Niedrige Zinsen locken Betrüger mit Schrottimmobilien auf den Plan. Die Zinsen sind und bleiben niedrig. Die Folge: Viele Bundesbürger suchen eine Möglichkeit, ihr Geld sicher zu investieren. Die Lösung scheint für viele im ,,Betongold" - in Immobilen - zu liegen. ,,Vorsicht", warnt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller. ,,Genau diese Voraussetzungen rufen jetzt auch wieder
Die Rahmenbedingungen sind aktuell scheinbar ideal, um in Immobilien zu investieren. Die Zinsen sind nach wie vor niedrig, Kredite also erschwinglich. ,,Genau hier steckt aber auch das Risiko", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. ,,Denn gerade wegen der niedrigen Zinsen schnellen die Immobilienpreise wieder in die Höhe. Preissteigerungen um zehn bis zwanzig Prozent sind schon in vielen Städten zu beobachten. Längst gibt es Warnungen vor einer Immobilienblase. Ebenso groß ist aber auch die Gefahr, einem Betrüger auf dem Leim zu gehen und sich eine Schrottimmobilie andrehen zu lassen, die nicht annähernd ihren Kaufpreis wert ist", so Cäsar-Preller.
Schrottimmobilien haben schon viele Menschen an den Rand ihrer Existenz gebracht. Doch es gibt Möglichkeiten, sich dagegen zu schützen. ,,An erster Stelle steht die Besichtigung der Immobilie - am besten mit einem Sachverständigen. Unseriöse Anbieter verweigern oft eine Besichtigung mit dem Hinweis auf Zeitdruck. Dann sollte man sofort die Finger davon lassen", so der Anwalt. Weitere Warnzeichen: Der potenzielle Käufer wird zum Abschluss gedrängt, ohne Bedenkzeit einzuräumen oder ein verlockendes Finanzierungsangebot wird gleich mit angeboten. Cäsar-Preller: ,,Eine Investition in eine Immobilie muss immer gut überlegt sein. Zustand, Lage, zu erwartender Mietzins und viele andere Faktoren müssen berücksichtigt werden. Das geht nicht auf die Schnelle und auch nicht ohne fachliche Unterstützung. Bevor ein Kaufvertrag unterschrieben wird, sollte unbedingt ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden."
Ist man erst auf eine Schrottimmobilie reingefallen, kann es zu spät sein. Aber auch dann gibt es noch Möglichkeiten, den Schaden in Grenzen zu halten. Wird eine Immobilie für Anlegerzwecke erworben, muss der Käufer über sämtliche Risiken, z.B. Leerstand, schwankende Mieteinnahmen, aufgeklärt werden. Er darf auch nicht über den tatsächlichen Verkehrswert der Immobilie getäuscht werden. In solchen Fällen sollten sich die Käufer von Schrottimmobilien an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, der die nötigen juristischen Schritte einleiten kann.
- Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Immobilien durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schrottimmobilien + Immobilienrückabwicklung" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Bildquelle: © Rainer Sturm / pixelio.de
Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 25.06.2014 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage insbesondere im Hinblick auf den Vorwurf des Kapitalanlagebetrugs, sowohl rechtlich als auch tatsächlich ändern.
cp
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen