Dienstag, Juli 01, 2014

Wölbern Invest: Schiffsfonds Global Transport 01 MS Tabago Bay steht vor der Insolvenz

Das Amtsgericht Bremen hat das Vermögen der Fondsgesellschaft des Wölbern-Schiffsfonds Global Transport 01 MS Tabago Bay unter die vorläufige Zwangsverwaltung gestellt, berichtet das fondstelegramm.


Während der Strafprozess gegen den ehemaligen Wölbern-Chef noch läuft, müssen Wölbern-Anleger wieder eine schlechte Nachricht verdauen. Der Schiffsfonds Global Transport 01 MS Tabago Bay steht offenbar vor der Insolvenz. Den Anlegern, die sich in den Jahren 2008 und 2009 an dem Fonds beteiligen konnten, droht damit der Totalverlust ihres Geldes.

Damit es nicht so weit kommt, empfiehlt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, den Anlegern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. ,,Wie wir aus Erfahrung wissen, ist es bei der Vermittlung von Schiffsfonds immer wieder zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen. Die Beteiligungen wurden als sicher und renditestark beworben, ohne auf die Risiken hinzuweisen. Dabei begann die Krise der Schifffahrt schon 2008. Somit waren auch die wirtschaftlichen Probleme, die auf die Schiffsfonds zukommen, bereits absehbar", so der erfahrene Jurist.

Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auf die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition hingewiesen werden müssen. Außerdem gilt der Grundsatz, dass die Kapitalanlage auch zum Profil des Anlegers passen muss. ,,Das heißt, dass einem sicherheitsorientierten Anleger keine risikoreiche Anlage vermittelt werde darf. Gerade Schiffsfonds sind aber hochriskant, was sich schon am Totalverlust-Risiko zeigt", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Auch hätten die Banken, die Provisionen, die sie für die Vermittlung der Fonds-Anteile einstreicht, offenlegen müssen. Der BGH hat zu diesen Kick-Back-Zahlungen eine eindeutige und anlegerfreundliche Rechtsprechung,

Sowohl eine unzureichende Risikoaufklärung als auch das Verschweigen der Kick-Backs können den Anspruch auf Schadensersatz auslösen. ,,Ob tatsächlich eine fehlerhafte Anlageberatung vorlag, muss allerdings immer im Einzelfall geprüft werden", so der Anwalt.

Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!
  • Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds /MS Tabago Bay beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller                    

Dieser Text gibt den Beitrag vom 01. Juli  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cp

Keine Kommentare: