Nauerz & Noell AG / RWB Global Market GmbH & Co. Secondary II KG – Landgericht Ravensburg verurteilt Anlageberatungsgesellschaft Schmeykal Finanzberatung zu Schadensersatz.
Mit Urteil vom 13.08.2012 hat das Landgericht Ravensburg
einer von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegerin
Schadensersatz in voller Höhe zugesprochen. Die Anlegerin hatte auf Empfehlung
der Schmeykal Finanzberatung Genussrechte an der Nauerz & Noell AG sowie
eine Beteiligung an der RWB Global Market GmbH & Co. Secondary II KG
erworben.
Die Schmeykal Finanzberatung wurde vom Landgericht
Ravensburg nunmehr dazu verurteilt, der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte
vertretenen Klägerin Schadensersatz in fünfstelliger Höhe zuzüglich
Alternativzinsen in Höhe von 4 Prozent p.a. zu bezahlen und ferner die Klägerin
von den noch ausstehenden Zahlungsverpflichtungen aus der erworbenen RWB Global
Market GmbH & Co. Secondary II KG - Beteiligung freizustellen. Die
Freistellung hat zur Folge, dass die Klägerin keine weiteren, noch ausstehenden
(Raten-)Einlagen an die RWB Global Market GmbH & Co. Secondary II KG
leisten muss.
Auf Empfehlung der Anlageberaterin hatte der Ehemann der
Klägerin Genussrechte an der Nauerz & Noell AG sowie eine Beteiligung an
der RWB Global Market GmbH & Co. Secondary II KG erworben. Bei beiden
Beteiligungen handelt es sich, wie das Landgericht in seinem Urteil feststellt,
um unternehmerische Beteiligungen mit erheblichen Risiken bis hin zum
Totalverlust.
Die Klägerin und ihr Ehemann waren bei der Empfehlung zum
Erwerb der Beteiligungen nicht darüber aufgeklärt worden, dass die
Beteiligungen mit Risiken verbunden sind, die zum Verlust des gesamten
eingesetzten Kapitals führen können. Damit hat die Beraterin nach Einschätzung
des Landgerichts Ravensburg ihre Aufklärungs- und Beratungspflichten verletzt.
„Das Landgericht Ravensburg hat damit unsere Auffassung
bestätigt, dass die Beteiligungen an der Nauerz & Noell AG sowie an der RWB
Global Market GmbH & Co. Secondary II KG riskant und daher zur Altersvorsorge
grundsätzlich ungeeignet sind", so Rechtsanwalt und BSZ e.V.
Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. „Wir raten daher allen Anlegern
der genannten Kapitalanlagen, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter
Anlageberatung von auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwälten prüfen
zu lassen", erklärt Rechtsanwalt Christian Luber, der das Urteil in dem
Verfahren vor dem Landgericht Ravensburg erstritten hat.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Nauerz & Noell AG" anzuschließen.
BSZ® Bund
für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Bildquelle: © HHS / PIXELIO www.pixelio.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 20. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cllblu
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