German Pellets: Auf der Gläubigerversammlung sollte gegen die Laufzeitverlängerung bis 2018 der am 31. März 2016 auslaufenden Anleihe gestimmt werden!
Nach dem massiven Wertverlust des Wismarer
Holzverarbeitungsunternehmens German Pellets in den letzten Tagen hat das
Unternehmen reagiert und für den 10. Februar 2016 eine außerordentliche
Gläubigerversammlung einberufen. Tagesordnungspunkt ist die Verlängerung der
zum 31. März 2016 auslaufenden Anleihe um zwei Jahre bis zum Jahr 2018.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Kanzlei rät den Anlegern
ausdrücklich zu einer Interessenbündelung auf der geplanten
Gläubigerversammlung, um die Verlängerung der Anleihe bis 2018 zu verhindern.
Es erscheint derzeit nicht sinnvoll, auf die Auszahlung der
Anleihe zu verzichten. Da die Gründe für den starken Kursverfall des
Unternehmens in den letzten Tagen nicht bekannt sind, kann auch nicht
eingeschätzt werden, welche Risiken eine Laufzeitverlängerung der Anleihe für
den einzelnen Gläubiger birgt.
Sollten die Schwierigkeiten des Unternehmens struktureller
und nicht nur konjunktureller Natur sein, liegt es nahe, dass eine
Laufzeitverlängerung nur die Probleme des Unternehmens auf einen späteren
Zeitpunkt hinausschiebt. Es ist nicht absehbar, ob es im Jahr 2018 zu einer
gesicherten Rückzahlung der Anleihe kommen wird. Auch ist fraglich, wie viel
die Besicherung mit 50% der Gesellschaftsanteile derzeit noch wert ist.
Gegen die Laufzeitverlängerung spricht auch, dass wohl eine
Zinsreduzierung von über 7% auf knapp über 5% erfolgen soll. Damit würden die
Anleger deutlich schlechter gestellt werden.
Anleger sollten ernsthaft in Erwägung ziehen, alle
Möglichkeiten, insbesondere Ansprüche aus Prospekthaftung gegen die
Unternehmensverantwortlichen oder eine Vermittlerhaftung, von einem Fachanwalt
prüfen zu lassen. Auch eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund könnte in
Betracht kommen.
Bei einer fristlosen Kündigung sei jedoch bereits jetzt
darauf hingewiesen, dass diese sehr schnell – binnen weniger Wochen – nach Eintreten
der Kündigungsgründe erfolgen muss, um nicht das Recht der fristlosen Kündigung
zu verlieren. Es ist daher jedem Anleger zu raten, sich an einen Fachanwalt für
Kapitalmarktrecht zu wenden, um mögliche Ansprüche bzw. das weitere Vorgehen
prüfen zu lassen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen
Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen
Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren
Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“,
die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon
die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen,
vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen
Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen
für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und
finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft German Pellets Anleihe anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
cllblibl
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.02. 2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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