Es wird ein neuer Versuch des Gesetzgebers unternommen, das Widerrufsrechts bei Immobiliendarlehensveträgen zusätzlich für die Vergangenheit - also rückwirkend - erlöschen zu lassen.
Nachdem ein Gesetzesentwurf von Anfang September 2015 noch
gar keine rückwirkende Erlöschung vorsah, heißt es nun, ein rückwirkendes
Erlöschen eines so grundsätzlichen Verbraucherrechts wie des Widerrufsrechts
würde zu mehr Rechtssicherheit führen. Außerdem würde dadurch gesichert, dass
die Banken, Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken auch in Zukunft weiter
langfristige Immobilienkredite vergeben würden. Es würde keine kurzlaufenden Verträge
wie in anderen Ländern geben.
Wir konnten in den vergangenen zehn Jahren nicht beobachten,
dass die Neuvergabe von Krediten in Deutschland aufgrund des Widerrufsrechts
bei Verbraucherkreditverträgen zum Erliegen gekommen wäre.
Die kurze Übergangsfrist von lediglich drei Monaten ist nun
in der aktuellen Gesetzesnovelle. Danach wird das Widerrufsrecht für alle
Altverträge seit November 2002 zum 21. Juni 2016 erlöschen. Das lässt sich
unserer Ansicht nach nicht mit einem Interesse nach mehr Rechtssicherheit
begründen.
Das Gegenteil ist richtig: Falls das Widerrufsrechts für die
Altverträge tatsächlich zum 21. Juni 2016 endgültig erlöschen sollte, wird es
zu einer Häufung von Widerrufen kommen, die die Banken, Sparkassen und Volks-
und Raifeisenbanken sowie die ING DiBa
u.a. aufgrund der Vielzahl der dann zeitgleich erforderlichen
Anschlussfinanzierungen vor schwierig zu bewältigende Herausforderungen stellen
werden.
Wir raten daher, den Darlehensvertrag schon weit vor der
geplanten Frist zum 21. Juni 2016 prüfen zu lassen und dann gegebenenfalls zu widerrufen.
So kann das Kreditinstitut noch angemessen reagieren.
Sobald der Widerruf einmal erklärt ist, sind die
entsprechenden Rechte gesichert und können auch noch nach dem 21. Juni 2016
durchgesetzt werden.
Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Darlehenswiderruf bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer
Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der
konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von
einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung
ab.
Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit,
Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem
Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V.
seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie
können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von
Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels
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angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.02. 2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
steff
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