Als Einzelfall kann man das sicherlich nicht bezeichnen: Immer wieder versuchen Versicherungen und Initiatoren von Finanzprodukten, die selbst durch unzureichende Informationen an die Anleger und eigene Fehler sowie Unzulänglichkeiten in das Schussfeld der Gerichte geraten, das vermeintlich schwächste Glied, nämlich den Versicherungsvermittler bzw. Finanzberater in Regress zu nehmen, jedenfalls damit zu drohen.
Nicht selten haben solche Einschüchterungsversuche Erfolg, da der Vermittler befürchtet, selbst in die Haftung genommen zu werden. In einem solchen Fall ist das Ziel schnell erreicht, der letztlich betroffene Kunde, der nicht selten einen erheblichen Schaden erleidet, kann mit der Unterstützung seines eigenen Beraters selten rechnen.
In den letzten Jahren geriet die Clerical Medical Investment Group Ltd. (CMI) durch hunderte, inzwischen sogar tausende von Gerichtsverfahren in die Schlagzeilen und durch die für sie negativen Urteile des BGH vom 11.07.2012 (u.a. AZ.: IV ZR 151/11) stark unter Druck. Vor dem LG Lüneburg versuchte CMI nun, gegen einen Vermittler ein Exempel der besonderen Art zu statuieren.
Nachdem der Vermittler, der selbst einen EuroPlan und eine Lex-Konzept-Rente gezeichnet hatte, vor dem OLG Celle am 08.11.2012 mit seiner Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel (Witt Rechtsanwälte PartG, Heidelberg / Berlin) in zwei Verfahren gegen CMI erfolgreich war (Az: 8 U 66/12 und 8 U 29/12, beide Urteile sind rechtskräftig) weigerte sich CMI, den Schaden auszugleichen. CMI lies es vielmehr zur Zwangsvollstreckung kommen und erhob vor dem LG Lüneburg Vollstreckungsgegenklage mit dem Hinweis auf Gegenansprüche.
Das LG Lüneburg urteilte nunmehr am 14.05.2014 (Az.: 4 O 302/13), dass CMI vermeintliche von dieser geltend gemachte Gegenansprüche in Höhe von rund 2,2 Mio. EUR gegen den Vermittler nicht zustehen. Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel, die auch dieses Verfahren für den Vermittler gegen CMI auf Beklagtenseite führte, zeigt sich sehr zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens:
,,Diese Entscheidung kann man sicherlich als Meilenstein bezeichnen und wird vielen Vermittlern Mut machen, sich von CMI bzw. anderen Versicherungsgesellschaften oder auch Initiatoren von Finanzprodukten dann nicht mehr einschüchtern zu lassen, wenn die unzureichende Aufklärung nicht seitens des Vermittlers oder Beraters selbst erfolgt ist, sondern vor allem durch die Versicherungsgesellschaft oder dem Initiator des Finanzprodukts veranlasst wurde. Die erfolgreiche Durchsetzung von Regressansprüchen seitens CMI müssen nach unserer Auffassung Vermittler grundsätzlich nicht fürchten. Denn wie das LG Lüneburg bestätigte, ist die CMI durch die unzureichende Aufklärung über ihr Produkt für den Schaden alleine verantwortlich."
Das Urteil hat insoweit auch weitreichende Bedeutung, als jetzt Vermittler, die in CMI-Fällen von Kunden direkt in Anspruch genommen wurden, überlegen sollten, den dadurch erlittenen Schaden gegen CMI im Innenausgleich geltend zu machen.
Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel sagt dazu:
,,Wenn schon feststeht, dass CMI die unzureichende Aufklärung veranlasst hat, dann ist es nur folgerichtig, wenn CMI im Ergebnis 100 % des Schadens trägt. Wir beraten und vertreten sehr gerne auch Vermittler, welche sich überlegen, die Clerical Medical Investment Group Limited in Regress zu
nehmen."
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Witt Rechtsanwälte PartG zählen in diesem Bereich zu den erfolgreichsten Kanzleien in Deutschland. Gegen CMI wurden bislang in den letzten Jahren für alle Mandanten Schadensersatzansprüche außergerichtlich und gerichtlich erfolgreich durchgesetzt, ein Mandant war sogar vor dem BGH erfolgreich (BGH, Urteil vom 11.07.2012, Az.: IV ZR 151/11). Nach wie vor werden von dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei zahlreiche Fälle für Kunden und Vermittler gegen CMI betreut.
- Für die Prüfung von Ansprüchen durch BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " Clerical Medical (CMI) " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Tamara Knöpfel
Dieser Text gibt den Beitrag vom 01. Juli 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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