Montag, Februar 01, 2016

Gläubigerversammlung bei German Pellets am 10.02.2016

German Pellets: Auf der Gläubigerversammlung sollte gegen die Laufzeitverlängerung bis 2018 der am 31. März 2016 auslaufenden Anleihe gestimmt werden!


Nach dem massiven Wertverlust des Wismarer Holzverarbeitungsunternehmens German Pellets in den letzten Tagen hat das Unternehmen reagiert und für den 10. Februar 2016 eine außerordentliche Gläubigerversammlung einberufen. Tagesordnungspunkt ist die Verlängerung der zum 31. März 2016 auslaufenden Anleihe um zwei Jahre bis zum Jahr 2018.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Kanzlei rät den Anlegern ausdrücklich zu einer Interessenbündelung auf der geplanten Gläubigerversammlung, um die Verlängerung der Anleihe bis 2018 zu verhindern.

Es erscheint derzeit nicht sinnvoll, auf die Auszahlung der Anleihe zu verzichten. Da die Gründe für den starken Kursverfall des Unternehmens in den letzten Tagen nicht bekannt sind, kann auch nicht eingeschätzt werden, welche Risiken eine Laufzeitverlängerung der Anleihe für den einzelnen Gläubiger birgt.

Sollten die Schwierigkeiten des Unternehmens struktureller und nicht nur konjunktureller Natur sein, liegt es nahe, dass eine Laufzeitverlängerung nur die Probleme des Unternehmens auf einen späteren Zeitpunkt hinausschiebt. Es ist nicht absehbar, ob es im Jahr 2018 zu einer gesicherten Rückzahlung der Anleihe kommen wird. Auch ist fraglich, wie viel die Besicherung mit 50% der Gesellschaftsanteile derzeit noch wert ist.

Gegen die Laufzeitverlängerung spricht auch, dass wohl eine Zinsreduzierung von über 7% auf knapp über 5% erfolgen soll. Damit würden die Anleger deutlich schlechter gestellt werden.

Anleger sollten ernsthaft in Erwägung ziehen, alle Möglichkeiten, insbesondere Ansprüche aus Prospekthaftung gegen die Unternehmensverantwortlichen oder eine Vermittlerhaftung, von einem Fachanwalt prüfen zu lassen. Auch eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund könnte in Betracht kommen.

Bei einer fristlosen Kündigung sei jedoch bereits jetzt darauf hingewiesen, dass diese sehr schnell – binnen weniger Wochen – nach Eintreten der Kündigungsgründe erfolgen muss, um nicht das Recht der fristlosen Kündigung zu verlieren. Es ist daher jedem Anleger zu raten, sich an einen Fachanwalt für Kapitalmarktrecht zu wenden, um mögliche Ansprüche bzw. das weitere Vorgehen prüfen zu lassen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets Anleihe anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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