Jetzt ist Strafurteil des Hamburger Landgerichts rechtskräftig. Der ehemalige Vorstand der Privatbank wurde wegen gewerbsmäßiger Untreue in 327 Fällen von der großen Strafkammer zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von zu acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Eine Information von BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper.
Jetzt ist das Urteil des Landgerichts Hamburg gegen den
ehemaligen Wölbern-Chef Prof. Dr. Heinrich Maria Schulte rechtskräftig. Der Leipziger
Bundesgerichtshof für Strafsachen (BGH) hat die Revision gegen die Entscheidung
der Großen Strafkammer zurückgewiesen. Schulte muss büßen.
Das ist nach der Einschätzung des auf das Bank- und
Kapitalanlagerecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias
Gröpper das endgültige Ende des strahlenden Betrügers: "Der Arzt wurde
seiner gerechten Strafe zugeführt, nachdem er knapp 30.000 Anleger bestohlen
und um € 147 Mio. geschädigt hat." Die Staatsanwaltschaft hatte 12 Jahre
Freiheitsstrafe gefordert. "Das wäre", findet Rechtsanwalt Gröpper,
"auch gut vertretbar gewesen. Wahrscheinlich hat ihn nur sein Alter vor
einer empfindlicheren Haftstrafe gerettet." Schließlich war Prof. Dr.
Schulte zum Zeitpunkt der Verurteilung bereits 61 Jahre alt.
Mehrere der von dem Anlegeranwalt vertretenen Betroffenen
hatten Strafanzeige gegen ihn erstattet, nachdem sich die Beweise verdichteten,
dass er über das geplante Liquiditätsmanagement gegen den Willen vieler Anleger
Gelder aus gut laufenden Fonds entnommen und verschoben hat. "Zu dem
Zeitpunkt ahnten wir aber noch nicht, dass Herr Prof. Dr. Schulte knapp € 50
Mio. für eigene Zwecke, beispielsweise die Renovierung einer teuren Villa an
der Elbchaussee und Yachten und Privatflügen verpulvert hatte. Das war", gibt
Rechtsanwalt Gröpper zu, "überraschend. Offenbar hatte der Mann die
Bodenhaftung verloren und konnte mein und dein nicht mehr voneinander
unterscheiden." Das findet der Anlegeranwalt "menschlich
tragisch".
Gleichzeitig ärgert ihn die Tatsache, dass der Verwalter in
dem Insolvenzverfahren über das Vermögen von Herrn Prof. Dr. Schulte, der
Hamburger Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin, nach seiner Einschätzung bis jetzt
praktisch nichts getan hat, um den Verbleib der restlichen € 100 Mio.
aufzuklären: "Denn das könnte vielen Anlegern helfen. Einige Fonds könnte
man mit ein paar Millionen wieder flott machen und andere Fonds mit einer Geldspritze
zumindest geordnet liquidieren. Aber das scheint diesen Mann nicht zu
interessieren".
Deshalb musste der Insolvenzverwalter der
Wölbern-Gesellschaften, der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies die
Rechtsberater des ehemaligen Wölbern-Chefs, die Wirtschaftsanwälte bird &
bird, auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Er fordert mindestens € 130 Mio.
Schadensersatz für viele Wölbern-Fonds. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias
Gröpper begrüßt das entschlossene Vorgehen von Rechtsanwalt Dr. Thies:
"Nach meiner Einschätzung war Herr Prof. Dr. Schulte nie in der Lage,
dieses geldvernichtende System selbst zu installieren. Er brauchte Hilfe. Und
die scheint er von diesen Wirtschaftsanwälten erhalten zu haben. Bezeichnenderweise
saßen die auch noch im selben Haus. Und die von der Staatsanwaltschaft
gesicherte Korrespondenz belastet bird & bird schwer." Zudem weist
Gröpper darauf hin, dass es in dem Präzedenz-Fall nur um die Sicherung des
Primärschadens geht. Anleger könnten nach seiner festen Überzeugung, wenn bird
& bird die Pflichtverletzungen in dem Pilotprozess nachgewiesen werden, die
Wirtschaftsanwälte auch noch mit guten Chancen für den Sekundärschaden in
Anspruch nehmen."
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Gröpper Köpke
Rechtsanwälte arbeitet seit 2011 für die Wölbern-Anleger und hat mittlerweile
viele Erfolge gegen Banken und Sparkasse erzielt. Oft stellen
Prozesskostenfinanzierer die Betroffenen vom Kostenrisiko frei.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten
können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten
ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu
unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen
Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung
der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu
überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor
großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Wölbern Fonds anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
gröpköp
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.02. 2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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