Mittwoch, Februar 03, 2016

Kündigung hoch verzinster Sparverträge rechtswirksam?

Wie aktuell diversen Pressemitteilungen zu entnehmen ist, kündigen Kreditinstitute momentan gehäuft alte hoch verzinste Sparverträge zum Nachsehen ihrer Kunden.

Als nur ein Beispiel unter vielen in diesem Zusammenhang seien Verträge namens „Scala“ von der Sparkasse Ulm erwähnt. Diese Verträge haben eine Mindestvertragslaufzeit von 25 Jahren und gewähren den Kunden hohe Bonuszinsen. Für Sparer ist das im aktuellen Niedrigzinsumfeld natürlich lukrativ, für die Sparkassen dagegen eher ein lästiges Verlustgeschäft.

Auch wenn die Rechtsstreitigkeiten vor den Gerichten, die die Sparer anstrengten, teilweise noch nicht abgeschlossen sind, bestärkte zumindest das Oberlandesgericht Ulm die Stellung der Bankkunden gegenüber den Sparkassen. So können Sparkassen grundsätzlich keine Vertragsanpassung verlangen, weil sie das Risiko einer (für sie) negativen Zinsentwicklung beim Abschluss der Verträge gekannt und in Kauf genommen haben.

Für Aufmerksamkeit sorgen derzeit zudem Kündigungen hoch verzinster Sparverträge durch die Kreissparkasse Anhalt Bitterfeld (Quelle: FAZ Beitrag vom 02.02.2016). Laut Vertrag wird dem Kunden neben einem Zinsanspruch noch ein Bonus gewährt, der – je nach Vertragsgestaltung – nach einigen Jahren bis zu 90 % der im letzten Jahr eingezahlten Summe betragen kann.

Nachdem von den Kündigungen der Kreissparkasse Anhalt Bitterfeld bereits zum Ende des Januars zahlreiche Anleger betroffen waren, ist nun gegen Ende März diesen Jahres mit weitern Kündigungen zu rechnen. Den Sparern bieten die Sparkassen oftmals Alternativangebote an und behaupten darüber hinaus, dass sie die Verträge mit einer dreimonatigen Frist kündigen können.

Von derartigen Vorschlägen ist nach Ansicht vieler BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Abstand zu nehmen. Auch zahlreiche weitere Banken und Kreditinstitute haben derartige Verträge abgeschlossen und kündigten die Sparverträge.

Sofern auch Sie als Anleger von einer Kündigung betroffen sind und gegen Ihr Kreditinstitut rechtlich vorgehen möchten, können Sie gerne den Fall durch einen Vertrauensanwalt des BSZ e.V. prüfen lassen. Der BSZ e.V. hat extra dafür eine Interessengemeinschaft „Kündigung von Sparverträgen“ gegründet.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Kündigung von Sparverträgen“ anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

aw

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c   

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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