Donnerstag, Juli 03, 2014

SHB Fonds Altersvorsorge. Richter sagen: "Das ist nichts für die Altersvorsorge".

Und geben den betroffenen Anleger Raum für Forderungen. Gegebenenfalls bekommen Anleger alles zurück und müssen nichts mehr zahlen. Mehr zur Chance: Eine Information des BSZ e.V. Anlegerschutzanwalts Matthias Gröpper.


Das sind Erfolge. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte hat den Fall vor vielen Jahren aufgebaut. Weil sie glauben, dass die Anleger damit Geld verlieren.

Gerichte sagen: Das ist nichts für eine sichere Altersvorsorge

Und jetzt gaben die ersten Richter den Anlegern Recht: Der sogenannte Altersvorsorgefonds ist nichts für die Altersvorsorge. Weil die Anleger mit diesem sprachlich missglücktem Investment Gefahr laufen, viel zu verlieren.

Landgerichte sagen "Nein" zu dieser "Altersvorsorge"


Die Landgerichte in München und Stuttgart stellen klar, dass die Bezeichnung des SHB Fonds als "Altersvorsorgefonds" irreführend ist. Denn mit einem Altersvorsorgeprodukt verbinden die meisten Anleger richtigerweise Sicherheit. Sie erwarten nach der Einschätzung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  GRÖPPER KÖPKE aus dem Eindruck von mehreren hundert Beratungsgesprächen in aller Regel, dass das eingesetzte Kapital erhalten wird. Und das ist gerade nicht zwingend bei diesem Altersvorsorgefonds der Fall. Die Anleger gehen, häufig nichtwissend, das Risiko ein, das meiste zu verlieren.

Wenn Vorsorge, dann sicher.

Das geht nicht fanden die Richter und verurteilten Vertriebe, den Betroffen alles zurückzugeben. Mit Begründungen, die nach der Einschätzung der ausschließlich im Bank- und Kapitalmarkt arbeitenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte überzeugend und richtig sind. Denn wenn Anleger für die Vorsorge investieren, muss das eingesetzte Geld tatsächlich sicher sein. Aber die Anleger können alles verlieren

Aber bei Fonds laufen die Betroffen stets Gefahr, viel bis alles zu verlieren und vor allem nicht stets über das eingesetzte Kapital, nicht einmal im Notfall, verfügen zu können. Und das ist eine Täuschung.

Der Rat

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte raten deshalb allen betroffenen Altersvorsorge-Anlegern, alle in Betracht kommenden Ansprüche prüfen zu lassen; denn häufig haben sie die Chance, alles zurückzuholen und nichts mehr zahlen zu müssen.
  • Für Anleger, bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ,,SHB Fonds"   beizutreten um ihre Ansprüche fachanwaltlich prüfen zu lassen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                                                              
                                                                                                                         
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
                              
Foto:Rechtsanwalt und BSZ Vertrauensanwalt Matthias Gröpper 
                      
Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.Juli  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
gröpköp

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