Dienstag, Februar 02, 2016

SHB FFB: Der BGH kassiert die anlegerunfreundliche Rechtssprechung des 13. Münchener Zivilsenats.

Manchmal können oder wollen Oberlandesrichter erschreckend wenig Verständnis für die Zivilprozessordnung entwickeln. Und bügeln hinreichend erfolgsträchtige Forderungen von Anlegern mit fadenscheinigen Meinungen ab. In den Fällen rufen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  Gröpper Köpke Rechtsanwälte den Bundesgerichtshof an. Mit Erfolg.


Die höchsten Richter haben in der Sache zwei gravierende Fehler festgestellt und die Sache zurückverwiesen. Eine Bericht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  Frau Rechtsanwältin Maren Beckmann und Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper.

Das wurde Zeit. Endlich wird der zweifelhaften Rechtsprechungspraxis des Münchener Oberlandesgerichts ein Riegel vorgeschoben. Von den höchsten Richtern. Der Bundesgerichtshof hat gesprochen.

In dem Fall ging es um das Feststellungsbegehren von zwei Anlegern des Fonds SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte Fürstenfeldbruck und München KG. Die hatten rund € 76.000,00 veranlagt. Nach der Beratung der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Gröpper Köpke Rechtsanwälte ging das Ehepaar davon aus, dass sie geschädigt wurden und forderten die Feststellung der Schadensersatzforderung gegen die prospektverantwortliche ehemalige persönlich haftende Gründungsgesellschafterin SHB Innovative Fondskonzepte GmbH, die später in die Insolvenz geschickt wurde. "Die Ansprüche sind hinreichend erfolgsträchtig und es gibt gegebenenfalls eine gute Quote. Weil viele Anleger den Weg nicht gegangen sind und keine Forderungen in dem Verfahren angemeldet haben", sagt die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Maren Beckmann. Und klagte.

Das Oberlandesgericht ließ die Berufung nicht zu. Weil der notwendige Beschwerdewert nicht erreicht sei (bei einem Streitwert in Höhe von bis zu € 80.000). Obwohl der Insolvenzverwalter mit einer nennenswerten Quote rechnet. Das ließen sich die Gröpper Köpke Rechtsanwälte nicht bieten und reichten beim Bundesgerichtshof (BGH) über ihre BGH-Anwälte Beschwerde ein.

Jetzt gab der Bundesgerichtshof den Anlegern Recht. Das Münchener Oberlandesgericht hatte die Berufung zu Unrecht verworfen. Und muss jetzt neu entscheiden. Gleichzeitig gaben die Richter des BGH dem Oberlandesgerichtssenat auch noch eine Rechtsmeinung mit. Die von vielen Münchener Richtern geforderte Zug-um-Zug-Anmeldung passt nicht. Im Insolvenzverfahren muss die Gegenforderung quantifiziert werden. Das hatten die Gröpper Köpke Rechtsanwälte von Anfang an getan und offensichtlich alles richtig gemacht. Jetzt muss das Gericht in der Sache entscheiden. Auch wenn es den Gerichten nicht gefällt. Und die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Gröpper Köpke werden über das, was die machen, wachen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft SHB Fonds anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Martin Moritz / www.pixelio.de

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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