Anleger, denen die griechischen Staatsanleihen als sichere Kapitalanlagen verkauft wurden, haben gute Chancen, dass sie Schadensersatz fordern können. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.
Die Finanzsituation Griechenlands sorgt für immer neue
Debatten, wie im Fall des finanziell angeschlagenen Staates verfahren werden
soll. Die sich weiter zuspitzende Lage Griechenlands betrifft auch
Privatanleger, die zwischen Ende 2010 und März 2012 von Banken die griechischen
Staatspapiere als sichere Kapitalanlage empfohlen bekamen. Doch der
Schuldenschnitt im Frühjahr 2012 sorgte für ein böses Erwachen.
Die alten Griechenland-Anleihen wurden größtenteils in neue
Papiere umgetauscht. Für die Anleger deutete dies, dass sie auf einen Großteil
ihres Geldes verzichten mussten. Die neuen griechischen Anleihen haben auch
eine deutlich längere Laufzeit. Sie sind erst 2042 fällig und werden deutlich
geringer verzinst. Anleger, die in die sicher geglaubten Anleihen des Staates
Griechenland investiert haben, stehen vor der Frage, wie sie handeln sollen.
In vielen Fällen bestehen Schadensersatzansprüche der
Anleger von Griechenlandanleihen, insbesondere dann, wenn sie eine sichere
Anlage mit einer kurzen Laufzeiten wünschten. Auch wenn Staatsanleihen früher
als sicher galten, hätte im Rahmen der Finanzkrise zumindest auf die
bestehenden Risiken von Staatsanleihen Griechenlands hingewiesen werden müssen.
Bereits die Krise des Landes Argentinien hat gezeigt, dass Staatsanleihen
mitnichten sicher sind. Gerade bei Ländern, die finanziell nicht gut da stehen,
bergen Staatsanleihen erhebliche Gefahren.
Commerzbank empfahl besonders vielen Anlegern
Griechenland-Anleihen
Zu den Banken, die besonders in die Schusslinie geraten
sind, zählt die Commerzbank, die vielen Anlegern Griechenland-Anleihen als
sichere Geldanlagen ans Herz legte. Jetzt setzt sich ein Teil der betroffenen Anleger gegen die Commerzbank zur
Wehr: Sie fordern Schadensersatz wegen Falschberatung. Anleger, denen
Griechenland-Anleihen von der Commerzbank oder anderen Banken als sichere
Kapitalanlage empfohlen wurden und die ebenfalls das Gefühl haben, dass bei
ihrer Beratung Fehler passierten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht wenden. Ein Fachanwalt kann prüfen, welche individuellen
Ansprüche hinsichtlich der Griechenland-Anleihen bestehen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Staatsanleihen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Griechenland-Anleihen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst
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