Der Mischfonds DWS ImmoFlex Vermögensmandat wurde Kunden der Deutsche Vermögensberatung (DVAG) empfohlen. Jetzt ist der Fonds geschlossen. Welche Rechte und Ansprüche stehen den Anlegern zu?
Die Anleger des Mischfonds DWS ImmoFlex Vermögensmandat
können seit gut einem Vierteljahr keine Anteile mehr zurückgeben. Für etliche
Kunden der Deutsche Vermögensberatung (DVAG), die eine jederzeit verfügbare
Kapitalanlage wünschten, war die Mitteilung, dass der Mischfonds geschlossen
wird, eine Überraschung. Kunden der DVAG, die sich mit dieser Situation nicht
abfinden möchten, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht beraten lassen. Dieser kann klären, ob Anlegern
(Schadensersatz)Ansprüche zustehen. Beispielsweise kann überprüft werden, ob
die Anlageberatung in Ordnung war, oder ob sie Defizite aufwies.
Schadensersatz bei falscher Anlageberatung
Zu den typischen Fehlern gehört, dass Anleger von den
Beratern der DVAG nicht darauf hingewiesen wurden, dass Mischfonds wie der DWS
ImmoFlex Vermögensmandat die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können.
Daher ist gerade keine jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Geldes gegeben.
Auch wussten nicht alle Anleger, dass offene Immobilienfonds sich seit längerem
in einer Krise befinden und dass die Zielfonds daher gefährdet waren (und nach
wie vor sind). Des Weiteren muss bei der Anlageberatung durch die Deutsche
Vermögensberatung ein Prospekt übergeben worden sein, in dem der DWS ImmoFlex
Vermögensmandat ausführlich beschrieben wird.
Wies die Beratung durch die DVAG Fehler auf, stehen
Schadensersatzansprüche der Anleger des DWS ImmoFlex Vermögensmandat im Raum.
So können Anleger ihr Geld zurückerhalten, und müssen sich nicht auf eine
unbefristete Schließung einlassen. Erste Urteile zu offenen Immobilienfonds
bestätigen dies. Kunden der Deutschen Vermögensberatung, die in den Mischfonds
DWS ImmoFlex Vermögensmandat investierten und jetzt wissen möchten, welche
individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzleien beraten und vertreten bereits Anleger, die in den DWS
ImmoFlex Vermögensmandat investierten.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "DWS ImmoFlex Vermögensmandat" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll
Dieser Text gibt den Beitrag vom 21. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst
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