?“ So titelte der Beitrag des BSZ Bund für soziales
und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. der am 19. August 2016 ins Netz gestellt
wurde. „Anlageberatung ist für viele Verbraucherinnen und Verbraucher oft ein
Glücksspiel wie Roulette“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Durch falsche Anlageberatung verlieren
Verbraucherinnen und Verbraucher laut einer Studie für das
Verbraucherministerium jedes Jahr bis zu 30 Milliarden Euro. Das ist skandalös!
Auslöser für diesen Beitrag war eine Pressemitteilung des
Bankenverbandes unter dem Titel „Achtung Anlagebetrug: Auf Warnsignale achten“.
Vor dem Hintergrund, dass sich bei dem BSZ Bund für soziales
und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. täglich verzweifelte Kleinanleger melden die
Ihr Erspartes und damit ihre Altersvorsorge verloren haben, berichtete der BSZ
e.V. dass es nicht unbedingt die dubiosen Anbieter des ungeregelten
Kapitalmarkts sind bei denen das meiste Anlegergeld versenkt wird. Oft wurden
diese Anleger von „seriösen“ Geschäftsbanken, meist der eigenen Haubank in für
sie nicht geeignete Anlageprodukte „hineinberaten“. Da wurde offensichtlich
auch noch der letzte Euro eingesammelt, egal ob Rentner oder Kleinverdiener!
Egal ob Immobilen-, Film-, Medien- oder Schiffsfonds, der versprochene
Geldsegen ist bei der Bank und nicht auf den Konten der Anleger gelandet.
Der BSZ e.V. stellte weiterhin fest, dass sich viele
Kapitalanlagestrategien oft als Reinfälle erweisen. Mit Schrottimmobilien,
unternehmerischen Beteiligungen, Film- und Medienfonds, Schiffsfonds,
Schneeball- und Pyramiedensystemen, Wind-,Strom-,Holz-Fonds zieht sich eine
Ausplünderungsspur durchs ganze Land. Tausende Anleger verlieren jedes Jahr
ihre Altersvorsorge und sollen oft auch noch Ausschüttungen zurück zahlen.
Wohlgemerkt, wir reden hier nicht über Anlagebetrug, sondern über „ganz
normale“ Kapitalanlagen, die auch von den Banken ihren Kunden verkauft wurden.
Offensichtlich haben diese offenen Worte nicht jedem
gefallen. Anstatt sich mit Argumenten auszutauschen hat man die Seiten des BSZ
e.V. gehackt und lahm gelegt.
Der BSZ e. V. ist es gewohnt nach kritischen Berichten mit Spam-Mails
und Verleumdungen überschwemmt zu werden. „Wir werden aber nicht unsere Zeit
und auch keinerlei finanzielle Mittel investieren um die Täter zu stellen“,
sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.
Leider gibt es im Bereich der Kapitalanlage immer wieder Personen
und Unternehmen, deren einziges Ziel es ist, zum Nachteil der Anleger den
eigenen Gewinn zu maximieren. Die Zahl der Schadensfälle auf dem deutschen
Kapitalmarkt nimmt ständig zu. Ganze Heerscharen betroffener Anleger, die oft
von provisionsgetriebener Beratung getäuscht wurden, sind Opfer dieser
katastrophalen Situation. Der Bogen der Unkorrektheiten spannt sich vom kleinen
Anlageberater bis zu den renommierten Versicherungsgesellschaften und Banken.
Die Geldhäuser haben zum Beispiel ihren Kunden Schiffsfonds
als sehr lukratives und sicheres
Investment dargestellt. Die Bankberater sind damit immer noch auf
Kundenfang gegangen als schon klar war, dass einfach zu viele Schiffe in den Markt
gedrückt wurden. Die Initiatoren und Vertriebe verdienten ihr Geld nicht mit
den Schiffen sondern an den Schiffen. Eine klassische Blase wurde geschaffen.
Als diese platzte wurde der Mythos einer Krise aufgebaut. Mit einer Krise hat
das aktuelle Schiffsdebakel jedoch nichts zu tun. Hier wird mit dem Wort der
Krise ein Mythos aufgebaut, weil einfach zu viele Schiffe in den Markt gedrückt
wurden. Es wurde über den Fonds gutes Geld verdient. Es wird auch von anderen
über einen pyramidenartigen Aufbau von Schiffen gesprochen, der nie eine wirtschaftliche
Chance gehabt habe.
Ein besserer Anlegerschutz, davon ist man bei dem BSZ e.V.
überzeugt, ist nur durch ständige Berichterstattung über heikle Anlageangebote
zu erreichen. Dies wird vom BSZ e.V. in enger Zusammenarbeit mit den BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälten seit über 17 Jahren bereits praktiziert. Der BSZ® e.V.
ist einer der "aktivsten" Vereine im Bereich Anleger- und
Verbraucherschutz. Mehrmals wöchentlich werden im Internet auf den Seiten www.rechtsboerse.de (zur Zeit gehackt) ,
www.kapitalanleger-echo.de
(zur Zeit gehackt) und auf der Portalseite www.fachanwalt-hotline.eu neue Beiträge zu den Themen Anleger- und
Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle
Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen
aufbauen können - ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl
einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!!
Allerdings macht man sich mit solch einer engagierten
Berichterstattung nicht nur Freunde sagt BSZ Vorstand Horst Roosen. Die
Finanz-Anbieter nutzen auch gerne die Abmahnkeule und beherrschen die Methoden
der Diffamierung bestens. Die Kriegskassen sind mit dem Anlegergeld gut
gefüllt, so dass man sich teure Anwälte leisten kann.
Auch der Philosoph Schopenhauer ist dem Irrtum unterlegen,
dass man einem Anleger nur einmall das Fell über die Ohren ziehen kann. (Kein
Geld ist vorteilhafter angelegt als das, um welches wir uns haben prellen
lassen; denn wir haben dafür unmittelbar Klugheit eingehandelt. Artur
Schopenhauer, Philosoph (1788-1860).)
Wenn Anleger glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht
richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder
nicht alles mir Rechten Dingen zugeht,
kann der Rechtsweg die beste Option sein. Die BSZ e.V.
Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern
eine ehrliche Einschätzung ihrer Chancen zum Ausgleich ihres finanziellen Schadens vermittelt.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind hochqualifizierte und
seit vielen Jahren am Markt tätige Anwaltskanzleien, die von zahlreichen
Dritten, also nicht nur vom BSZ® e.V., als bundesweit renommierte
Anwaltskanzleien empfohlen werden. Diese Kanzleien haben nachweislich weit
überdurchschnittliche Erfolge seit vielen Jahren im Bereich des
Kapitalanlagerechts zu verzeichnen.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrechtsspezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die
Interessengemeinschaft "Anlage gescheitert was nun?" gegründet.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
der Interessengemeinschaft beizutreten.
Fazit:
Ein wehrhafter Anleger ist der beste Anlegerschutz und ein
engagierter Anlegerschutzanwalt ist kein Abzocker sondern der tatkräftige
Helfer seines Mandanten.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos einer BSZ e.V.
Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft
kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder
auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
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unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.08.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.