Freitag, August 24, 2012

MPC Schiffsfonds: Turbulenzen wegen Krise der Schifffahrt


Die Anleger verschiedene MPC Schiffsfonds müssen sich mit den unschönen Folgen der Schifffahrtskrise auseinandersetzen: Geldforderungen, drohende Verluste, ausfallende Ausschüttungen. Welche Rechte und Ansprüche stehen den Anlegern eines notleidenden Schiffsfonds zu? 

Die Krise der Schifffahrt wirkt sich auch auf Schiffsbeteiligungen des Fondsanbieters MPC aus. Anleger verschiedener MPC Schiffsfonds erhielten in diesem Sommer bereits schlechte Nachrichten. Die Anleger des MPC Santa R Schiffe wurde mit Bitten um weiteres Geld konfrontiert, da anderenfalls der Notverkauf eines oder mehrerer Schiffe drohe. Auch bei der Schiffsbeteiligung MPC Santa B Schiffe wird aktuell Kapitalbedarf bei den Anlegern angemeldet, da anderenfalls der Totalverlust drohe. Zwar sind die Auswirkungen der Krise nicht bei allen MPC Schiffsfonds so dramatisch, aber etlichen Schiffsfonds leiden unter verringerten Einnahmen, wie zum Beispiel der Fonds MPC Santa L Schiffe.

Krise der Schifffahrt hat vielfältige Ursachen – Keine Ende in 2012 erwartet

Der Markt für Schiffstransporte befindet sich seit etlichen Monaten in einer Krise, da wegen der weltweit  stagnierenden Konjunktur die Nachfrage nach Schiffstransporten verhalten ist. Gleichzeitig vergrößerte sich in den vergangenen Jahren die Zahl der Transportschiffe, sodass ein Überangebot an Transportkapazitäten aufgebaut wurde. Heute konkurrieren (zu) viele Schiffe um die vorhandenen Aufträge. Die gezahlten Preise für Schiffstransporte (Charter) erlauben nicht jedem Schiff ein auskömmliches Einkommen. Für jene Schiffsfonds, deren Schiff der Konkurrenz nicht gewachsen war, bedeutete das oft schwere wirtschaftliche Schieflagen, wie dies auch verschiedene MPC Schiffsfonds demonstrierten.

Ob eine baldige Besserung auf dem Schifffahrtsmarkt zu erwarten ist, ist fraglich. Denn es gibt bereits Ende August 2012 erste Berichte, dass nach Einschätzung von Branchenkennern der all winterliche Rückgang der Nachfrage nach Containertransporten per Schiff bereits mitten im Sommer eingesetzt habe. So sei der Zahl der beschäftigungslosen Schiffe am Steigen. Daher scheint sich die Einschätzung von Experten, dass die Schifffahrtsmärkte das ganze Jahr 2012 unter schwierigen Bedingungen leiden werden, bereits im Sommer zu bestätigen.

Die Krise der Schifffahrt wird auch durch eine geänderte Haltung der Banken weiter angefeuert. Nicht wenige Banken vergeben Kredite und Darlehen nur unter wesentlich strengeren Bedingungen als noch vor wenigen Jahren. Diese und weitere Aspekte der aktuellen Krisensituation lehrte den Anlegern etlicher MPC Schiffsfonds bereits das Fürchten. Und die Aussichten lassen befürchten, dass noch mehr Anleger Schreckensbotschaften vernehmen müssen. Im schlimmsten Fall droht ihnen neben dem Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals auch die weitere Bezahlung des Darlehens, falls sie ihre MPC Schiffsbeteiligung durch einen Kredit (teil)finanzierten. Daher sollten betroffene Anleger, deren MPC Schiffsfonds von der Krise erfasst wurde, jetzt handeln und sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Schiffsfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen

Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, welche Optionen Anlegern der MPC Schiffsfonds offen stehen. Beispielsweise kann geklärt werden, ob sie Schadensersatz wegen Beratungsfehlern fordern können. Die Anlageberatung vor der Investition in einen Schiffsfonds ließ oft zu wünschen übrig, da Schiffsfonds als sichere Kapitalanlagen angepriesen. Anlegern wurde nicht selten weder erklärt was ein geschlossener Schiffsfonds ist, noch wurden sie über die nicht zu unterschätzenden Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt. Dabei handelt es sich bei einem Schiffsfonds um ein Unternehmen, das am Markt bestehen muss und das auch – wie bereits vielfach auch bei MPC Schiffsfonds geschehen – insolvent werden kann.

Ein stets brisantes Thema sind auch verschwiegene Provisionen, über die Vermittler hätten aufklären müssen. Laut höchstrichterlicher Rechtsprechung müssen Bankberater die Anleger auf Provisionen hinweisen, wenn die Gesamtsumme über 15 % liegt. Gerade bei Schiffsfonds beliefen sich die Provisionen oft auf erhebliche Beträge, die diese Grenze teilweise auch deutlich überstiegen. Dies kann aber einen Interessenkonflikt hervorrufen zwischen dem Verdienstinteresse des Bankberaters und den Interessen des Bankkunden, der eine an seinen Bedürfnissen und Wünschen orientierte Beratung wünscht.
Anleger können bei falscher Anlageberatung Schadensersatz beanspruchen

Anleger der MPC Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen können von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ihre individuellen Ansprüche und Rechte ermitteln lassen. Da falsche Anlageberatungen keine Seltenheit sind, kann dies Anlegern eines mit Problemen behafteten MPC Schiffsfonds die Chance eines verlustfreien Ausstiegs bieten. Da die Krise der Schifffahrt in absehbarer Zukunft nach Einschätzung von Experten nicht wesentlich abflauen wird, kann die rechtliche Überprüfung der Beteiligung an einem akut bedrohten MPC Schiffsfonds den endgültigen Verlust des investierten Geldes abwenden. Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern auch Klarheit über ihre Handlungsoptionen bieten.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ MPC Schiffsfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll

Dieser Text gibt den Beitrag vom 24. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst

DWS ImmoFlex Vermögensmandat: Anleger berichten über unzureichende Beratung durch die DVAG.


Die einst als sicher betrachteten offenen Immobilienfonds befinden sich in der Krise. Im April 2012 wurde auch beim DWS Immoflex Vermögensmandat die Rücknahme der Anteile ausgesetzt. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von CLLB Rechtsanwälte nennen Handlungsoptionen.


Bei dem DWS Immoflex Vermögensmandat handelt es sich um einen Dachfonds, der seinerseits vor allem in offene Immobilienfonds anlegte. In Schwierigkeiten kam dieser Fonds u. a. auch deshalb, weil 9 Zielfonds mit Problemen behaftet sind. Bei einigen Zielfonds wurde bereits in die Abwicklung eingetreten, bei anderen Zielfonds wurde die Anteilsrücknahme ebenfalls ausgesetzt.

Zahlreiche Anleger fragen sich, wie sie sich unter diesen Umständen verhalten sollen. Dies insbesondere deshalb, weil nach den Erfahrungen der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte den Anlegern der Fonds nicht selten als sichere und jederzeit verfügbare Kapitalanlage angepriesen wurde. Anleger berichten beispielsweise, dass Berater der DVAG gerade nicht auf die Risiken des Fonds, wie ein Verlustrisiko oder die Gefahr der Aussetzungen der Anteilsrücknahme hingewiesen haben.

Für die Anleger bestehen nunmehr drei Handlungsoptionen, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits zahlreiche Fondsanleger vertritt.

Die Anleger können abwarten, die Anteile verkaufen oder ggf. Schadenersatzansprüche geltend machen.

Anleger, die weiter abwarten wollen, brauchen u.U. einen langen Atem, da derzeit keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen, wie es mit dem Fonds weiter geht. Ob die Anleger letztlich das von ihnen investierte Kapital vollständig wiedererhalten werden, ist ungewiss.

Den Anlegern steht auch die Möglichkeit offen, ihre Anteile zu veräußern, was aber ebenfalls zu Verlusten führen kann.

Anleger, die sich schadlos halten möchten, sollten daher prüfen, ob ihnen nicht Ansprüche gegen Dritte zustehen. Fondsinvestoren sind nicht rechtlos gestellt, insbesondere wenn sie die Fondsanteile auf Beratung hin erworben haben, so Rechtsanwalt Alexander Kainz weiter. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Anleger über die Risiken des Anlageprodukts zutreffend und vollständig aufzuklären. Hierunter fällt beispielweise der Hinweis auf mögliche Verlustrisiken, auf die Gefahr, dass der Fonds geschlossen wird oder auch auf die kick-backs. Eine Hinweispflicht auf die versteckten Provisionen bejaht der Bundesgerichtshof in den Fällen, in denen die Beratung von einem Mitarbeiter einer Bank durchgeführt wird.

Wurde der Anleger fehlerhaft oder unzureichend beraten, so kann er Schadenersatz von dem Beratungsinstitut bzw. der Bank fordern. Hat der Anleger die Anteile bereits verkauft, so wird die Differenz zwischen dem Einstandspreis und dem Veräußerungserlös als Schaden geltend gemacht. Hält der Anleger die Anteile noch, so fordert man die Erwerbskosten der Fondsanteile und bietet im Gegenzug der Bank bzw. dem Beratungsinstitut die Fondsanteile an. In beiden Fällen kann daneben noch ein entgangener Gewinn geltend gemacht werden.

Zu beachten ist die Verjährung möglicher Schadenersatzansprüche. Wegen kurzer, eventuell sogar kurz vor dem Ablauf stehender Verjährungsfristen können Geschädigte regelmäßig nicht abwarten, ob Ihnen nach der vollständigen Liquidation ein Schaden verbleibt. Anleger, die sich im Zusammenhang mit Immobilienfonds oder gemischten Fonds falsch beraten fühlen, sollten sich daher an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden, um mögliche Ansprüche prüfen zu lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "DWS ImmoFlex Vermögensmandat" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz

Dieser Text gibt den Beitrag vom 24. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cllbak

Donnerstag, August 23, 2012

Medico Fonds Nr. 31: BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Dr. Rötlich Rechtsanwälte vor dem LG Stade.


Medico Fonds Mr. 31 - eine Klage der Rechtsanwälte Dr. Rötlich hatte Termin am 22.8.2012 vor dem LG Stade. Die Äußerungen des Vorsitzenden Richters und der Verlauf der Verhandlung lassen geschädigte Anleger hoffen. Verkündungstermin am 12.9.2012.


In dem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Rötlich Rechtsanwälte Fachanwälte geführten Prozess hat das LG Stade sich mit der Klage einer Anlegerin gegen die Bonnfinanz Aktiengesellschaft für Vermögensberatung und Vermittlung wegen  Schadensersatz und damit zur Rückabwicklung der Beteiligung am Medico Fonds 31 zu befassen.

Im zugrunde liegenden Fall wurde der Klägerin, die zum Zeitpunkt des Abschlusses 50 Jahre alt war, von den Anlageberatern der Bonnfinanz AG eine Beteiligung am Medico Fonds Nr. 31 empfohlen. Zuvor wurde durch die Bonnfinanz der Ehemann und damalige Geschäftsführer wegen Steuervorteilen angerufen.

Das Landgericht Stade hat in einer umfassenden Beweisaufnahme des Ehemanns der Klägerin und des Beraters der Bonnfinanz - der inzwischen dort nicht mehr tätig ist  - vernommen. Es ging um die Prüfung, ob eine Anlagevermittlung oder Beratung stattgefunden hat. Die Aufklärungs- und Beratungspflichten wurden im Fall umfassend hinterfragt. Besonderheit war auch, dass die Anlegerin deutlich mehr Geld anlegen sollte als sie hatte. Es wurde deshalb noch ein Kredit von 40.000 Euro aufgenommen, um eine gute Anlage durchführen zu können. Dazu hat sich das Ehepaar noch für 10 Jahre verschuldet.

Die Klägerin verfügte zum Zeitpunkt des Abschlusses der Beteiligung über keinerlei einschlägige Kenntnisse über Kapitalanlagen, insbesondere hatte sie keine Kenntnisse über geschlossene Immobilienfonds.

Es war daher nach Ansicht des LG Stade nicht ausreichend, dass der Vermittler mit der Anlegerin den Prospekt teilweise durchgegangen ist. Im Prospekt werden die Risiken nur stichpunktartig angerissen und nur zum geringen Teil konkret erläutert.  Die Kausalität zwischen Beratungsfehler und Zeichnung der Anlage wurde vermutet. Hierzu wurde die anwesende Klägerin nicht vernommen.

Die Ansprüche sind auch nicht verjährt; eine Kenntnis der Klägerin lag nicht schon deshalb vor, weil ihr die Rechenschaftsberichte übersandt worden sind. Denn aus diesen musste sich ebenso wenig für die Klägerin erschließen, dass die Anlage mit Risiken verbunden ist.

Die Verjährung wird im Einklang mit dem Berufungsgericht OLG Celle als nicht gegeben gesehen. Das Urteil wird am 12.9.2012 gesprochen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus dieser Anlage durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Medico Fonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Inge Rötlich

Dieser Text gibt den Beitrag vom 23. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen. 
drirö


Mittwoch, August 22, 2012

BSZ e.V. Vertrauensanwalt Gröpper wird in den Gläubigerausschuss der PONAXIS AG/ loginet3 AG gewählt.


Die PONAXIS AG/loginet3 AG hat von rund 7.000 Anlegern bis zu € 35 Mio. eingesammelt. Das Geld ist weg. Die Anleger wurden geschädigt. Jetzt unterstützt der GRÖPPER KÖPKE-Rechtsanwalt den Insolvenzverwalter bei der Rückgewinnung der Gelder. Eine Nachricht von BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Frau Rechtsanwältin Catia Sofia das Neves Sequeira.


Das Tostedter Insolvenzgericht hat am 21.08.2012 den ersten Berichts- und Prüfungstermin in der PONAXIS AG/ loginet3 AG-Sache abgehalten. Rund 300 Anleger haben ihre Forderungen zur Tabelle angemeldet und machen Rückzahlungs- und Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe geltend.

Der Insolvenzverwalter, der Hamburger Rechtsanwalt Frank Dreyer, berichtete, dass die Klärung des Sachverhalts schwierig ist. Der Vorstand der Gemeinschuldnerin habe ihm bis jetzt nicht alle Informationen gegeben. Dadurch verzögert sich die Prüfung der Erfolgsaussichten der Inanspruchnahme der Schädiger der Gesellschaft.

Darüber hinaus wurde ein Gläubigerausschuss gewählt. Neben dem Hamburger BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper wurden der Arzt Stefan Marzischewski-Drewes und Herr Martin Hermstorf als Vertreter des Buchholzer Finanzamts gewählt. Die Mitglieder des Gläubigerausschusses unterstützen den Insolvenzverwalter nach § 69 InsO bei der Ausübung seines Amtes.

Für betroffene Anleger gibt es gute Argumente, sich  der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ponaxis AG"  anzuschließen.
 

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper  

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 22. August 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania - Erneut Geldforderungen - Rechte und Ansprüche der Anleger.


Die Anleger der Schiffsbeteiligung FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania werden gebeten, dem Fonds ein weiteres Mal Geld zur Verfügung stellen. Doch Anleger sind nicht rechtslos und können (Schadensersatz)Ansprüche geltend machen.


Der Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania bittet seine Anleger zur Kasse: Der Fonds ist erneut sanierungsbedürftig. Die Anleger sollen dem Fonds Geld in Höhe von 15 % ihres Anlagebetrags zur Verfügung stellen. Anderenfalls wird eine mögliche Insolvenz mit entsprechenden Verlusten für die Anleger in Aussicht gestellt. Bereits vor 2 Jahren musste ein Betriebsfortführungskonzept für die Schiffsbeteiligung FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania geschmiedet werden. Ausschüttungen haben die Anleger seit Jahren nicht mehr erhalten.

Die neuerliche Rettungsmaßnahme ist bereits das zweite Betriebsfortführungskonzept der Schiffsbeteiligung. Was können Anleger des Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania unternehmen, die nicht einfach weiteres Geld bezahlen möchten? Eine Möglichkeit ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage ermittelt werden, welche Rechte und Ansprüche den Anlegern des FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania zustehen.

Anleger haben Rechte und können Ansprüche geltend machen

Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, was Anleger des FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania unternehmen können. Beispielsweise kann geprüft werden, ob Anleger Schadensersatz wegen Beratungsfehlern fordern können. Die Anlageberatung vor der Investition in einen Schiffsfonds ließ oft zu wünschen übrig, sodass Anleger oft nicht ausreichend über die nicht zu unterschätzenden Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt wurden. Ein stets brisantes Thema sind auch Provisionen, die nicht selten hinter in stattlicher Höhe dem Rücken der Anleger gezahlt wurden. Angesichts der aktuellen Lage können Anleger des FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen und Möglichkeiten sind, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Bildquelle: © Michael Staudinger / PIXELIO    www.pixelio.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 22. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst

Dienstag, August 21, 2012

Debi Select: Erfolg für geschädigte Anleger.


Landgericht Aachen verurteilt Anlageberater zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von  Euro 115.276,72  - BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte CLLB Rechtsanwälte reichen für Anleger der Debi Select  weitere Klagen auf Rückabwicklung ein.


Wie bereits berichtet, hat die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte bereits mehrere Klagen gegen diverse Anlageberater und Anlageberatungsgesellschaften eingereicht, die Beteiligungen an den Debi Select Fonds vermittelt haben.

Anleger berichten mehrfach, dass Ihnen die Beteiligungen an den Debi Select Fonds von Seiten der Berater als absolut sichere Anlageformen vermittelt wurden, bei denen angeblich keine Verlustrisiken bestehen sollten. Zum Teil wurde den von der Kanzlei CLLB vertretenen Anlegern auch versichert, dass die Beteiligungen jederzeit veräußert werden können und nach Veräußerung das eingesetzte Kapital zurückgefordert werden kann. Die Beteiligungen wurden auch als Altersvorsorge vermittelt, wie weitere Mandanten berichten.

Nunmehr hat das LG Aachen einem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadenersatz in Höhe von Euro 115.276,72 gegenüber dessen Anlageberater zugesprochen. Der Berater wurde darüber hinaus verurteilt, dem Anleger sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten zu erstatten.

"Nach dem nun vorliegenden Urteil, fühlen wir uns weiter bestärkt, Ansprüche unserer Mandanten gegen Anlageberater zu prüfen", erläutert Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Cocron.

Die Kanzlei vertritt derzeit über 200 Anleger der diversen Debi Select Fonds und hat u.a. auch gegen die Debi Select bereits etliche Urteile zu Gunsten von Anlegern erstreiten können. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Anlageberater im Rahmen des Anlageberatungsvertrags verpflichtet, Anleger vollumfänglich über die jeweiligen Risiken einer Beteiligung aufzuklären.

Bei einer Beteiligung an einer GbR besteht z.B. grundsätzlich eine Vollhaftung mit dem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft.  Die Haftung ist im Außenverhältnis grundsätzlich unbegrenzt und erstreckt sich auf alle Verbindlichkeiten der jeweiligen Fondsgesellschaft gegenüber Dritten.

"Viele Anleger, die eine Beteiligung an einer Debi Select Fonds GbR gezeichnet haben, wurde Seitens der Anlageberater auf diese Risiken nicht hingewiesen", erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter. Dies ergibt sich aus den Gesprächen mit mehreren Anlegern.

Liegt ein Aufklärungsverschulden auf Seiten des Anlageberaters und/oder der Anlageberatungsgesellschaft vor, kommt grundsätzlich eine Rückabwicklung der Beteiligung in Betracht.

Der Anleger ist damit so zu stellen, als hätte er die Beteiligung nie erworben. Weiter ist der Anlageberater für den Fall der Feststellung seiner Pflichtverletzung weiter verpflichtet, den Anleger auch von etwaigen Nachhaftungsansprüchen gegenüber der Fondsgesellschaft freizustellen. Auch die dem Anleger im Zusammenhang mit der Durchsetzung seiner Ansprüche entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten sind im Falle des Obsiegens in voller Höhe vom Anlageberater, bzw. der Anlageberatungsgesellschaft zu ersetzen.

Man kann den Anlegern der Debi Select Fonds nur raten, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.

 Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Debi Select" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron

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DWS ImmoFlex Vermögensmandat ist geschlossen: Rechte und Ansprüche der Kunden der DVAG


Der Mischfonds DWS ImmoFlex Vermögensmandat wurde Kunden der Deutsche Vermögensberatung (DVAG) empfohlen. Jetzt ist der Fonds geschlossen. Welche Rechte und Ansprüche stehen den Anlegern zu?


Die Anleger des Mischfonds DWS ImmoFlex Vermögensmandat können seit gut einem Vierteljahr keine Anteile mehr zurückgeben. Für etliche Kunden der Deutsche Vermögensberatung (DVAG), die eine jederzeit verfügbare Kapitalanlage wünschten, war die Mitteilung, dass der Mischfonds geschlossen wird, eine Überraschung. Kunden der DVAG, die sich mit dieser Situation nicht abfinden möchten, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Dieser kann klären, ob Anlegern (Schadensersatz)Ansprüche zustehen. Beispielsweise kann überprüft werden, ob die Anlageberatung in Ordnung war, oder ob sie Defizite aufwies.

Schadensersatz bei falscher Anlageberatung

Zu den typischen Fehlern gehört, dass Anleger von den Beratern der DVAG nicht darauf hingewiesen wurden, dass Mischfonds wie der DWS ImmoFlex Vermögensmandat die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können. Daher ist gerade keine jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Geldes gegeben. Auch wussten nicht alle Anleger, dass offene Immobilienfonds sich seit längerem in einer Krise befinden und dass die Zielfonds daher gefährdet waren (und nach wie vor sind). Des Weiteren muss bei der Anlageberatung durch die Deutsche Vermögensberatung ein Prospekt übergeben worden sein, in dem der DWS ImmoFlex Vermögensmandat ausführlich beschrieben wird.

Wies die Beratung durch die DVAG Fehler auf, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger des DWS ImmoFlex Vermögensmandat im Raum. So können Anleger ihr Geld zurückerhalten, und müssen sich nicht auf eine unbefristete Schließung einlassen. Erste Urteile zu offenen Immobilienfonds bestätigen dies. Kunden der Deutschen Vermögensberatung, die in den Mischfonds DWS ImmoFlex Vermögensmandat investierten und jetzt wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien beraten und vertreten bereits Anleger, die in den DWS ImmoFlex Vermögensmandat investierten.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "DWS ImmoFlex Vermögensmandat" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Montag, August 20, 2012

Riskante Beteiligungen: Anlegerin erhält vom Landgericht Ravensburg Schadensersatz in voller Höhe zugesprochen


Nauerz & Noell AG / RWB Global Market GmbH & Co. Secondary II KG – Landgericht Ravensburg verurteilt Anlageberatungsgesellschaft Schmeykal Finanzberatung zu Schadensersatz.


Mit Urteil vom 13.08.2012 hat das Landgericht Ravensburg einer von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegerin Schadensersatz in voller Höhe zugesprochen. Die Anlegerin hatte auf Empfehlung der Schmeykal Finanzberatung Genussrechte an der Nauerz & Noell AG sowie eine Beteiligung an der RWB Global Market GmbH & Co. Secondary II KG erworben.

Die Schmeykal Finanzberatung wurde vom Landgericht Ravensburg nunmehr dazu verurteilt, der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Klägerin Schadensersatz in fünfstelliger Höhe zuzüglich Alternativzinsen in Höhe von 4 Prozent p.a. zu bezahlen und ferner die Klägerin von den noch ausstehenden Zahlungsverpflichtungen aus der erworbenen RWB Global Market GmbH & Co. Secondary II KG - Beteiligung freizustellen. Die Freistellung hat zur Folge, dass die Klägerin keine weiteren, noch ausstehenden (Raten-)Einlagen an die RWB Global Market GmbH & Co. Secondary II KG leisten muss.

Auf Empfehlung der Anlageberaterin hatte der Ehemann der Klägerin Genussrechte an der Nauerz & Noell AG sowie eine Beteiligung an der RWB Global Market GmbH & Co. Secondary II KG erworben. Bei beiden Beteiligungen handelt es sich, wie das Landgericht in seinem Urteil feststellt, um unternehmerische Beteiligungen mit erheblichen Risiken bis hin zum Totalverlust. 

Die Klägerin und ihr Ehemann waren bei der Empfehlung zum Erwerb der Beteiligungen nicht darüber aufgeklärt worden, dass die Beteiligungen mit Risiken verbunden sind, die zum Verlust des gesamten eingesetzten Kapitals führen können. Damit hat die Beraterin nach Einschätzung des Landgerichts Ravensburg ihre Aufklärungs- und Beratungspflichten verletzt.

„Das Landgericht Ravensburg hat damit unsere Auffassung bestätigt, dass die Beteiligungen an der Nauerz & Noell AG sowie an der RWB Global Market GmbH & Co. Secondary II KG riskant und daher zur Altersvorsorge grundsätzlich ungeeignet sind", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. „Wir raten daher allen Anlegern der genannten Kapitalanlagen, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung von auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwälten prüfen zu lassen", erklärt Rechtsanwalt Christian Luber, der das Urteil in dem Verfahren vor dem Landgericht Ravensburg erstritten hat.

Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich  der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Nauerz & Noell AG"  anzuschließen.


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DG-Immobilienfonds: Rund 29.000 Euro plus Zinsen muss die Hannoversche Volksbank an einen Kunden zahlen.


Das Landgericht Hannover stellte die gültige Rechtslage wieder einmal in schöner Deutlichkeit klar, nachdem die Anwälte der Hannoverschen Volksbank und der DZ Bank alles versucht hatten, mit juristischen Klimmzügen die realen Fakten zu verdrehen, um sich vor den gesetzlichen Schadenersatzzahlungen zu drücken.


Kurz vor Weihnachten, am 23.12.1992 hatte der Ehemann der Klägerin in den Geschäftsräumen der Bank beraten lassen und den streitgegenständlichen DG-Immobilienfonds Nr. 30 (DGI 30) gezeichnet. Die Zahlung des Anlagebetrags von 50.000 DM + 5 % Agio erfolgte aus Eigenmitteln. Eine Ausschüttung hat der Anleger seither nie erhalten. Obwohl der Berater im Gespräch zugesichert hatte, die Anlage sei sicher und daher für die Altersvorsorge geeignet, ist der Fonds seit 2007 insolvenzgefährdet. Der Totalverlust, den der Berater kategorisch ausgeschlossen hatte ("Es ist eine Anlage in deutschen Sachwerten"), war damit faktisch eingetreten.

Wie bei allen DG-Fonds-Fällen üblich, wurde auch dieser Anleger nicht über die hinter seinem Rücken geflossenen Schmiergeldzahlungen ("Rückvergütungen") informiert. Im Prozess bestritt die Bank die Provisionszahlungen (mit Nichtwissen) und behauptete gleichzeitig, der Anleger habe davon gewusst und daher sei die Sache verjährt.

Das Gericht stellte zweifelsfrei klar: Ein Beratungsverschulden liegt vor. Die Bank hat dem Anleger verschwiegen, dass sie für die Vermittlung der gezeichneten Anlage Provisionen erhält und wie hoch diese sind. Den Angaben im Prospekt war dies - auch wenn von der Bank anders behauptet - nicht zu entnehmen: Weder die Höhe noch der Empfänger einer Zahlung ist dort genannt.

Da in solchen Fällen die Beklagte aufklärungspflichtig ist, reicht auch das Bestreiten "mit Nichtwissen" nicht aus. Dies dürfte den Bankanwälten hinlänglich bekannt sein, trotzdem ist diese juristische Krücke in fast allen DG-Prozessen zu finden. Ganz offen sichtlich werden konkrete Informationen über Provisionszahlungen, obwohl den Gerichten bekannt, immer noch gezielt verschleiert, um die Bankenposition zu stärken. Dass genossenschaftlichen Banken für einen einzigen Federstrich 8 % des vom Kunden investierten Geldbetrags kassierten, passt schlecht zur aktuellen Werbe- und PR-Kampagne, in der sich die "Genossen" mit großem Aufwand als "Die Guten" präsentieren und immer wieder mit Schlagworten wie "Vertrauen" auf den Putz klopfen.

Auch der Forderung der Bankenseite, die Steuervorteile des geschädigten Kunden müssten vom Schadenersatzbetrag abgezogen werden, erteilte das Gericht eine klare Absage. Hierzu hatte auch der Bundesgerichtshof (BGH) eindeutig ausgeführt, dass es mit dem Grundgedanken der schadensersatzrechtlichen Vorteilsausgleichung nicht vereinbar ist, wenn eine dem Geschädigten zustehende Steuervergünstigung letztlich nicht ihm zukommt, sondern zur Entlastung des Schädigers missbraucht wird.

Erst im Mai 2012 war die Hannoversche Volksbank wegen mehrerer Beratungsverschulden zur Zahlung von rund 214.000 Euro Schadenersatz an einen Kunden verurteilt worden. In beiden Fällen war es Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze aus Schweinfurt, der den geschädigten Anlegern zu ihrem Recht verhalf.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in DG-Immobilienfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "DG-Immobilienfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Schrottimmobilien-Fälle: Bank zur Rückabwicklung einer Immobilienfinanzierung verurteilt


Kammergericht, Urteil vom 31.05.2012 - 12 U 218/10: Das Kammergericht hat die Deutsche Kreditbank AG (DKB) verurteilt, für die Beratungsfehler des Vertriebs beim Verkauf von Immobilien einzustehen. Das Urteil des Kammergerichtes ist noch nicht rechtskräftig.


Ferner wurde ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichtes Berlin vom Kammergericht bestätigt. Die DKB hatte für einen Bankkunden und Immobilienkäufer den Kauf einer überteuerten Immobilie finanziert. Der Vertrieb, der die Verkaufsgespräche mit dem Immobilienkäufer führte, wurde im Darlehensvertrag der finanzierenden Bank benannt. Dies war ein Beleg für den Verdacht eines Zusammenwirkens. Die finanzierende DKB hat mehrere gleichgelagerte Immobilienkäufe finanziert. Diese Verbindung zwischen der finanzierenden Bank und dem Vertrieb wurde der DKB angelastet. Das Kammergericht kam zu dem Ergebnis eines "verbundenen Geschäftes".

Bei einem "verbundenen Geschäft" hat ausnahmsweise die Bank für das Verschulden des Vertriebes einzustehen, dies ergibt sich aus einer entwickelten Rechtsprechung der Gerichte.  Üblicherweise gilt der Grundsatz, dass eine Bank nur für den reinen Finanzierungsvertrag haftet. Die Gerichte sagen dann, der Kunde hat das Risiko, was er mit dem Geld macht. Arbeitet eine Bank jedoch eng mit dem Vertrieb zusammen und hat Kenntnis über die Art und Weise des Verhaltens des Vertriebes, so ist es anders. Dann wird er das Fehlverhalten des Vertriebes der Bank zugerechnet. Dann haftet die Bank auch für Fehler des Vertriebes.

Wie funktioniert das Geschäft von "Schrottimmobilien"?

Losgelöst von dem beschriebenen Einzelfall sind im Bereich des Immobilienmarktes und Vertriebes von Eigentumswohnungen seit Jahren neben den weißen Schafen auch die schwarzen Schafe. Die Stiftung Warentest berichtete unter dem 26. Juni 2012 von einem weiteren Fall des "gerade zu fünf Jahren Haft verurteilten Kay-Uwe Klug" (ehemals Geschäftsführer der KK Royal Basement, später IWC Management GmbH, Leuchte GmbH i. L.), der mit Hilfe von Mitarbeitern "unangekündigt potentielle Anleger mit Bedarf nach Altersvorsorge" angerufen - sogenanntes cool calling - und sie getäuscht hat, dass "sie sich durch Steuerersparnis und Wertzuwachs beim Kauf einer Immobilie finanzielle Unabhängigkeit für das Alter sichern könnten". In Wirklichkeit habe man den potentiellen Kunden "bescheidene und oft sanierungsbedürftige Eigentumswohnungen zu weit überhöhten Preisen" vermittelt. Im Rahmen solcher Immobilienkaufverträge über Eigentumswohnungen sei dann der Kaufpreis auch gleich über "einen Kredit der DKB" finanziert worden. Seit einiger Zeit sind bei den Gerichten die Klagen anhängig; besonders in Berlin.

In einem anderen Fall, über den die Pressestelle des Kammergerichtes im Juni 2012 berichtete, lag zwar kein verbundenes Geschäft vor, welches zu einer Haftung der finanzierenden Bank führte. Jedoch wurde das Berliner Immobilienhandels-Haus GRÜEZI Real Estate AG zur Rückabwicklung einer Immobilie verurteilt (KG, Urt. v. 15.06.2012 - 11 U 18/11). Der Präsident des Berliner Landgerichtes äußerte im Januar 2012 gegenüber der Zeitung, dass die Unternehmensgruppe Grüezi allein in 155 Gerichtsverfahren involviert sei.

Beim BSZ e.V. werden von Vertrauensanwälten ähnlich gelagerte Fälle betreut. Oftmals wird die Eigentumswohnung günstig aus Sanierungsfällen (Insolvenzen, Zwangsversteigerungen etc.) erworben. Anschließend wird sie zum drei- oder vierfach überteuerten Preis ahnungslosen Käufern angepriesen. In einem Verkaufsgespräches von geschulten Mitarbeitern im Strukturvertrieb wird regelmäßig eine lukrative Kapitalanlage ohne Risiko und zum "Steuer sparen" versprochen. Der Kaufpreis wird nicht selten mit Hilfe einer Bankfinanzierung nahezu komplett finanziert. Teilweise werden für das benötigte Eigenkapital vorhandene Rücklagen und Ersparnisse für den Kauf umfinanziert. Den lukrativen Gewinn streichen sich die Vermittler ein, während die Käufer oftmals auf einem hohen Schuldenberg sitzen bleiben.

Welche Rolle spielt dabei der Notar?

Beim Grundstückskauf bedarf es einer Beurkundung durch einen Notar. Da der Vertrieb bei solchen Geschäften oftmals ein Massengeschäft betreibt, braucht er einen Notar, der flexibel Beurkundungstermine vergibt ("Mitternachtsnotare"). In solchen Fällen wird der absprachegemäß jederzeit erreichbare Notar, der die unseriösen Verträge kurzfristig und jederzeit beurkundet, eingesetzt. Ein erfahrener Notar sollte erkennen, wenn ein ahnungsloser Käufer/in in Unkenntnis des Erwerbsgeschäftes einen Grundstückskaufvertrag beurkunden lassen will. Die Aufklärung des Erwerbers über die Folgen seines Handelns gehört zu den Pflichten des Notars.

Über einen weiteren Schrottimmobilienfall berichtete die Berliner Morgenpost am 18.07.2012. Demnach wirft die Staatsanwaltschaft dem Berlin Notar Marcel J. E., gegen den Untersuchungshaft vollstreckt wurde, gewerbs- und bandenmäßigen Betrug im Rahmen von weiteren "Schrottimmobilien-Fällen" in wenigstens 17 Fällen vor. Die Ermittlungen dauern an. Es gilt die Unschuldsvermutung. Aber selbst der Berliner Justizsenator hat in einer Veranstaltung der Rechtsanwaltskammer Berlin im März 2012 dargelegt, dass es in Belrin 7-8 Banden gibt, die mit Schrottimmobilien ihr Geld verdient haben. Es werden demnach noch weitere Fälle ans Licht kommen.

Was ist ein "verbundenes Geschäft"?

Ein verbundenes Geschäft liegt nicht schon dann vor, wenn ein Kaufgegenstand (hier eine Immobilie) erworben und gleichzeitig ein damit verbundenes Darlehen (hier eine Immobilienfinanzierung) bei einer Bank aufgenommen wurde. Als weitere Voraussetzung muss hinzukommen, dass der Kredit der Finanzierung des Kaufpreises dient und beide Verträge als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind. Gerade in dem Merkmal der "wirtschaftlichen Einheit" steckt das Problem. Diese "wirtschaftlichen Einheit" ist erst dann anzunehmen, wenn der Kreditgeber sich bei der Vorbereitung oder dem Abschluss des Kreditvertrages der Mitwirkung des Verkäufers (hier des Vertriebes) bediente.

Worin liegt die juristische Problematik in den "Schrottimmobilien-Fällen"?

Der Normalfall der sogenannten Schrottimmobilien-Fälle ist davon geprägt, dass nach einer sorgfältigen Recherche des Sachverhaltes mit dem betroffenen Käufer der Nachweis des Beratungsverschuldens des Vermittlers geführt werden kann. Im Rahmen von ungewöhnlich ablaufenden Verkaufsgesprächen bei der Vertragsanbahnung häufig Versprechungen gemacht, die nicht der Realität entsprechen oder schlicht weg falsch sind. Die Käufer vertrauen dabei auf den größeren Wissensstand des Vermittlers und sie kaufen die Immobilie im Glauben an eine lukrative Kapitalanlage. Da derartige Immobilien relativ häufig im Rahmen von Strukturvertrieben veräußert werden und die Fälle der Vermittlerhaftung nicht nur einen Fall betreffen, verschwinden die Vermittlungsunternehmen oftmals schnell wieder vom Markt. Die Vertriebs-GmbHs gehen dann insolvent und die Gesellschafter der insolventen Gesellschaft oder Mittelsmänner tauchen kurze Zeit später mit einer gänzlich neuen Gesellschaft wieder auf. Der geprellte Käufer kann dann zwar wegen seines Schadens einen Haftungsprozess führen, kann das Urteil aber nicht erfolgreich vollstrecken.

Entscheidet das Gericht, dass die finanzierende Bank für den entstandenen Schaden haftet, steht dem Immobilienkäufer ein solventer Gegner gegenüber. Die Haftung der Bank beschränkt sich nur auf die Fälle, in denen der Käufer ein sogenanntes verbundenes Geschäft nachweist. Das ist die Ausnahme von der Regel und wurde auch im vorliegenden Fall, den das Kammergericht per Urteil vom 31. Mai 2012 entschieden hatte, nur unter bestimmten Voraussetzungen angenommen. In der praktischen Beratung durch den Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht kommt es darauf an, einen hervorgehobenen Wissensstand der finanzierenden Bank beweisen zu können. Dieses Rechtsgebiet gilt als schwierig und bedarf einer sorgfältigen Sachverhaltsaufklärung durch erfahrene Fachanwälte. Weiter ist die Erfahrung aufgrund von anderen Schrottimmobilienfällen notwendig.

Die Bank wehrt sich

Zurück zu dem Fall, den das Kammergericht per Urteil vom 31.05.2012 (12 U 218/10) entschieden hatte. Gegenüber der Stiftung Warentest hatte die Sprecherin der DKB bereits erklärt, dass die Bank gegen das Urteil des Kammergerichtes vom 31. Mai 2012 Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen möchte. Sollte die Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg haben, wird sich der BGH doch noch mit dem Fall befassen müssen und das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen. Gegenwärtig ist die Entscheidung des Kammergerichts nicht rechtskräftig. Sollte das Urteil des Kammergerichtes jedoch Bestand haben, wird sich die DKB noch auf weitere Fälle der Verurteilung zum Schadensersatz einrichten müssen. Hintergrund ist hier, dass es noch eine größere Zahl ähnlich gelagerte Fälle gibt, bei denen die Bank in gleichgelagerter Weise mit dem Vertrieb des Immobilienverkaufes zusammenarbeitete.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in immobilien  durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schrottimmobilien + Immobilienrückabwicklung" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens

Dieser Text gibt den Beitrag vom 20. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Samstag, August 18, 2012

Griechenland-Anleihen – Schadensersatz bei falscher Anlageberatung


Anleger, denen die griechischen Staatsanleihen als sichere Kapitalanlagen verkauft wurden, haben gute Chancen, dass sie Schadensersatz fordern können. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.


Die Finanzsituation Griechenlands sorgt für immer neue Debatten, wie im Fall des finanziell angeschlagenen Staates verfahren werden soll. Die sich weiter zuspitzende Lage Griechenlands betrifft auch Privatanleger, die zwischen Ende 2010 und März 2012 von Banken die griechischen Staatspapiere als sichere Kapitalanlage empfohlen bekamen. Doch der Schuldenschnitt im Frühjahr 2012 sorgte für ein böses Erwachen.

Die alten Griechenland-Anleihen wurden größtenteils in neue Papiere umgetauscht. Für die Anleger deutete dies, dass sie auf einen Großteil ihres Geldes verzichten mussten. Die neuen griechischen Anleihen haben auch eine deutlich längere Laufzeit. Sie sind erst 2042 fällig und werden deutlich geringer verzinst. Anleger, die in die sicher geglaubten Anleihen des Staates Griechenland investiert haben, stehen vor der Frage, wie sie handeln sollen.

In vielen Fällen bestehen Schadensersatzansprüche der Anleger von Griechenlandanleihen, insbesondere dann, wenn sie eine sichere Anlage mit einer kurzen Laufzeiten wünschten. Auch wenn Staatsanleihen früher als sicher galten, hätte im Rahmen der Finanzkrise zumindest auf die bestehenden Risiken von Staatsanleihen Griechenlands hingewiesen werden müssen. Bereits die Krise des Landes Argentinien hat gezeigt, dass Staatsanleihen mitnichten sicher sind. Gerade bei Ländern, die finanziell nicht gut da stehen, bergen Staatsanleihen erhebliche Gefahren.

Commerzbank empfahl besonders vielen Anlegern Griechenland-Anleihen

Zu den Banken, die besonders in die Schusslinie geraten sind, zählt die Commerzbank, die vielen Anlegern Griechenland-Anleihen als sichere Geldanlagen ans Herz legte. Jetzt setzt sich ein Teil der  betroffenen Anleger gegen die Commerzbank zur Wehr: Sie fordern Schadensersatz wegen Falschberatung. Anleger, denen Griechenland-Anleihen von der Commerzbank oder anderen Banken als sichere Kapitalanlage empfohlen wurden und die ebenfalls das Gefühl haben, dass bei ihrer Beratung Fehler passierten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Ein Fachanwalt kann prüfen, welche individuellen Ansprüche hinsichtlich der Griechenland-Anleihen bestehen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Staatsanleihen  durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Griechenland-Anleihen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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