Die Anleger der Schiffsbeteiligung FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania werden gebeten, dem Fonds ein weiteres Mal Geld zur Verfügung stellen. Doch Anleger sind nicht rechtslos und können (Schadensersatz)Ansprüche geltend machen.
Der Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania bittet seine
Anleger zur Kasse: Der Fonds ist erneut sanierungsbedürftig. Die Anleger sollen
dem Fonds Geld in Höhe von 15 % ihres Anlagebetrags zur Verfügung stellen.
Anderenfalls wird eine mögliche Insolvenz mit entsprechenden Verlusten für die
Anleger in Aussicht gestellt. Bereits vor 2 Jahren musste ein
Betriebsfortführungskonzept für die Schiffsbeteiligung FHH Fonds Nr. 17 MS
Aquitania geschmiedet werden. Ausschüttungen haben die Anleger seit Jahren
nicht mehr erhalten.
Die neuerliche Rettungsmaßnahme ist bereits das zweite
Betriebsfortführungskonzept der Schiffsbeteiligung. Was können Anleger des
Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania unternehmen, die nicht einfach
weiteres Geld bezahlen möchten? Eine Möglichkeit ist die Beratung durch einen
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann im Rahmen einer Überprüfung
der Kapitalanlage ermittelt werden, welche Rechte und Ansprüche den Anlegern
des FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania zustehen.
Anleger haben Rechte und können Ansprüche geltend machen
Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen,
was Anleger des FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania unternehmen können.
Beispielsweise kann geprüft werden, ob Anleger Schadensersatz wegen
Beratungsfehlern fordern können. Die Anlageberatung vor der Investition in
einen Schiffsfonds ließ oft zu wünschen übrig, sodass Anleger oft nicht
ausreichend über die nicht zu unterschätzenden Risiken einer Schiffsbeteiligung
aufgeklärt wurden. Ein stets brisantes Thema sind auch Provisionen, die nicht
selten hinter in stattlicher Höhe dem Rücken der Anleger gezahlt wurden.
Angesichts der aktuellen Lage können Anleger des FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania,
die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen und Möglichkeiten sind,
sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst
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