Dienstag, September 23, 2014

Nordcapital MS E.R. Yantian: Anlegern drohen Verluste.

Über die Gesellschaft des Containerschiffs MS E.R. Yantian aus dem Emissionshaus Nordcapital wurde nach Angaben des fondstelegramm am Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 67c IN 401/14).


Besonders bitter für die Anleger: Sie hatten vor rund zwei Jahren frisches Kapital investiert, um den Fonds wieder in ruhiges Fahrwasser zu bringen. Nun müssen sie allerdings den Totalverlust des investierten Geldes befürchten. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: ,,Containerschiffe der Panamax-Klasse wie die MS E.R. Yantian haben es durch den Ausbau des Panama-Kanals besonders schwer. Künftig können größere Schiffe mit höherer Ladekapazität den wichtigen Seeweg passieren. Und die anhaltende Krise der Schifffahrt tut ihr übriges."

Den betroffenen Anlegern empfiehlt der erfahrene Fachanwalt, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Denn bei der Vermittlung von Schiffsfonds sei häufig schon die Anlageberatung fehlerhaft gewesen. Cäsar-Preller: ,,In vielen Gesprächen mit Schiffsfonds-Anlegern konnten wir feststellen, dass sie nicht über die Risiken informiert wurden. Stattdessen wurden Schiffsfonds als sehr sichere Kapitalanlage empfohlen.

Die Realität sieht aber leider ganz anders aus." Denn die Anleger erwerben mit den Fondsanteilen unternehmerische Beteiligungen mit allen Chancen und Risiken. Bei Schiffsfonds zählen die globalen konjunkturellen Entwicklungen, die Auslastung der Schiffe, schwankende Charterraten oder die langen Laufzeiten zu diesen Risiken. Am Ende kann schließlich die Insolvenz und für die Anleger der Totalverlust des investierten Geldes stehen. ,,Wurden sicherheitsorientierten Anlegern dennoch die Beteiligung an Schiffsfonds empfohlen, ist das eine klassische Falschberatung und Schadensersatzansprüche können geltend gemacht werden", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Grund für eine solche Falschberatung sei häufig das Provisionsinteresse der Banken, die für die Vermittlung der Fondsanteile üppige Provisionen erhielten. ,,Da konnten die Wünsche des Kunden nach einer sicheren Kapitalanlage schon mal in den Hintergrund geraten. Allerdings besagt die anlegerfreundliche Rechtsprechung des BGH, dass diese Vermittlungsprovisionen zwingend offen gelegt werden müssen", so der Anwalt.

Da Nordcapital den Schiffsfonds MS E.R. Yantian bereits 2003 aufgelegt hat, sollten betroffene Anleger schnell handeln, wenn sie Schadensersatzansprüche geltend machen wollen. Es könnte bereits Verjährung drohen.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ e.V.:

Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Eine objektive Einschätzung ist nur mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht möglich. Lassen Sie sich beraten!  Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermitteln Ihnen die BSZ e.V. Interessengemeinschaften entsprechende Anwälte. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Nordcapital MS E.R. Yantian anzuschließen.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht -
Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller

Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cp

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