Wie aktuell diversen Pressemitteilungen zu entnehmen ist,
kündigen Kreditinstitute momentan gehäuft alte hoch verzinste Sparverträge zum
Nachsehen ihrer Kunden.
Als nur ein Beispiel unter vielen in diesem Zusammenhang
seien Verträge namens „Scala“ von der Sparkasse Ulm erwähnt. Diese Verträge
haben eine Mindestvertragslaufzeit von 25 Jahren und gewähren den Kunden hohe
Bonuszinsen. Für Sparer ist das im aktuellen Niedrigzinsumfeld natürlich
lukrativ, für die Sparkassen dagegen eher ein lästiges Verlustgeschäft.
Auch wenn die Rechtsstreitigkeiten vor den Gerichten, die
die Sparer anstrengten, teilweise noch nicht abgeschlossen sind, bestärkte
zumindest das Oberlandesgericht Ulm die Stellung der Bankkunden gegenüber den
Sparkassen. So können Sparkassen grundsätzlich keine Vertragsanpassung
verlangen, weil sie das Risiko einer (für sie) negativen Zinsentwicklung beim
Abschluss der Verträge gekannt und in Kauf genommen haben.
Für Aufmerksamkeit sorgen derzeit zudem Kündigungen hoch verzinster
Sparverträge durch die Kreissparkasse Anhalt Bitterfeld (Quelle: FAZ Beitrag
vom 02.02.2016). Laut Vertrag wird dem Kunden neben einem Zinsanspruch noch ein
Bonus gewährt, der – je nach Vertragsgestaltung – nach einigen Jahren bis zu 90
% der im letzten Jahr eingezahlten Summe betragen kann.
Nachdem von den Kündigungen der Kreissparkasse Anhalt
Bitterfeld bereits zum Ende des Januars zahlreiche Anleger betroffen waren, ist
nun gegen Ende März diesen Jahres mit weitern Kündigungen zu rechnen. Den
Sparern bieten die Sparkassen oftmals Alternativangebote an und behaupten
darüber hinaus, dass sie die Verträge mit einer dreimonatigen Frist kündigen
können.
Von derartigen Vorschlägen ist nach Ansicht vieler BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte Abstand zu nehmen. Auch zahlreiche weitere Banken und
Kreditinstitute haben derartige Verträge abgeschlossen und kündigten die
Sparverträge.
Sofern auch Sie als Anleger von einer Kündigung betroffen
sind und gegen Ihr Kreditinstitut rechtlich vorgehen möchten, können Sie gerne
den Fall durch einen Vertrauensanwalt des BSZ e.V. prüfen lassen. Der BSZ e.V. hat
extra dafür eine Interessengemeinschaft
„Kündigung von Sparverträgen“ gegründet.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen
Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen
Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren
Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle
„Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht
selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer
vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen
Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen
für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und
finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Kündigung von Sparverträgen“ anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
aw
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.02. 2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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