Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet, hat diese zwischenzeitlich weitere Urteile auf Rückabwicklung eines Kaufvertrags gegen Solar 9580 e. K. Rainer Hamberger erstritten.
Das Landgericht Heilbronn teilt hierbei erneut die
Auffassung der Kanzlei dass geschädigte Anleger einen Anspruch auf
Rückabwicklung gegen Solar 9580 e. K. Rainer Hamberger haben. Demnach besteht
für die Anleger von Solar 9580 e.K. Rainer Hamberger die gerichtlich bestätigte
Möglichkeit, die gezahlten Kaufpreise abzüglich erhaltener Pachtzinsen
zurückfordern.
Geschäftsgegenstand von Rainer Hamberger, der unter Solar
9580 auftrat, war der Verkauf vermeintlicher Solaranlagen an Anleger, die mit
Abschluss des Kaufvertrags gleichzeitig einen Pachtvertrag mit Solar 9580
geschlossen haben. Im Rahmen dieser Verträge war vorgesehen, dass den Käufern
die Solaranlagen nicht übergeben wurden, sondern dass Solar 9580 diese
Solaranlagen in sonnigen Regionen wie beispielsweise Sardinien aufstellen
sollte. Im Rahmen der Stromgewinnung sollten monatliche Pachtzahlungen von
Solar 9580 e. K. Rainer Hamberger an die Anleger gezahlt werden.
Seit Anfang 2015 mehren sich die Anfragen besorgter Anleger,
die auf ihre monatlichen Pachtzinsen warten. Inzwischen fühlen sich die
Anleger, welche die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte zwecks Beratung aufgesucht
haben, von Solar 9580 hingehalten und getäuscht, wie Rechtsanwältin Aylin
Pratsch feststellt.
So entschuldigte Solar 9580 anfangs die ausbleibenden
Pachtzahlungen damit, dass der Zahlungsverzug auf technische Probleme
zurückzuführen sei und die Zahlungen bald wieder aufgenommen werden sollten.
Später wurde den Anlegern erzählt, dass angeblich öffentlich-rechtliche
Vorschriften zu Zahlungsverzögerungen führen würden. Zuletzt forderte Solar
9580 e. K. Rainer Hamberger die Anleger sogar auf, Umsatzsteuer, die Solar 9580
an die Anleger im Rahmen der Pachtzinsen zahlte und die die Anleger in aller
Regel an ihr eigenes Finanzamt abführten, zurückzuzahlen. Außerdem werden
inzwischen auch Liquiditätsprobleme bei Solar 9580 eingeräumt.
„Dank der weiteren Urteile sehen wir unsere Auffassung
bestätigt, dass die Anleger von Solar 9580 Rückabwicklungsansprüche erfolgreich
gegen Solar 9580 e. K. Rainer Hamberger geltend machen können. Gerade mit Blick
auf die vermeintlichen Liquiditätsprobleme raten wir betroffenen Anlegern daher
dringend, ebenfalls rechtlichen Beistand auszusuchen, um zumindest die
gezahlten Kaufpreise vor einem Totalverlust zu bewahren,“ so BSZ e.V.
Anlegerschutzanwältin Aylin Pratsch.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten hierbei bereits
eine Vielzahl geschädigter Anleger und machen für ihre Mandanten Ansprüche aus
und im Zusammenhang mit Kauf- und Pachtverträgen gegen Solar 9580, e. K. Rainer
Hamberger, geltend.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen
Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen
Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren
Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle
„Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht
selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer
vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen
Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen
für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und
finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Solar 9580 anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
cllbprats
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.02. 2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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