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Dieburg, 03. Juli 2014. Noch in diesem Monat soll die umstrittene Reform des Lebensversicherungsrechts in Kraft treten. Durch das Eiltempo könnten die betroffenen Altkunden nicht mehr die verschlechterten Bedingungen mittels Vertragskündigungen vermeiden, so der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein® e. V. (BSZ®). Dennoch gibt es Alternativen zur Kündigung, die unter bestimmten Voraussetzungen die vollständige Rückzahlung der Prämien ermöglichen.
Verbraucherschützer, Anwälte aus dem Kapitalanlagerecht und Kunden von Kapitallebensversicherungen sind gleichermaßen erzürnt. Im Eiltempo will die Bundesregierung das Lebensversicherungsrecht reformieren. ,,Dass das Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden soll hat seinen Grund", mutmaßt Horst Roosen, Vorstand des BSZ®. ,,Da die so genannten Altkunden mit erheblichen Einbußen rechnen müssen, will man die Kündigung solcher Verträge unmöglich machen. Die Versicherungslobby hat hier die Politik gut im Griff."
Rückabwicklung statt Kündigung
Der Rückkaufswert bei einer Kündigung erreicht meist nicht einmal den Betrag der bereits eingezahlten Prämien. Ganz egal, ob der Vertrag seit fünf oder zwölf Jahren läuft. Der BSZ-Vorstand favorisiert deshalb einen anderen Weg: ,,Die Rückabwicklung kann unter gewissen Sachlagen auf den Versicherungsbedingungen basieren." Das klingt zunächst zu schön um wahr zu sein, dennoch erlauben die Gerichte in bestimmten Fällen die vollständige Rückzahlung aller eingezahlten Prämien.
,,Darüber hinaus", so Horst Roosen, ,,müssen diese Rückzahlungen dann auch noch verzinst werden." Auch wenn der Versicherungsnehmer sich dadurch wesentlich besser stellt als mit einer Kündigung, ist der Weg beschwerlich. ,,Eine Rückabwicklung kann der normale Kunde nicht selbst bewerkstelligen", sagt Roosen. Dazu bedürfe es neben einer intensiven und umfassenden Beratung auch die nötige Erfahrung in dieser komplizierten Materie. ,,Unter den Anwälten, die mit uns zusammenarbeiten gibt es einige, die schon hunderte solcher Verträge erfolgreich zu Gunsten der Kunden rückabgewickelt haben", erklärt der Vorstand des BSZ®. Es lohne sich also für jeden, der eine Lebensversicherung besitzt über seine Möglichkeiten nach zu denken. Auch bereits gekündigte Verträge bieten oft noch Potenzial für einen Nachschlag vom Versicherer. Horst Roosen: ,,Die Zinserträge sind sowieso sehr gering und es ist nicht auszuschließen, dass in Zukunft Verluste generiert, statt Gewinne erwirtschaftet werden."
Dieburg, 03. Juli 2014. Noch in diesem Monat soll die umstrittene Reform des Lebensversicherungsrechts in Kraft treten. Durch das Eiltempo könnten die betroffenen Altkunden nicht mehr die verschlechterten Bedingungen mittels Vertragskündigungen vermeiden, so der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein® e. V. (BSZ®). Dennoch gibt es Alternativen zur Kündigung, die unter bestimmten Voraussetzungen die vollständige Rückzahlung der Prämien ermöglichen.
Verbraucherschützer, Anwälte aus dem Kapitalanlagerecht und Kunden von Kapitallebensversicherungen sind gleichermaßen erzürnt. Im Eiltempo will die Bundesregierung das Lebensversicherungsrecht reformieren. ,,Dass das Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden soll hat seinen Grund", mutmaßt Horst Roosen, Vorstand des BSZ®. ,,Da die so genannten Altkunden mit erheblichen Einbußen rechnen müssen, will man die Kündigung solcher Verträge unmöglich machen. Die Versicherungslobby hat hier die Politik gut im Griff."
Rückabwicklung statt Kündigung
Der Rückkaufswert bei einer Kündigung erreicht meist nicht einmal den Betrag der bereits eingezahlten Prämien. Ganz egal, ob der Vertrag seit fünf oder zwölf Jahren läuft. Der BSZ-Vorstand favorisiert deshalb einen anderen Weg: ,,Die Rückabwicklung kann unter gewissen Sachlagen auf den Versicherungsbedingungen basieren." Das klingt zunächst zu schön um wahr zu sein, dennoch erlauben die Gerichte in bestimmten Fällen die vollständige Rückzahlung aller eingezahlten Prämien.
,,Darüber hinaus", so Horst Roosen, ,,müssen diese Rückzahlungen dann auch noch verzinst werden." Auch wenn der Versicherungsnehmer sich dadurch wesentlich besser stellt als mit einer Kündigung, ist der Weg beschwerlich. ,,Eine Rückabwicklung kann der normale Kunde nicht selbst bewerkstelligen", sagt Roosen. Dazu bedürfe es neben einer intensiven und umfassenden Beratung auch die nötige Erfahrung in dieser komplizierten Materie. ,,Unter den Anwälten, die mit uns zusammenarbeiten gibt es einige, die schon hunderte solcher Verträge erfolgreich zu Gunsten der Kunden rückabgewickelt haben", erklärt der Vorstand des BSZ®. Es lohne sich also für jeden, der eine Lebensversicherung besitzt über seine Möglichkeiten nach zu denken. Auch bereits gekündigte Verträge bieten oft noch Potenzial für einen Nachschlag vom Versicherer. Horst Roosen: ,,Die Zinserträge sind sowieso sehr gering und es ist nicht auszuschließen, dass in Zukunft Verluste generiert, statt Gewinne erwirtschaftet werden."
- Es lohnt sich also für jeden, der eine Lebensversicherung besitzt über seine Möglichkeiten nach zu denken und sich für eine sachkundige Beratung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Bildquelle: BenjaminKlack/pixelio.de
Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 03.07.2014 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.