Der Kauf einer Schrottimmobilie hat viele Menschen an den Rand des Ruins gebracht. Besonders dann, wenn für die Finanzierung ein Kredit aufgenommen werden musste. Doch auch die finanzierenden Banken können in der Haftung stehen und ggfs. schadensersatzpflichtig sein.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Cäsar-Preller vertritt mehrere Mandanten, die den Immobilienkauf bei der damaligen GMAC RFC Bank GmbH (jetzt Paratus AMC GmbH) finanziert hatten. Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, sieht gute Chancen für seine Mandantschaft, dass sie nicht auf dem Schaden durch den Kauf einer Schrottimmobilie sitzen bleiben müssen: ,,Inzwischen gibt es einige Urteile, die die Banken in der Haftung sehen. Auch wird mehr und mehr davon Abstand genommen, dass erst bei einer Überteuerung von 100 Prozent Sittenwidrigkeit vorliegt."
So argumentierte beispielsweise das Oberlandesgericht Dresden, dass Banken bei einer hundertprozentigen Vollfinanzierung haften, wenn sie die Immobilie besichtigt und dennoch bewusst die Augen vor dem überteuerten Kaufpreis verschlossen haben. Das gilt insbesondere dann, wenn die Auszahlung des Kredits von einer vorherigen Bewertung der Immobilie abhängig gemacht wurde. ,,Wenn eine Bank trotz Besichtigung und Bewertung den Kaufpreis für die Immobilie offenbar für angemessen hält, vertraut der Kunde dieser Bewertung und hält die Immobilie für werthaltig. Wenn die Bank die Mängel an der Immobilie oder unrealistische Schätzungen der Mieteinnahmen und den dadurch viel zu hohen Kaufpreis ignoriert, kann sie sich nicht so einfach aus der Verantwortung stehlen", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Eine weitere Möglichkeit, den teuren Kreditvertrag wieder loszuwerden, kann der Widerruf sein. ,,Wurde der Kunde nicht ordentlich über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt, kann der Kredit auch Jahre nach Abschluss des Vertrags noch widerrufen werden. Oft sind es nur Kleinigkeiten, die in den Widerrufsbelehrungen falsch sind. Doch auch schon dann ist der Widerruf möglich und das Geschäft wird rückabgewickelt", erklärt der Fachanwalt.
Es ergeben sich also verschiedene Ansatzpunkte, um auf dem Schaden durch den Erwerb einer Schrottimmobilie nicht sitzen bleiben zu müssen. Allerdings muss immer der Einzelfall betrachtet werden.
Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!
Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet
Eine objektive Einschätzung ist nur mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht möglich. Lassen Sie sich beraten! Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermitteln Ihnen die BSZ e.V. Interessengemeinschaften entsprechende Anwälte. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schrottimmobilien/Haftung der Banken" anzuschließen.
Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp