Gehören Sie auch zu den geschädigten Kapitalanlegern die wegen hoher Anwalts- und Gerichtskosten resignieren und darauf verzichten ihr Geld zurückzuholen?
Wir wissen, dass hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu einer
manchmal nicht zu überwindenden Hürde geworden sind, Rechtsansprüche notfalls
auch vor Gericht durch zu setzen. Vor allem dann, wenn man über keine Rechtsschutzversicherung verfügt. Da ist dann
auch die Mahnung des Bundesverfassungsgerichts, dass der grundgesetzlich
garantierte gleiche Zugang zum Recht nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr
geraten darf, für die Betroffenen ein Muster ohne Wert. Denn wer heute klagt
oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.
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Wenn Sie als Anleger aber glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage
nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden
oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu
werden- sich massiv zur Wehr setzen.
Geschröpfte Anleger die nicht mehr die innere Kraft oder
auch nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten ihre berechtigten Forderungen
einzutreiben haben, denn Gerichtsprozess Gerichtskostenvorschüsse,
Anwaltsgebühren, Gutachterkosten, das kann sich summieren, können jetzt als
Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles
Risiko“ beitreten. Sie können dann prüfen lassen ob die berechtigte Forderung
ganz ohne eigenes finanzielles Risiko zu realisieren ist. Denn was die Banken,
Fonds- und Vertriebsgesellschaften können, das können Anleger jetzt auch.
Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei
Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht
und Fachanwälten für Steuerrecht.
Ab sofort können Fördermitglieder der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ ihre berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
geltend machen.
Vertraglich zugesicherte Leistungen werden nicht erbracht?
Zinsen werden nicht ausgezahlt? Vertrag gekündigt und Geld wird nicht
ausgezahlt?
Sie haben sich zum Beispiel an einer Solaranlage beteiligt
und die vertraglich vereinbarten Mietzahlungen bleiben aus. Ihre
Fondsverwaltung zahlt die vereinbarten Zinsen nicht. Sie haben Ihre
Kapitalanlage gekündigt, aber die Auszahlung des Geldes lässt auf sich warten.
Dann sollten Sie schnell eine Lösung herbeiführen ehe es zu spät ist. Der ESK
Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung führt für Sie auf Erfolgsbasis den
Inkassoeinzug durch.
Eine der drei mit dem BSZ e.V. kooperierenden
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaften die sich auf die Betreuung von
geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob
sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht –
geht also der Prozess verloren – fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! –
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Mit dem von EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für
Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH gegründeten ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit dem BSZ® Bund für
soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und Fachanwälten für Bank- und
Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht geschädigten
Kapitalanlegern ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Der ESK sorgt dafür, dass die Kapitalanleger nicht auf ihrem
Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben,
Schadenersatz zu bekommen. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs-
und Kapitalmarktbereich >wissen die vom ESK eingeschalteten
Spezialisten>, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend
gemacht werden können. Für die BSZ Fördermitglieder der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ wird geprüft, ob sich bei der getätigten
Anlage ein außergerichtlicher Ansatz bietet, der eine sehr schnelle Abwicklung
ermöglicht. Diese Vorgehensweise ist in aller Regel weit kostengünstiger als
ein langwieriges und riskantes gerichtliches Verfahren. Die Fördermitglieder
bekommen kostenlos eine umfangreiche kaufmännische und juristische Vorprüfung
Ihres Falles mit Sichtung der zur Verfügung gestellten Dokumente. Prüfung ob
Beitreibung auf Erfolgsbasis erfolgen kann. Prüfung ob EXPRESS die Forderung
ankaufen kann. Prüfung ob eine der Prozessfinanzierungsgesellschaften das
Risiko übernimmt.
Betroffene Anleger, die eine solche Prüfung durchführen
lassen möchten, können gerne einen Antrag auf Beitritt als Fördermitglied zu
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“
anfordern.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
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