Dienstag, Juni 24, 2014

Wölbern Fonds Holland 55 droht die Insolvenz

Der Wölbern Fonds Holland 55 steht vor der Insolvenz. Die Fünfundfünfzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG hat am 2. Juni den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt (Az. 67c IN 176/14).


Die Hoffnungen mit der Bank ein Restrukturierungskonzept erstellen zu können, scheinen sich zerschlagen zu haben. Auch der Einstieg eines Investors ist ungewiss, berichtet das fondstelegramm.

Der Wölbern Fonds Holland 55 hatte in eine Büroimmobilie in Holland investiert. Inzwischen steht das Gebäude seit zwei Jahren leer. Als weitere Belastung kam das so genannte Wölbern Liquiditätsmanagement-System hinzu, so dass der Fonds jetzt offenbar vor der Zahlungsunfähigkeit steht.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, rät den betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. ,,Selbst wenn doch noch ein Sanierungskonzept aufgelegt werden sollte, müssen die Anleger wohl mit erheblichen Verlusten rechnen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kann erfolgversprechender sein", so der Rechtsanwalt.

Immobilienfonds sind einer Reihe von Risiken ausgesetzt. Dazu gehören beispielsweise die schwankenden Mieteinnahmen bzw. Leerstände. ,,Über diese Risiken müssen die Anleger im Beratungsgespräch auch aufgeklärt werden. Unserer Erfahrung nach wurden die Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds aber häufig als, Betongold' angepriesen. Eine Kapitalanlage mit dem Risiko des Totalverlusts kann aber nicht für den Aufbau einer Altersvorsorge geeignet sein", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Hinzu kommt, dass die Banken auch über die Provisionen, die sie für die Vermittlung der Fonds-Anteile erhalten, informieren müssen. Die Rechtsprechung des BGH zu diesen so genannten Kick-Back-Zahlungen ist eindeutig. Sowohl eine unzureichende Risikoaufklärung als auch das Verschweigen der Provisionen kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
                                                                  

Dieser Beitrag gibt den Sachstand und die Rechtslage vom 24.06.2014 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können sowohl zu einer anderen Einschätzung der Rechts- als auch der Sachlage führen.
cp

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