Dienstag, Juli 01, 2014

Koi Capital GmbH: Probleme mit den verwandten Widerrufsbelehrungen in den Kreditverträgen.

Private Placement als nachrangiges festverzinsliches Darlehen bei der Koi Capital GmbH zur Finanzierung einer Investition in eine Photovoltaik-Anlage in 94116 Hutthum, bei Hötzdorf (Ostbayern).  Das nachrangige festverzinsliche Darlehen wurde durch eine Zerobondforderung in Höhe von 350.000 Euro gegenüber der Carpevigo Beteiligungs GmbH & Co Hutthurm KG besichert. Die Zinsen waren mit jährlich 7,5 % relativ hoch und sollten quartalsweise gezahlt werden.


Die Koi Capital GmbH sitzt in 80539 München, Geschäftsführer ist Herr Stephan Wullinger. Die Vermittlung des Mezzanine Darlehens erfolgten durch die bwe finance GmbH, Geschäftsführerin ist Frau Renate Wolf, in München oder die Hofmann-Finance aus 81379 München, Boschetsriederstrasse 30.

Die Gesamtinvestition in die Photovoltaikanlage betrug 6.089.122 Euro und bestand aus Eigenkapital von 739.122 Euro, 1. Zerobondforderung von 350.000 Euro und 2. Zero-bondforderung von 350.000 Euro und einem Bankdarlehen von 4.650.000 Euro. Der Darlehensvertrag für das Private Placement der Koi Capital GmbH hatte eine Laufzeit von 2 Jahren. Die Kapitalanleger  erhielten von der Koi Capital GmbH zum Ende der Laufzeit das Angebot zur Verlängerung der Anleihe. Die Umfinanzierungs- oder Verkaufsgespräche waren nicht sehr erfolgreich, so dass dann keine Zinszahlungen im 2. Quartal 2013 erfolgten. Schließlich wurde versucht ein Schuldenmoratorium bis zum 30.9.2015 zu vereinbaren.

Probleme tauchten mit den verwandten Widerrufsbelehrungen in den Kreditverträgen auf.

Die Gerichte haben sich häufig mit Widerrufsbelehrungen in Verbraucherkreditverträgen beschäftigen müssen. Die Widerrufsbelehrung der Koi Capital GmbH hat unter anderem den Text: "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung".

Der BGH hat ein Deutlichkeitsgebot bei Widerrufsbelehrungen aufgestellt. Danach muss die Widerrufsbelehrung ,,umfassend, unmissverständlich und eindeutig über das Widerrufsrecht belehren" (BGH, Urteil vom 10.3.2009 - Az.: XI ZR 33/08).

Die Rechtsprechung hat danach die folgende Klausel als nicht vereinbar mit dem Deutlichkeitsgebot gewertet:

"Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Belehrung." (OLG Jena, Urteil vom 28.9.10 -Az.: U 57/10; OLG Schleswig, Urteil vom 25.10.2007 - Az.: 16 U 70/07; LG Halle, Urteil vom 13.5.2005 - Az.: 1 S 28/05).

Als Rechtsfolge kann der Widerruf des Darlehensvertrages erklärt werden mit der Folge der Beendigung des Vertragsverhältnisses. Damit wird der Kreditvertrag mit ex-nunc-Wirkung  in ein Rückabwicklungsverhältnis umgewandelt.

Aufgrund der umfassenden Vertriebstätigkeit der Hofmann-Finanz Manangement GmbH in verschiedene Immobilien und Solarfonds ist von weiteren Problemen bei Emissionen und Private Placements auszugehen.

Betroffen sind die Firma Strateges Immobilien GmbH in 10623 Berlin, Carmerstr. 8, die Carpevigo Holding AG, die Koi Capital GmbH, verschiedene GbRs mit Photovoltaikanlagen im Umfeld der API Investment Oberland. Diese umfassende Vertriebstätigkeit ist der Internetseite der Hofmann Finanz zu entnehmen.
  • Anleger bei der Koi Capital GmbH sollten sich durch einen Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht über ihre Möglichkeiten der Rückabwicklung beraten lassen. Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ,,Koi Capital GmbH" anschließen. Es bestehen gute Gründe, hier die Interessen prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 01. 07. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

khsteff

BGH hat entschieden über die Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen bei Schiffsfonds.

BGH hat über die Rückforderungen von Ausschüttungen entschieden - Schiffsfondsanleger werden immer noch verunsichert, weil Fondsgesellschaften die Ausschüttungen zurückverlangen und Druck auf Anleger machen.


Der BGH hat entschieden, dass nach dem Gesellschaftsvertrag zulässige, gewinnunabhängige Ausschüttungen an Kommanditisten einer GmbH & Co KG als Organisationsform des Schiffsfonds nur dann von der Gesellschaft zurückgefordert werden können, wenn dies im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist. In den Verfahren verlangten zwei Beteiligungsgesellschaften die Rückzahlung von Ausschüttungen von der beklagten Kommanditistin.

In den Gesellschaftsverträgen ist geregelt, dass die Gesellschaft unabhängig von einem im Jahresabschluss ausgewiesenen Gewinn oder Verlust für den Fall, dass die Liquiditätslage es zulässt, in einem bestimmten Zeitraum nach Gründung des Fonds voraussichtlich Beträge in im Einzelnen angegebener Höhe eines prozentualen Anteils des Kommanditkapitals an die Gesellschafter ausschüttet, die auf ein ,,Darlehenskonto" gebucht werden. Sofern ein Gesellschafter im Hinblick auf das Wiederaufleben der Haftung auf diese Entnahmen verzichtete, sollte ,,für ihn insoweit die Bildung der Darlehensverbindlichkeit" entfallen.

An die Beklagte wurden aufgrund von entsprechenden Beschlüssen der Gesellschafterversammlungen gewinnunabhängige Ausschüttungen gezahlt. Nachdem die Beteiligungsgesellschaften in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten waren, beschlossen die Gesellschafterversammlungen die Rückforderung der an die Kommanditisten auf der Grundlage dieser Satzungsregelung ausgezahlten Beträge.

Allein der Umstand, dass die Beträge nach dem Gesellschaftsvertrag unabhängig von einem erwirtschafteten Gewinn ausgeschüttet wurden, lässt einen Rückzahlungsanspruch nicht entstehen. Soweit in den Ausschüttungen eine Rückzahlung der Kommanditeinlage zu sehen ist und damit die Einlage insoweit gemäß § 172 Abs. 4 HGB den Gläubigern gegenüber als nicht geleistet gilt, betrifft dies nur die Außenhaftung des Kommanditisten.

Im Innenverhältnis zur Gesellschaft sind die Gesellschafter dagegen frei, ob und mit welchen Rechtsfolgen sie Einlagen zurückgewähren.

Werden Einlagen aufgrund einer entsprechenden, vertraglichen Vereinbarung der Gesellschafter zurückbezahlt, entsteht daher ein Rückzahlungsanspruch der Gesellschaft nicht automatisch, sondern nur bei einer entsprechenden, vertraglichen Abrede. Den Gesellschaftsverträgen der Klägerinnen hat der Bundesgerichtshof bei der gebotenen objektiven Auslegung keinen Anspruch der Gesellschaft auf Rückzahlung der Ausschüttungen entnehmen können.

Bundesgerichtshof, Urteile vom 12. März 2013 - Aktenzeichen: II ZR 73/11 und II ZR 74/11

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
            

Dieser Text gibt den Beitrag vom 01. Juli  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Der Verfasser dieses Beitrages ist Autor des Praxishandbuchs Schiffsfonds von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Karl-Heinz Steffens und Rechtsanwältin Claudia Dreßler. Es ist das erste umfassende Praktikerhandbuch zu Schiffsfonds!

ISBN-10: 3-11-033833-5 EAN: 9783110338331 Verlag: Walter de Gruyter Einband: gebunden Sprache(n): Deutsch Seitenzahl: 534 Länge/Breite: 240mm/170mm

Versicherungsvermittler wehrt sich erfolgreich gegen Regressansprüche seitens Clerical Medical (CMI)

Als Einzelfall kann man das sicherlich nicht bezeichnen: Immer wieder versuchen Versicherungen und Initiatoren von Finanzprodukten, die selbst durch unzureichende Informationen an die Anleger und eigene Fehler sowie Unzulänglichkeiten in das Schussfeld der Gerichte geraten, das vermeintlich schwächste Glied, nämlich den Versicherungsvermittler bzw. Finanzberater in Regress zu nehmen, jedenfalls damit zu drohen.


Nicht selten haben solche Einschüchterungsversuche Erfolg, da der Vermittler befürchtet, selbst in die Haftung genommen zu werden. In einem solchen Fall ist das Ziel schnell erreicht, der letztlich betroffene Kunde, der nicht selten einen erheblichen Schaden erleidet, kann mit der Unterstützung seines eigenen Beraters selten rechnen.

In den letzten Jahren geriet die Clerical Medical Investment Group Ltd. (CMI) durch hunderte, inzwischen sogar tausende von Gerichtsverfahren in die Schlagzeilen und durch die für sie negativen Urteile des BGH vom 11.07.2012 (u.a. AZ.: IV ZR 151/11) stark unter Druck. Vor dem LG Lüneburg versuchte CMI nun, gegen einen Vermittler ein Exempel der besonderen Art zu statuieren.

Nachdem der Vermittler, der selbst einen EuroPlan und eine Lex-Konzept-Rente gezeichnet hatte, vor dem OLG Celle am 08.11.2012 mit seiner Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel (Witt Rechtsanwälte PartG, Heidelberg / Berlin) in zwei Verfahren gegen CMI erfolgreich war (Az: 8 U 66/12 und 8 U 29/12, beide Urteile sind rechtskräftig) weigerte sich CMI, den Schaden auszugleichen. CMI lies es vielmehr zur Zwangsvollstreckung kommen und erhob vor dem LG Lüneburg Vollstreckungsgegenklage mit dem Hinweis auf Gegenansprüche.

Das LG Lüneburg urteilte nunmehr am 14.05.2014 (Az.: 4 O 302/13), dass CMI vermeintliche von dieser geltend gemachte Gegenansprüche in Höhe von rund 2,2 Mio. EUR gegen den Vermittler nicht zustehen. Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel, die auch dieses Verfahren für den Vermittler gegen CMI auf Beklagtenseite führte, zeigt sich sehr zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens:

,,Diese Entscheidung kann man sicherlich als Meilenstein bezeichnen und wird vielen Vermittlern Mut machen, sich von CMI bzw. anderen Versicherungsgesellschaften oder auch Initiatoren von Finanzprodukten dann nicht mehr einschüchtern zu lassen, wenn die unzureichende Aufklärung nicht seitens des Vermittlers oder Beraters selbst erfolgt ist, sondern vor allem durch die Versicherungsgesellschaft oder dem Initiator des Finanzprodukts veranlasst wurde. Die erfolgreiche Durchsetzung von Regressansprüchen seitens CMI müssen nach unserer Auffassung Vermittler grundsätzlich nicht fürchten. Denn wie das LG Lüneburg bestätigte, ist die CMI durch die unzureichende Aufklärung über ihr Produkt für den Schaden alleine verantwortlich."

Das Urteil hat insoweit auch weitreichende Bedeutung, als jetzt Vermittler, die in CMI-Fällen von Kunden direkt in Anspruch genommen wurden, überlegen sollten, den dadurch erlittenen Schaden gegen CMI im Innenausgleich geltend zu machen.

Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel sagt dazu:
,,Wenn schon feststeht, dass CMI die unzureichende Aufklärung veranlasst hat, dann ist es nur folgerichtig, wenn CMI im Ergebnis 100 % des Schadens trägt. Wir beraten und vertreten sehr gerne auch Vermittler, welche sich überlegen, die Clerical Medical Investment Group Limited in Regress zu
nehmen."

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Witt Rechtsanwälte PartG zählen in diesem Bereich zu den erfolgreichsten Kanzleien in Deutschland. Gegen CMI wurden bislang in den letzten Jahren für alle Mandanten Schadensersatzansprüche außergerichtlich und gerichtlich erfolgreich durchgesetzt, ein Mandant war sogar vor dem BGH erfolgreich (BGH, Urteil vom 11.07.2012, Az.: IV ZR 151/11). Nach wie vor werden von dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei zahlreiche Fälle für Kunden und Vermittler gegen CMI betreut.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen durch BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " Clerical Medical (CMI)  " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 01. Juli 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Montag, Juni 30, 2014

Geschädigte Schiffsfonds-Anleger demonstrieren vor Banken und Emissionshäusern.

Durch die Investition in Schiffsfonds haben etliche Anleger viel Geld verloren. Rund 100 betroffene Anleger brachten ihren Unmut jetzt bei einer Demonstration in Hamburg zum Ausdruck, berichtet das Hamburger Abendblatt.


Die Demonstranten versammelten sich vor den Emissionshäusern und Banken. Diese hätten sich unverhältnismäßig an den Investitionen der Anleger bereichert bzw. die Schiffsfonds ungeprüft vermittelt. Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, kann die Wut der geschädigten Anleger verstehen: ,,Man muss sich doch nur in ihre Lage versetzen. Sie vertrauen ihr sauer erspartes Geld ihrem Bankberater an, um eine sichere Altersvorsorge aufzubauen. Und dann wird ihnen die Beteiligung an Schiffsfonds empfohlen, die einfach hochriskant sind. Am Ende ist das Geld weg und die Anleger haben den Schaden."

Allerdings sei es nicht damit getan, vor den Banken und Emissionshäusern zu demonstrieren, so Cäsar-Preller. ,,Die Verantwortlichen müssen auch zur Rechenschaft gezogen werden!" Daher empfiehlt der erfahrene Jurist geschädigten Schiffsfonds-Anleger, ihre Ansprüche auf Schadensersatz von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen zu lassen.

,,Wer eine sichere Altersvorsorge aufbauen möchte, war mit der Beteiligung an einem Schiffsfonds ganz sicher falsch beraten", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Denn es gelte der Grundsatz, dass die Kapitalanlage zum Profil des Anlegers passen muss. Heißt: Einem sicherheitsorientierten Anleger dürfen keine riskanten Kapitalanlagen vermittelt werden. ,,Dazu wurden die Risiken bei der Anlageberatung erfahrungsgemäß auch noch gerne verschwiegen. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört aber auch die umfassende Risikoaufklärung. Erst Recht beim Risiko des Totalverlusts", erklärt der Fachanwalt.

Darüber hinaus hätten die Banken auch die Provisionen, die sie für die Vermittlung eingestrichen haben, offenlegen müssen. ,,Die Rechtsprechung des BGH zu diesen so genannten Kick-Backs ist anlegerfreundlich und eindeutig", sagt der Anwalt . Sowohl eine unzureichende Risikoaufklärung als auch das Verschweigen der Provisionen, führe zum Anspruch auf Schadensersatz. ,,Ob eine derartige Falschberatung vorliegt, muss allerdings immer im Einzelfall geprüft werden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Außerdem könnten auch Ansprüche auf Schadensersatz aus Prospekthaftung in Betracht kommen. Die Angaben im Emissionsprospekt müssen vollständig und wahrheitsgetreu sein und dürfen kein irreführendes Bild von der Kapitalanlage zeichnen. ,,Die Chancen Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können, stehen also gar nicht schlecht", sagt der Fachanwalt.

Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30. Juni  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cp

SEB ImmoPortfolio Target Return Fund: Offener Immobilienfonds wird nach zweijähriger Schließung aufgelöst.

Nach den Erfahrungen bei anderen Fonds kommt es zu Verlusten für die Anleger, die sogar in der Abwicklung gesetzlich gestattet werden. Anleger müssen aufpassen. Nach zwei Jahren der Schließung ist es beim Fonds SEB ImmoPortfolio Target Return Fund Gewissheit. Der offene Immobilienfonds wird nicht wiedereröffnet, sondern aufgelöst.


Diese Entscheidung gab das Fondsmanagement am 05.06.2014 bekannt. Nun soll bis Ende Mai 2017 das Fondsvermögen des SEB ImmoPortfolio Target Return Fund veräußert werden. Die Erlöse aus dem Verkauf der Fondsimmobilien werden (nach Abzug der Kosten) an die Anleger ausgezahlt. Wann die erste Auszahlung stattfinden soll, wurde noch nicht öffentlich bekannt gegeben. Es greifen jetzt die sehrt schlechten Regeln des Gesetzes für die Abwicklung.

Anleger sollten sich fragen, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Sie sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, ob Anleger erfolgreich Schadensersatz fordern können.

Solche Ansprüche ergeben sich aus Beratungsfehlern. Dies geschieht, wenn Anleger vor der Investition nicht ordnungsgemäß beraten wurden. Der Bundesgerichtshof entschied in zwei Urteilen im April 2014, dass Anleger bereits in der Anlageberatung darauf hingewiesen werden mussten, dass offene Immobilienfonds geschlossen werden können.


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khsteff

Samstag, Juni 28, 2014

Mox Telecom AG insolvent! Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an!

Neuer Schock für Anleihegläubiger: Mox Telekom AG stellt Insolvenzantrag: BSZ e.V. ruft Anlegergemeinschaft ins Leben!

Die Mox Telecom AG meldete am 17.06.2014 Insolvenz beim Amtsgericht Düsseldorf an, gleichzeitig wurde ein Antrag auf Eröffnung eines sog. „Schutzschirmverfahrens“ gestellt. Nach Angaben von Mox Telecom sollen Kredite in Höhe von ca. 30 Mio. € von Banken nicht verlängert worden sein.

In Sorge um ihr Geld sind daher neben anderen Gläubigern auch zahlreiche Anleger, denn Mox Telecom AG hatte im Jahr 2012 für ca. 35 Mio € Anleihen ausgegeben.

Für BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth ist die Insolvenz von Mox Telecom „ein Schlag ins Gesicht für viele Anleger, viele von ihnen sind total verunsichert, schlimmstenfalls könnten hohe Verluste drohen“ so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Die Beantragung des Schutzschirmverfahrens kommt absolut überraschend, da noch im September 2013 die Rating-Agentur Creditreform dem Unternehmen die Note „BBB“ ausgestellt hatte.

  • Der BSZ e.V.-Vertrauensanwalt empfiehlt „auf jeden Fall, die Gläubigerinteressen zu bündeln, nur so ist gewährleistet, dass die Interessen der Anleger ausreichend berücksichtigt werden“.  Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Mox Telecom AG" anschließen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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drwspä

Freitag, Juni 27, 2014

INFINUS: Kein Ende der Merkwürdigkeiten

Der Finanzskandal um die INFINUS-Gruppe aus Dresden kommt nicht zur Ruhe. Nach der unterbrochenen Gläubigerversammlung von Schuldverschreibungsgläubigern im Mai dieses Jahres werden diese nun einzeln fortgesetzt.


Nicht nur der Umstand, dass fortlaufend hunderte Minisitzungen in den nächsten Wochen abgehalten werden, lässt aufhorchen. Weit merkwürdiger findet der BSZ® e. V. den Umstand, dass einzelne Anleger dort einen Rechtsanwalt beauftragen können, den alle anderen Gläubiger mit bezahlen müssen.

Dass sich Rechtsanwälte für ihre Arbeit gut bezahlen lassen, ist allgemein bekannt. Die Höhe der Gebühren bemisst sich dabei nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dort ist festgelegt, wofür der Rechtsanwalt wie viel erhält. Wenn ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten beispielsweise einen Schaden von 10.000 Euro beim Insolvenzverwalter geltend macht, erhält er eine gesetzliche Gebühr von knapp 750 Euro.

Beim Insolvenzverfahren der INFINUS-Muttergesellschaft, der Future Business KG a. A. (FuBus),  ist das nach Ansicht des Insolvenzverwalters Dr. Kübler jedoch anders. Die Anleger, die in sogenannte Orderschuldverschreibungen des insolventen Unternehmens investiert haben, können zur Bündelung der Anmeldungen ihrer Forderungen einen gemeinsamen Vertreter wählen. Beim Insolvenzgericht in Dresden stehen derzeit vier Kandidaten zur Wahl, alle Rechtsanwälte. Ein gemeinsamer Vertreter macht Sinn, kann er doch die Abwicklung der Insolvenzforderungen beschleunigen. Nun ist das mit den Orderschuldverschreibungen bei der FuBus nicht gerade ein Normalfall.

Denn diese hatte fast 5.000 Serien an 25.000 Anleger herausgegeben, die jeweils individuell einen solchen gemeinsamen Vertreter wählen können. Nachdem die Wahl in einem Sammeltermin am 13. Mai nicht geklappt hat, sondern in einem Eklat endete, geht das Gericht einen vermeintlich sicheren Weg. Alle Versammlungen werden nacheinander abgehalten. Eine Mammutaufgabe für alle Beteiligten, die nach Ansicht der BSZ-Vertrauensanwälte aber noch genug Fehlerquellen bereit hält.

So ist in hunderten Serien jeweils nur noch ein Anleger vertreten. Dieser soll also einen gemeinsamen Vertreter für sich allein wählen. Im Prinzip beauftragt der Anleger also einen der vier Rechtsanwälte, die genau dieselbe Arbeit verrichten, wie andere Rechtsanwälte auch. Die Wahl ist absurd, findet Horst Roosen, Vorstand des BSZ®, denn was soll ein ,,gemeinsamer" Vertreter hier bündeln und vereinfachen? Nichts! Bei tausenden Gläubigern mache das erst einen Sinn.

Der Insolvenzverwalter ist da anderer Meinung und verweist auf einen Hinweis des Insolvenzgerichts. Der gemeinsame Vertreter wird zudem aus der Insolvenzmasse bezahlt. Bezogen auf das obige Beispiel soll dieser fast 500 Euro weniger erhalten. Verständlich ist das nicht, denn der Anleger beauftragt einen Anwalt, seine Forderung anzumelden. Dabei soll das Insolvenzverfahren doch alle Gläubiger gleich behandeln. Die Vertrauensanwälte gaben dem BSZ noch den Hinweis, dass es berufsrechtlich nicht zulässig sei, in gerichtlichen Verfahren weniger Gebühren zu erheben, als gesetzlich vorgeschrieben. Da die Vergütung eines gemeinsamen Vertreters gesetzlich nicht geregelt sei, müssten Rechtsanwälte in dieser Position sich an ihre eigenen Abrechnungsvorschriften halten. Genug Streitpotential ist hier auf jeden Fall vorhanden.

  • Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Infinus AG"  anschließen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Bildquelle: Tony Hegewald /pixelio.de 


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bsz

Donnerstag, Juni 26, 2014

Debi Select: Erneuter Erfolg für geschädigte Anleger

LG Freiburg verurteilt Anlageberater zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von  mehr als EUR 110.000,00. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte reichen für Anleger der Debi Select  weitere Klagen auf Rückabwicklung ein.


Wie bereits berichtet, hat die  BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte bereits mehrere Klagen gegen diverse Banken, Anlageberater und Anlageberatungsgesellschaften eingereicht, die Beteiligungen an den Debi Select Fonds vermittelt haben.

Anleger berichten mehrfach, dass Ihnen die Beteiligungen an den Debi Select Fonds von Seiten der Berater als absolut sichere Anlageformen vermittelt wurden, bei denen angeblich keine Verlustrisiken bestehen sollten. Zum Teil wurde den von der Kanzlei vertretenen Anlegern auch versichert, dass die Beteiligungen jederzeit veräußert werden können und nach Veräußerung das eingesetzte Kapital zurückgefordert werden kann. Die Beteiligungen wurden auch als Altersvorsorge vermittelt, wie weitere Mandanten berichten.

Nunmehr hat das LG Freiburg einem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertretenen Anleger Schadenersatz in Höhe von mehr als EUR 110.000,00 gegenüber einem Anlageberater zugesprochen. Der Berater wurde darüber hinaus verurteilt, dem Anleger Anwalts- und Gerichtskosten zu erstatten.

,,Nach dem nun vorliegenden Urteil, fühlen wir uns weiter bestärkt, Ansprüche unserer Mandanten gegen Anlageberater und Banken  zu prüfen, die ihren Kunden den Kauf von Beteiligungen an den Debi Select Fonds empfohlen haben", erläutert BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Cocron. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertritt derzeit über 600 Anleger der diversen Debi Select Fonds.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Anlageberater im Rahmen des Anlageberatungsvertrags verpflichtet, Anleger vollumfänglich über die jeweiligen Risiken einer Beteiligung aufzuklären. Bei einer Beteiligung an einer GbR besteht z.B. grundsätzlich eine Vollhaftung mit dem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft.  Die Haftung ist im Außenverhältnis grundsätzlich unbegrenzt und erstreckt sich auf alle Verbindlichkeiten der jeweiligen Fondsgesellschaft gegenüber Dritten.

,,Viele Anleger, die eine Beteiligung an einer Debi Select Fonds GbR gezeichnet haben, wurde Seitens der Anlageberater auf diese Risiken nicht hingewiesen", erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Cocron weiter. Dies ergibt sich aus den Gesprächen mit mehreren Anlegern.

Liegt ein Aufklärungsverschulden auf Seiten des Anlageberaters und/oder der Anlageberatungsgesellschaft vor, kommt grundsätzlich eine Rückabwicklung der Beteiligung in Betracht.  Der Anleger ist damit so zu stellen, als hätte er die Beteiligung nie erworben. Weiter ist der Anlageberater für den Fall der Feststellung seiner Pflichtverletzung weiter verpflichtet, den Anleger auch von etwaigen Nachhaftungsansprüchen gegenüber der Fondsgesellschaft freizustellen. Auch die dem Anleger im Zusammenhang mit der Durchsetzung seiner Ansprüche entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten sind im Falle des Obsiegens in voller Höhe vom Anlageberater, bzw. der Anlageberatungsgesellschaft zu ersetzen.

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cllbcoc

FlexLife Capital AG - Erste Klagen eingereicht

Wie die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, gehen bereits die ersten Kunden der FlexLife Capital AG gegen diese sowie auch gegen die Berater, die die Kaufverträge vermittelt haben, gerichtlich vor.


Die FlexLife Capital AG hat über Jahre Lebensversicherungen aufgekauft, wobei die Kaufverträge in aller Regel so ausgestaltet waren, dass die Auszahlung des Kaufpreises ratierlich in monatlichen Auszahlungen über einen Zeitraum von bis zu zwölf Jahren erfolgen sollte.

Mit Bescheid vom 11.06.2013 hat die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) der FlexLife Capital AG die Geschäftstätigkeit hinsichtlich des betriebenen Einlagengeschäfts untersagt und der Gesellschaft aufgegeben, das unerlaubt betriebene Bankgeschäft unverzüglich abzuwickeln. Hintergrund war anscheinend ein aufsichtsrechtliches Verfahren gegen die FlexLife Capital AG. Denn nach Ansicht der BaFin handelt es sich bei der Geschäftstätigkeit der FlexLife Capital AG um ein Einlagengeschäft, für das eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz erforderlich ist. Über eine solche Erlaubnis verfügt die FlexLife Capital AG jedoch anscheinend nicht.

Wie zahlreiche verunsicherte Verkäufer den Anlegerschutzanwälten mitteilten, hat die FlexLife Capital AG die Ratenzahlungen Mitte 2013 gestoppt. Nach jetzigem Kenntnisstand von CLLB Rechtsanwälte leistete die FlexLife Capital AG seitdem an keinen Anleger Auszahlungen mehr. Die FlexLife Capital AG begründet dies gegenüber ihren Käufern damit, dass der Bescheid der BaFin sie daran hindere, Auszahlungen zu tätigen. Entgegen dieser Äußerungen der FlexLife Capital AG scheint der Bescheid der BaFin jedoch nicht ursächlich für die Einstellung der monatlichen Ratenzahlungen zu sein. Dies ist der Verbrauchermitteilung der BaFin vom 07.03.2014 zu entnehmen. Die FlexLife Capital AG kann sich somit nach Ansicht der Rechtsanwälte nicht auf das Aufsichtsverfahren der BaFin berufen und behaupten, diese sei ursächlich für die Einstellung der Zahlungen.

Gegenwärtig ist nicht abzusehen, ob die FlexLife Capital AG die monatlichen Zahlungen wieder aufnimmt bzw. den geschuldeten Gesamtkaufpreis an die Kunden auszahlen wird. Betroffenen Kunden raten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte daher, ihre Ansprüche gegen die FlexLife Capital AG und ggf. auch gegen die Berater, die diese Kaufverträge vermittelt haben, von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der  BSZ e.V. die Interessengemeinschaft FlexLife Capital AG gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch
                                                                        

Dieser Text gibt den Beitrag vom 26. Juni 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Garantie Hebel Plan ´08 Premium Vermögensaufbau GmbH & Co.KG wird liquidiert

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte fordern Schadensersatz von Wirtschaftsprüfern und Anlageberatern nach Urteil für Anleger. In den letzten Tagen erreichte die Anleger des ,,Garantie Hebel Plans ´08" ein Rundschreiben, in dem die Anleger über die Liquidation des Fonds und die Aussetzung der Kündigungsmöglichkeit informiert wurden.


Wie die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte mitteilt, hat das Landgericht Leipzig die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Grützmacher Gravert GmbH (,,GGV") bereits zum Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung über die Risiken der Garantiehebelplan 08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG (,,Garantiehebelplan Fonds") verurteilt.

Im Jahre 2012 hatte die S+K Gruppe um die inhaftierten Manager Marc-Christian Schraut und Daniel Fritsch die CIS Deutschland AG erworben und damit auch Zugriff auf das Vermögen des Garantiehebelplan Fonds erhalten. Die CIS Deutschland AG hat in der Folge Gelder des Fonds in andere Unternehmen der S&K Gruppe investiert, so dass Anleger befürchten, große Teile ihrer Anlage zu verlieren.

Vor diesem Hintergrund eröffnet die Verurteilung der ,,GGV" zur Zahlung zur Zahlung von Schadensersatz die Möglichkeit, Investitionen in den Fonds doch noch vollständig zurückzuerhalten, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Ralph Burgwald. Das Landgericht Leipzig begründete die Verurteilung der GGV damit, dass diese gegen ihre Pflicht zur Aufklärung der Anleger über die Risiken des Fonds verstieß. Als Gründungsgesellschafterin habe die GGV Anleger hierüber vorab informieren müssen. Dabei sei sie auch, so das Gericht, für Fehlverhalten von mit dem Vertrieb beauftragen Firmen verantwortlich. Im vom Gericht zu entscheidenden Fall hatte ein Mitarbeiter der Carpe Diem Vertriebsgesellschaft mbH den Garantiehebelplan Fonds für die Altersvorsorge empfohlen. Da es sich beim Garantiehebelplan Fonds jedoch um unternehmerische Beteiligung handelte, durfte dieser nach der Rechtsprechung des BGH hierfür nicht empfohlen werden. Das Landgericht Leipzig verurteilte die GGV daher zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe der bereits erfolgten Anlage und zur Freistellung des Anlegers von der Verpflichtung, weiter Raten zahlen zu müssen.

Die GGV konnte sich auch nicht unter Hinweis auf das vom klagenden Anleger unterschriebene Beratungsprotokoll entlasten. Darin wurde zwar auf die Rechtsauffassung des BGH verwiesen, das Landgericht Leipzig sah es jedoch als erwiesen an, dass der Berater diesen Hinweis als ,,rein theoretisch" und die darin genannten Risiken als ,,ausgeschlossen" bezeichnet habe. Damit, so das Gericht, seien die Risikohinweise im Beratungsprotokoll ,,entwertet". Daneben kommen Ansprüche gegen Anlageberater in Betracht, falls diese nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt haben.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von CLLB haben zwischenzeitlich für Anleger Schadensersatz von der GGV gefordert. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen daher allen Anlegern, überprüfen zu lassen, ob sie im Vorfeld der Beteiligung am Garantiehebelplan Fonds ordnungsgemäß über die damit verbundenen Risiken informiert wurden.

Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  können sich betroffene Anleger  gerne der vom BSZ e. V. gegründeten Interessengemeinschaft ,,Garantiehebelplan Fonds" anschließen. Aufgrund des geschilderten Sachverhalts ergeben sich hinreichende Gründe, der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26. Juni  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Mittwoch, Juni 25, 2014

Schrottimmobilien: Niedrige Zinsen rufen Betrüger auf den Plan

Niedrige Zinsen locken Betrüger mit Schrottimmobilien auf den Plan. Die Zinsen sind und bleiben niedrig. Die Folge: Viele Bundesbürger suchen eine Möglichkeit, ihr Geld sicher zu investieren. Die Lösung scheint für viele im ,,Betongold" - in Immobilen - zu liegen. ,,Vorsicht", warnt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller. ,,Genau diese Voraussetzungen rufen jetzt auch wieder


Die Rahmenbedingungen sind aktuell scheinbar ideal, um in Immobilien zu investieren. Die Zinsen sind nach wie vor niedrig, Kredite also erschwinglich. ,,Genau hier steckt aber auch das Risiko", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. ,,Denn gerade wegen der niedrigen Zinsen schnellen die Immobilienpreise wieder in die Höhe. Preissteigerungen um zehn bis zwanzig Prozent sind schon in vielen Städten zu beobachten. Längst gibt es Warnungen vor einer Immobilienblase. Ebenso groß ist aber auch die Gefahr, einem Betrüger auf dem Leim zu gehen und sich eine Schrottimmobilie andrehen zu lassen, die nicht annähernd ihren Kaufpreis wert ist", so Cäsar-Preller.

Schrottimmobilien haben schon viele Menschen an den Rand ihrer Existenz gebracht. Doch es gibt Möglichkeiten, sich dagegen zu schützen. ,,An erster Stelle steht die Besichtigung der Immobilie - am besten mit einem Sachverständigen. Unseriöse Anbieter verweigern oft eine Besichtigung mit dem Hinweis auf Zeitdruck. Dann sollte man sofort die Finger davon lassen", so der Anwalt. Weitere Warnzeichen: Der potenzielle Käufer wird zum Abschluss gedrängt, ohne Bedenkzeit einzuräumen oder ein verlockendes Finanzierungsangebot wird gleich mit angeboten. Cäsar-Preller: ,,Eine Investition in eine Immobilie muss immer gut überlegt sein. Zustand, Lage, zu erwartender Mietzins und viele andere Faktoren müssen berücksichtigt werden. Das geht nicht auf die Schnelle und auch nicht ohne fachliche Unterstützung. Bevor ein Kaufvertrag unterschrieben wird, sollte unbedingt ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden."

Ist man erst auf eine Schrottimmobilie reingefallen, kann es zu spät sein. Aber auch dann gibt es noch Möglichkeiten, den Schaden in Grenzen zu halten. Wird eine Immobilie für Anlegerzwecke erworben, muss der Käufer über sämtliche Risiken, z.B. Leerstand, schwankende Mieteinnahmen, aufgeklärt werden. Er darf auch nicht über den tatsächlichen Verkehrswert der Immobilie getäuscht werden. In solchen Fällen sollten sich die Käufer von Schrottimmobilien an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, der die nötigen juristischen Schritte einleiten kann.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Immobilien  durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schrottimmobilien + Immobilienrückabwicklung" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 25.06.2014 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage insbesondere im Hinblick auf den Vorwurf des Kapitalanlagebetrugs, sowohl rechtlich als auch tatsächlich ändern.
cp


MKV Münchener Kapital- & Vermögensverwaltung KG. LG Traunstein urteilt zu Gunsten geschädigter Kapitalanleger.

Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte mitteilt, hat das Landgericht Traunstein in zahlreichen Verfahren den ehemaligen Treuhänder der MKV Münchener Kapital- & Vermögensverwaltung KG dem Grunde nach zum Schadensersatz verurteilt.


Die von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger werfen dem Treuhänder vor, gegen seine Verpflichtungen aus den jeweils abgeschlossenen Treuhandverträgen verstoßen zu haben. Die einzelnen Treuhandverträge sahen vor, dass der Treuhänder nur nach Vorliegen bestimmter Voraussetzungen das von den Anlegern einbezahlte Kapital an die MKV Münchener Kapital- & Vermögensverwaltung KG weiterleiten durfte.

In den einzelnen Verfahren wurde klägerseits vorgetragen, dass der Treuhänder das Kapital an die MKV weitergeleitet hat, obwohl die dafür erforderlichen Bedingungen nicht gegeben waren. Hätte sich der Treuhänder an die Verpflichtungen aus dem Treuhandvertrag gehalten - so die Argumentation der Kläger weiter - wäre das Geld nach wie vor auf seinem Treuhandkonto und könnte problemlos an die einzelnen Anleger ausgekehrt werden.

Das Landgericht Traunstein folgte dieser Argumentation und stellte in den Verfahren mit Grundurteil fest, dass der Anspruch der Klägerinnen und Kläger auf Ersatz des Schadens aus einer Pflichtverletzung des zwischen den Parteien abgeschlossenen Treuhandvertrages dem Grunde nach gerechtfertigt ist.

Nicht zuletzt aufgrund dieser Entscheidung rät die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB allen geschädigten Anlegern der MKV Münchener Kapital- & Vermögensverwaltungs KG das Bestehen von etwaigen Schadensersatzansprüchen von einer spezialisierten Anwaltskanzlei prüfen zu lassen.

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Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum 25.06.2014 wieder. Hiernach eintretende Änderungen, insbesondere im Hinblick auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, können zu einer anderen Einschätzung der Sach- und Rechtslage führen.
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Dienstag, Juni 24, 2014

Green Planet AG: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Betrugsverdacht

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt nach Medienberichten gegen die Green Planet AG: Der Verdacht: Gewerbsmäßiger Betrug. Die Gelder der Anleger, die eigentlich für Teakholz-Plantagen in Costa Rica gedacht waren, sollen dort gar nicht angekommen sein oder nur zu einem kleinen Teil.


Die Ermittler haben die Firmenräume durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt. Der Firmengründer sitzt in Untersuchungshaft.

Die Green Planet AG lockte ihre Anleger offenbar mit einer ökologischen und nachhaltigen Geldanlage: Teakholz in Costa Rica. Und mit Renditen in Höhe von bis zu 13 Prozent. So sammelte das Unternehmen rund 15 Millionen Euro bei den Anlegern ein. Nun steht der Verdacht im Raum, dass ein großer Teil der Anlegergelder erst gar nicht in Costa Rica angekommen ist, sondern in undurchsichtigen Kanälen eines Firmengeflechts versickert ist. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hegt den Verdacht, dass ein ausgeklügeltes Schneeballsystem hinter dem Geschäftsmodell steckt. Auch seien die zu erzielenden Renditen unrealistisch gewesen.

Die "Akte Green Planet AG" offenbart immer abenteuerlichere Vertriebsmethoden: "Die Anleger sind alles Leute mit einem hohen ökologischen Bewusstsein- keine Zocker!" Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller ist mit jedem neuen Fall neu erschüttert:  Greenplanet-Anleger, die in ökologisch ausgerichtete Teakholz-Plantagen in Costa Rica investiert haben, hatten sich zwar auch durch hohe Renditeversprechen von bis zu 13 % ködern lassen, letzten Endes war der "Grüne Anstrich" der Kapitalanlage stets ausschlaggebend für die Zeichnung. "Haarsträubend", so Cäsar Preller, "sind auch die Vertriebsmethoden: Da wurden Telefongespräche vermittelt zu Leuten, die angeblich ebenfalls in Costa Rica investiert hatten! Diese Gesprächspartner waren eindeutig Fakes!" Die beworbenen Anleger konnten so aus angeblich erster Hand von Augenzeugen erfahren, dass da alles mit rechten Dingen zugeht im fernen Costa Rica: "Sogar Bilder der Anlagen wurden da herumgereicht!"

Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht weiß: "Und dabei geht es nicht nur um geprellte Kleinanleger!" In einem von Cäsar-Preller betreuten Fall investierte ein einzelner Anleger 205.000 Euro. Dieses Geld und das Kapital von weiteren 700 Anlegern soll niemals bei den Landwirten in Costa Rica angekommen sein. Der Vorstand der Green Planet AG sitzt in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter.

Viele Anleger sind aufgrund der Entwicklung beunruhigt. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, meint: ,,Natürlich müssen jetzt erst einmal die Ermittlungsergebnisse abgewartet werden. Sollte sich der Verdacht auf Anlagebetrug aber bestätigen, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden."

Diese können sich, so der Fachanwalt, sowohl gegen die Verantwortlichen der Green Planet AG als auch gegen die Anlagevermittler richten. ,,Die Anleger hätten über die Risiken ihrer Investition informiert werden müssen. Dazu gehört u.a. auch das Risiko des Totalverlusts."  Zudem bestehe die Möglichkeit, einen dinglichen Arrest gegen die Verantwortlichen zu bewirken. ,,Nur so kann auf sichergestellte Vermögenswerte zugegriffen werden. Dabei gilt allerdings das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst", so der Rechtsanwalt.

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cp

Wölbern Fonds Holland 55 droht die Insolvenz

Der Wölbern Fonds Holland 55 steht vor der Insolvenz. Die Fünfundfünfzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG hat am 2. Juni den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt (Az. 67c IN 176/14).


Die Hoffnungen mit der Bank ein Restrukturierungskonzept erstellen zu können, scheinen sich zerschlagen zu haben. Auch der Einstieg eines Investors ist ungewiss, berichtet das fondstelegramm.

Der Wölbern Fonds Holland 55 hatte in eine Büroimmobilie in Holland investiert. Inzwischen steht das Gebäude seit zwei Jahren leer. Als weitere Belastung kam das so genannte Wölbern Liquiditätsmanagement-System hinzu, so dass der Fonds jetzt offenbar vor der Zahlungsunfähigkeit steht.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, rät den betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. ,,Selbst wenn doch noch ein Sanierungskonzept aufgelegt werden sollte, müssen die Anleger wohl mit erheblichen Verlusten rechnen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kann erfolgversprechender sein", so der Rechtsanwalt.

Immobilienfonds sind einer Reihe von Risiken ausgesetzt. Dazu gehören beispielsweise die schwankenden Mieteinnahmen bzw. Leerstände. ,,Über diese Risiken müssen die Anleger im Beratungsgespräch auch aufgeklärt werden. Unserer Erfahrung nach wurden die Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds aber häufig als, Betongold' angepriesen. Eine Kapitalanlage mit dem Risiko des Totalverlusts kann aber nicht für den Aufbau einer Altersvorsorge geeignet sein", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Hinzu kommt, dass die Banken auch über die Provisionen, die sie für die Vermittlung der Fonds-Anteile erhalten, informieren müssen. Die Rechtsprechung des BGH zu diesen so genannten Kick-Back-Zahlungen ist eindeutig. Sowohl eine unzureichende Risikoaufklärung als auch das Verschweigen der Provisionen kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen.

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Samstag, Juni 21, 2014

Schrottimmobilien: Groß angelegte Razzia in Berlin

Mit einer groß angelegten Razzia gingen Polizei und Staatsanwaltschaft Anfang Mai gegen vermeintliche Immobilienbetrüger vor. Nach Medienberichten wurden 35 Büros und Wohnungen durchsucht sowie sechs Tatverdächtige festgenommen. Unter ihnen sollen auch zwei Notare gewesen sein.


,,Leider gibt es in jedem Berufsstand schwarze Schafe", bedauert BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht. ,,Es zeigt aber auch, dass Betrüger keine Mittel scheuen, um Schrottimmobilien an den Mann zu bringen. Die Käufer der völlig überteuerten Immobilien stehen dann vor einem Scherbenhaufen oder sogar am Rand ihrer Existenz", so der Anwalt weiter.

Bei den Ermittlungen in Berlin wird den Beschuldigten gewerbsmäßiger Bandenbetrug in 21 Fällen vorgeworfen. Dabei soll ein Schaden von rund 1,8 Millionen Euro entstanden sein. Die Kaufpreise sollen zum Teil das zweieinhalbfache des eigentlichen Verkehrswertes überschritten haben. ,,Mann kann sich vorstellen, was für finanzielle Verluste jedem einzelnen Käufer einer Schrottimmobilie entstanden sind", so Cäsar-Preller.

Allerdings seien die Käufer von Schrottimmobilien auch nicht schutzlos gestellt. ,,Es gibt durchaus Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Idealerweise werde das Geschäft natürlich komplett rückabgewickelt.

Um eine Rückabwicklung oder Schadensersatz durchzusetzen, könnte eine Falschberatung der Ansatzpunkt sein. Denn Käufer einer Immobilie zu Anlagezwecken müssen über alle Risiken, die im Zusammenhang mit dem Erwerb stehen, aufgeklärt werden. ,,Dazu zählen u.a. schwankende Mieteinnahmen, Leerstände, Sanierungsbedarf oder unattraktive Lage der Immobilie. Unserer Erfahrung nach blieb diese Risikoaufklärung in vielen Fällen aber aus", sagt Cäsar-Preller.

Möglicherweise kann der Kreditvertrag zur Finanzierung der Immobilie sogar widerrufen werden, falls der Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde. Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung wird die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt. ,,Das heißt, dass auch schon Jahre laufende Kreditverträge noch rückabgewickelt werden können", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Immobilien  durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schrottimmobilien + Immobilienrückabwicklung" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Bildquelle: © Thorben Wengert / pixelio.de     

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cp

Bearbeitungsentgelt - Versäumnisurteil gegen Bank

Derzeit wird bekanntlich breit darüber diskutiert, dass die Banken nicht berechtigt waren, von ihren Kunden ein Bearbeitungsentgelt bei Ausreichung von Krediten zu verlangen.


Nach der Rechtsprechung des BGH kann dieses Bearbeitungsentgelt von den Banken zurückgefordert werden.

Im Internet wurden dazu bereits von verschiedenen Organisationen mehrere Musterschreiben veröffentlicht. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Banken in der Regel auf diese Musterschreiben hin bereits das Bearbeitungsentgelt zurückzahlen. Des Öfteren wird seitens der Banken abgewartet, ob die Kunden auch Ernst machen und Klage erheben.

Dazu benötigen die Kunden in der Regel anwaltliche Hilfe. Auf eine entsprechende Klage der BSZ e.V. Verbraucheranwälte Limmer & Schlomka hat z. B. die Postbank dann ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen lassen, d. h. das Kreditinstitut hat sich gegen die Klage nicht weiter zur Wehr gesetzt.

Die BSZ e.V. Verbraucheranwälte raten deshalb entsprechenden Bankkunden nicht aufzugeben, wenn die Banken auf Musterschreiben hin ihre Ansprüche nicht sofort akzeptieren, sondern eine Klage gegen die Bank einzureichen. 
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus unberechtigten Bankgebühren durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die  Interessengemeinschaft Bank und Gebühren   gegründet. Es bestehen gute Gründe hier den Sachverhalt prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Walter Limmer                        

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Anleger erhält Schadenersatz wegen Falschberatung über Griechenlandanleihe.

Das Landgericht Mühlhausen hat die Commerzbank zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe der erworbenen Griechenlandanleihen zuzüglich entgangener Nutzung in Höhe des durchschnittlichen Tagesgeldzinssatzes verurteilt.


Das Landgericht Mühlhausen hat auf die Klage des BSZ Anlegerschutzanwaltes Walter  Limmer die Commerzbank zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe der erworbenen Griechenlandanleihen zuzüglich entgangener Nutzung in Höhe des durchschnittlichen Tagesgeldzinssatzes verurteilt. Weiter hat das Landgericht Mühlhausen festgestellt, dass sich die Commerzbank mit der Annahme des Angebots der Klägerin auf Übertragung der Anleihen in Verzug befindet.

Der Sachverhalt stellte sich so dar, dass der Ehemann der Klägerin im Jahre 2010 Griechenlandanleihen in Höhe von nominal EUR 15.000,00 mit zweijähriger Laufzeit über die Commerzbank erworben hat. Diese Anleihen wurden im Zuge der Umsetzung der Vorgaben der sog. Troika wertmäßig herabgestuft, so dass ein Wertverlust von ca. 50 % eintrat.

Rechtsanwalt Limmer: ,,Meine Mandantin hat vorgebracht, dass ihr Ehemann im Beratungsgespräch darauf Wert legte, ein sicheres Produkt mit moderater Gewinnerwartung zu erwerben. Dies wurde ihm nach seiner Darstellung durch den Mitarbeiter der Commerzbank im Hinblick auf die Griechenlandanleihe zugesichert, weil die Rückzahlung der Anleihe in vollem Umfange über die BRD, respektive EU oder IWF, garantiert sei. Aufgrund dieser Zusage, habe er sich zum Kauf entschlossen."

Nach Vernehmung der Zeugen und zwar des Ehemanns der Klägerin, der seine Ansprüche an die Klägerin abgetreten hatte, und des Mitarbeiters der Bank, ist das Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass der Mitarbeiter der Commerzbank mit der vorzitierten Äußerung das Risiko marginalisiert und damit den Kaufentschluss herbeigeführt habe und somit von einer fehlerhaften Beratung auszugehen ist.

Das Landgericht Mühlhausen stellt weiterhin fest: ,,Dass nach dem Schuldenschnitt die Anlage gerade nicht (mehr) als Altersvorsorge geeignet ist - s. Laufzeiten - und sich mehr als nur ein kalkulierbares Ausfallrisiko und gerade nicht dessen Abwendung durch die Geberstaaten oder gar ein Einspringen der BRD realisiert hat, steht außer Streit und im Widerspruch zur Beratung durch den Zeugen ...."

Bemerkenswert ist, so Rechtsanwalt Limmer, dass das Gericht auch einen Zinsschaden zugesprochen hat und zwar in Höhe des durchschnittlichen Tageszinssatzes bezogen auf den Zeitraum seit dem Erwerb der Anleihen bis zur Klageerhebung. Dies ist insoweit beachtlich, da eine Mehrzahl von Gerichten bisher einen solchen Zinsschaden total ablehnt.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Limmer rät angesichts dieses Urteils betroffenen Anlegern, sich über die Frage, wann eine fehlerhafte Beratung vorliegt und zur Beweislage in diesen Fällen, durch Anlegerschutzanwälte beraten zu lassen.  Es zeigt sich, dass  doch immer wieder Erfolge in entsprechenden Gerichtsverfahren erzielt werden können.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus dieser Anlage durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Griechenland Anleihen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Donnerstag, Juni 19, 2014

Schiffsfonds: Wichtiger Schifffahrtindex auf Talfahrt

Der Baltic Dry Index (BDI) bildet die Kosten für das Verschiffen von wichtigen Transportgütern ab. Seit März fällt der Index rapide, berichtet Fonds professionell. Das kann sich negativ auf die Entwicklung von Schiffsfonds auswirken. 


Die Schifffahrt befindet sich schon seit geraumer Zeit in einer schweren Krise. Aufgrund von aufgebauten Überkapazitäten können nur niedrige Charterraten erzielt werden. Das haben schon viele Schiffsfonds-Anleger schmerzlich zu spüren bekommen, da die prognostizierten Erwartungen nicht erreicht werden konnten, Ausschüttungen ausblieben oder diverse Fonds Insolvenz anmelden mussten.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: „Der BDI ist ein wichtiger Indikator für die Entwicklung in der Schifffahrt. Fällt er weiter, deutet das auf Schwächen im Welthandel hin. Das wäre auch für Schiffsfonds-Anleger ein schlechtes Zeichen.“

Für den erfahrenen Juristen ist dies aber auch ein Hinweis, wie riskant eine Geldanlage in Schiffsfonds ist. „Die Entwicklung ist von sehr vielen Faktoren abhängig. Schwächelt zum Beispiel die chinesische Wirtschaft, kann das auch ein Fondsanleger in Deutschland zu spüren bekommen.

Umso unverständlicher sei es, dass Schiffsfonds immer wieder als renditestrake und sichere Kapitalanlage angepriesen wurden. „Das Gegenteil ist der Fall. Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen mit Totalverlust-Risiko. Also nichts für den sicherheitsorientierten Anleger“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Das Problem sei, dass erfahrungemäß die Anleger in den Beratungsgesprächen nicht über die Risiken aufgeklärt worden seien. „Das sind dann klassische Fälle von Falschberatung, die an den Wünschen des Anlegers vorbeigeht. Allerdings können in diesen Fällen auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, erklärt der erfahrene Jurist.

Anspruch auf Schadensersatz besteht auch dann, wenn die Bank nicht über die Provisionen, die sie für die Vermittlung von Schiffsfonds-Anteilen, erhalten hat, aufgeklärt hat. „Auch diese so genannten Kick-Back-Zahlungen müssen nach Rechtsprechung des BGH offengelegt werden“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

  • Auf der Grundlage dieser Ausführungen ist Schiffsfonds-Anlegern anzuraten, ihren Fall durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen. Es bestehen gute Gründe, der vom BSZ gegründeten Interessengemeinschaft ,,Schiffsfonds" beizutreten.


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