Montag, Juni 30, 2014

Geschädigte Schiffsfonds-Anleger demonstrieren vor Banken und Emissionshäusern.

Durch die Investition in Schiffsfonds haben etliche Anleger viel Geld verloren. Rund 100 betroffene Anleger brachten ihren Unmut jetzt bei einer Demonstration in Hamburg zum Ausdruck, berichtet das Hamburger Abendblatt.


Die Demonstranten versammelten sich vor den Emissionshäusern und Banken. Diese hätten sich unverhältnismäßig an den Investitionen der Anleger bereichert bzw. die Schiffsfonds ungeprüft vermittelt. Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, kann die Wut der geschädigten Anleger verstehen: ,,Man muss sich doch nur in ihre Lage versetzen. Sie vertrauen ihr sauer erspartes Geld ihrem Bankberater an, um eine sichere Altersvorsorge aufzubauen. Und dann wird ihnen die Beteiligung an Schiffsfonds empfohlen, die einfach hochriskant sind. Am Ende ist das Geld weg und die Anleger haben den Schaden."

Allerdings sei es nicht damit getan, vor den Banken und Emissionshäusern zu demonstrieren, so Cäsar-Preller. ,,Die Verantwortlichen müssen auch zur Rechenschaft gezogen werden!" Daher empfiehlt der erfahrene Jurist geschädigten Schiffsfonds-Anleger, ihre Ansprüche auf Schadensersatz von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen zu lassen.

,,Wer eine sichere Altersvorsorge aufbauen möchte, war mit der Beteiligung an einem Schiffsfonds ganz sicher falsch beraten", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Denn es gelte der Grundsatz, dass die Kapitalanlage zum Profil des Anlegers passen muss. Heißt: Einem sicherheitsorientierten Anleger dürfen keine riskanten Kapitalanlagen vermittelt werden. ,,Dazu wurden die Risiken bei der Anlageberatung erfahrungsgemäß auch noch gerne verschwiegen. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört aber auch die umfassende Risikoaufklärung. Erst Recht beim Risiko des Totalverlusts", erklärt der Fachanwalt.

Darüber hinaus hätten die Banken auch die Provisionen, die sie für die Vermittlung eingestrichen haben, offenlegen müssen. ,,Die Rechtsprechung des BGH zu diesen so genannten Kick-Backs ist anlegerfreundlich und eindeutig", sagt der Anwalt . Sowohl eine unzureichende Risikoaufklärung als auch das Verschweigen der Provisionen, führe zum Anspruch auf Schadensersatz. ,,Ob eine derartige Falschberatung vorliegt, muss allerdings immer im Einzelfall geprüft werden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Außerdem könnten auch Ansprüche auf Schadensersatz aus Prospekthaftung in Betracht kommen. Die Angaben im Emissionsprospekt müssen vollständig und wahrheitsgetreu sein und dürfen kein irreführendes Bild von der Kapitalanlage zeichnen. ,,Die Chancen Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können, stehen also gar nicht schlecht", sagt der Fachanwalt.

Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller


Dieser Text gibt den Beitrag vom 30. Juni  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cp

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