Dienstag, Februar 02, 2016

Wölbern-Fonds: BGH weist Revision des ehemaligen Vorstands Schulte im Strafverfahren wegen Untreue ab.

Jetzt ist Strafurteil des Hamburger Landgerichts rechtskräftig. Der ehemalige Vorstand der Privatbank wurde wegen gewerbsmäßiger Untreue in 327 Fällen von der großen Strafkammer zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von zu acht Jahren und sechs Monaten verurteilt.  Eine Information von BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper.


Jetzt ist das Urteil des Landgerichts Hamburg gegen den ehemaligen Wölbern-Chef Prof. Dr. Heinrich Maria Schulte rechtskräftig. Der Leipziger Bundesgerichtshof für Strafsachen (BGH) hat die Revision gegen die Entscheidung der Großen Strafkammer zurückgewiesen. Schulte muss büßen.

Das ist nach der Einschätzung des auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper das endgültige Ende des strahlenden Betrügers: "Der Arzt wurde seiner gerechten Strafe zugeführt, nachdem er knapp 30.000 Anleger bestohlen und um € 147 Mio. geschädigt hat." Die Staatsanwaltschaft hatte 12 Jahre Freiheitsstrafe gefordert. "Das wäre", findet Rechtsanwalt Gröpper, "auch gut vertretbar gewesen. Wahrscheinlich hat ihn nur sein Alter vor einer empfindlicheren Haftstrafe gerettet." Schließlich war Prof. Dr. Schulte zum Zeitpunkt der Verurteilung bereits 61 Jahre alt.

Mehrere der von dem Anlegeranwalt vertretenen Betroffenen hatten Strafanzeige gegen ihn erstattet, nachdem sich die Beweise verdichteten, dass er über das geplante Liquiditätsmanagement gegen den Willen vieler Anleger Gelder aus gut laufenden Fonds entnommen und verschoben hat. "Zu dem Zeitpunkt ahnten wir aber noch nicht, dass Herr Prof. Dr. Schulte knapp € 50 Mio. für eigene Zwecke, beispielsweise die Renovierung einer teuren Villa an der Elbchaussee und Yachten und Privatflügen verpulvert hatte. Das war", gibt Rechtsanwalt Gröpper zu, "überraschend. Offenbar hatte der Mann die Bodenhaftung verloren und konnte mein und dein nicht mehr voneinander unterscheiden." Das findet der Anlegeranwalt "menschlich tragisch".

Gleichzeitig ärgert ihn die Tatsache, dass der Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen von Herrn Prof. Dr. Schulte, der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin, nach seiner Einschätzung bis jetzt praktisch nichts getan hat, um den Verbleib der restlichen € 100 Mio. aufzuklären: "Denn das könnte vielen Anlegern helfen. Einige Fonds könnte man mit ein paar Millionen wieder flott machen und andere Fonds mit einer Geldspritze zumindest geordnet liquidieren. Aber das scheint diesen Mann nicht zu interessieren".

Deshalb musste der Insolvenzverwalter der Wölbern-Gesellschaften, der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies die Rechtsberater des ehemaligen Wölbern-Chefs, die Wirtschaftsanwälte bird & bird, auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Er fordert mindestens € 130 Mio. Schadensersatz für viele Wölbern-Fonds. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper begrüßt das entschlossene Vorgehen von Rechtsanwalt Dr. Thies: "Nach meiner Einschätzung war Herr Prof. Dr. Schulte nie in der Lage, dieses geldvernichtende System selbst zu installieren. Er brauchte Hilfe. Und die scheint er von diesen Wirtschaftsanwälten erhalten zu haben. Bezeichnenderweise saßen die auch noch im selben Haus. Und die von der Staatsanwaltschaft gesicherte Korrespondenz belastet bird & bird schwer." Zudem weist Gröpper darauf hin, dass es in dem Präzedenz-Fall nur um die Sicherung des Primärschadens geht. Anleger könnten nach seiner festen Überzeugung, wenn bird & bird die Pflichtverletzungen in dem Pilotprozess nachgewiesen werden, die Wirtschaftsanwälte auch noch mit guten Chancen für den Sekundärschaden in Anspruch nehmen."

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Gröpper Köpke Rechtsanwälte arbeitet seit 2011 für die Wölbern-Anleger und hat mittlerweile viele Erfolge gegen Banken und Sparkasse erzielt. Oft stellen Prozesskostenfinanzierer die Betroffenen vom Kostenrisiko frei.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Wölbern Fonds anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

gröpköp

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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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