Dienstag, Juli 01, 2014

Koi Capital GmbH: Probleme mit den verwandten Widerrufsbelehrungen in den Kreditverträgen.

Private Placement als nachrangiges festverzinsliches Darlehen bei der Koi Capital GmbH zur Finanzierung einer Investition in eine Photovoltaik-Anlage in 94116 Hutthum, bei Hötzdorf (Ostbayern).  Das nachrangige festverzinsliche Darlehen wurde durch eine Zerobondforderung in Höhe von 350.000 Euro gegenüber der Carpevigo Beteiligungs GmbH & Co Hutthurm KG besichert. Die Zinsen waren mit jährlich 7,5 % relativ hoch und sollten quartalsweise gezahlt werden.


Die Koi Capital GmbH sitzt in 80539 München, Geschäftsführer ist Herr Stephan Wullinger. Die Vermittlung des Mezzanine Darlehens erfolgten durch die bwe finance GmbH, Geschäftsführerin ist Frau Renate Wolf, in München oder die Hofmann-Finance aus 81379 München, Boschetsriederstrasse 30.

Die Gesamtinvestition in die Photovoltaikanlage betrug 6.089.122 Euro und bestand aus Eigenkapital von 739.122 Euro, 1. Zerobondforderung von 350.000 Euro und 2. Zero-bondforderung von 350.000 Euro und einem Bankdarlehen von 4.650.000 Euro. Der Darlehensvertrag für das Private Placement der Koi Capital GmbH hatte eine Laufzeit von 2 Jahren. Die Kapitalanleger  erhielten von der Koi Capital GmbH zum Ende der Laufzeit das Angebot zur Verlängerung der Anleihe. Die Umfinanzierungs- oder Verkaufsgespräche waren nicht sehr erfolgreich, so dass dann keine Zinszahlungen im 2. Quartal 2013 erfolgten. Schließlich wurde versucht ein Schuldenmoratorium bis zum 30.9.2015 zu vereinbaren.

Probleme tauchten mit den verwandten Widerrufsbelehrungen in den Kreditverträgen auf.

Die Gerichte haben sich häufig mit Widerrufsbelehrungen in Verbraucherkreditverträgen beschäftigen müssen. Die Widerrufsbelehrung der Koi Capital GmbH hat unter anderem den Text: "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung".

Der BGH hat ein Deutlichkeitsgebot bei Widerrufsbelehrungen aufgestellt. Danach muss die Widerrufsbelehrung ,,umfassend, unmissverständlich und eindeutig über das Widerrufsrecht belehren" (BGH, Urteil vom 10.3.2009 - Az.: XI ZR 33/08).

Die Rechtsprechung hat danach die folgende Klausel als nicht vereinbar mit dem Deutlichkeitsgebot gewertet:

"Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Belehrung." (OLG Jena, Urteil vom 28.9.10 -Az.: U 57/10; OLG Schleswig, Urteil vom 25.10.2007 - Az.: 16 U 70/07; LG Halle, Urteil vom 13.5.2005 - Az.: 1 S 28/05).

Als Rechtsfolge kann der Widerruf des Darlehensvertrages erklärt werden mit der Folge der Beendigung des Vertragsverhältnisses. Damit wird der Kreditvertrag mit ex-nunc-Wirkung  in ein Rückabwicklungsverhältnis umgewandelt.

Aufgrund der umfassenden Vertriebstätigkeit der Hofmann-Finanz Manangement GmbH in verschiedene Immobilien und Solarfonds ist von weiteren Problemen bei Emissionen und Private Placements auszugehen.

Betroffen sind die Firma Strateges Immobilien GmbH in 10623 Berlin, Carmerstr. 8, die Carpevigo Holding AG, die Koi Capital GmbH, verschiedene GbRs mit Photovoltaikanlagen im Umfeld der API Investment Oberland. Diese umfassende Vertriebstätigkeit ist der Internetseite der Hofmann Finanz zu entnehmen.
  • Anleger bei der Koi Capital GmbH sollten sich durch einen Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht über ihre Möglichkeiten der Rückabwicklung beraten lassen. Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ,,Koi Capital GmbH" anschließen. Es bestehen gute Gründe, hier die Interessen prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Bildquelle: © S. Geissler / pixelio.de                             

Dieser Text gibt den Beitrag vom 01. 07. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

khsteff

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