Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben inzwischen mehrere Klagen für geschädigte Anleger der POC bei Gericht eingereicht. Nachdem zwischenzeitlich das Insolvenzverfahren über die kanadische Objektgesellschaft COGI eröffnet wurde, mehren sich die Anfragen der Anleger von POC, die nun befürchten, einen Totalverlust bezüglich ihrer Einlagen zu erleiden.
Für die Anleger begann die Misere bereits Ende 2013, als die
versprochenen Ausschüttungen eingestellt wurden. Dies wurde jedoch mit der
erforderlichen Sanierung und dem Zusammenschluss der POC-Objektgesellschaften
begründet.
Leider blieben nicht nur die Ausschüttungen auch in der
Folgezeit aus. Vielmehr forderte POC Anfang Juli 2015 die Anleger auf, die
erhaltenen Ausschüttungen aus dem Jahr 2013 zurückzuzahlen. Diese Forderung
wurde mit einem vermeintlichen Finanzbedarf der kanadischen Objektgesellschaft
COGI begründet. Offensichtlich führte dies jedoch nicht dazu, das drohende
Insolvenzverfahren abzuwenden.
Für die Anleger stellen sich nun insbesondere zwei Fragen:
Muss ich die
Ausschüttungen zurückzahlen?
Die Fondsgesellschaften weisen in ihren letzten
Anlegeranschreiben immer wieder darauf hin, dass die Anleger nach der
Rechtsprechung des BGH verpflichtet seien, die Ausschüttungen zurückzuzahlen.
Dies ist jedoch nicht ohne weiteres korrekt.
So erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Aylin Pratsch: „Es
bestehen erhebliche Zweifel daran, ob die Regelungen von POC in den
Gesellschaftsverträgen rechtlich wirksam sind. Die BGH-Rechtsprechung wird von
POC einseitig ausgelegt, die Darstellungen sind nach meiner Auffassung aus
rechtlicher Sicht bedenklich und könnten Anleger dazu verleiten, unreflektiert
Zahlungen zu tätigen.“
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von CLLB empfehlen daher
den Anlegern, sich an eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte
Kanzlei zu wenden, um die vermeintliche Rückzahlungspflicht prüfen zu lassen.
Was kann ich
unternehmen, um einen Totalverlust abzuwenden?
Aufgrund des Insolvenzverfahrens über die Objektgesellschaft
droht den Anlegern nunmehr ein Totalverlust hinsichtlich der bereits getätigten
Einlagen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen bereits eine
Vielzahl von Anlegern der einzelnen POC Gesellschaften bei der Prüfung ihrer
rechtlichen Möglichkeiten. Hierbei führen die Rechtsanwälte auch bereits
Prozesse auf Schadensersatz gegen die Initiatoren der POC sowie gegen
Anlageberater, die die Beteiligung an POC empfohlen haben.
Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus einer
mangelhaften Anlageberatung ergeben, wenn sich Anleger nicht korrekt und
umfassend über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt fühlen. Ein weiterer
Anknüpfungspunkt für Schadensersatzansprüche kann sich aus Prospektfehlern
ergeben. Hierzu bestehen nach Auffassung von Rechtsanwältin Aylin Pratsch
erhebliche Anknüpfungspunkte bei sämtlichen POC-Beteiligungen.
Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern aufgrund
der momentanen wirtschaftlichen Situation der Fondsgesellschaft, anwaltlichen
Rat von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei
einzuholen, um Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung
gegen die Initiatoren der POC und/oder gegen die Anlageberater prüfen zu
lassen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten
ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu
unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen
Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung
der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu
überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor
großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
cllbprat
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.02. 2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
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durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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