Landgericht Aachen verurteilt Anlageberater zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von Euro 115.276,72 - BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte CLLB Rechtsanwälte reichen für Anleger der Debi Select weitere Klagen auf Rückabwicklung ein.
Wie bereits berichtet, hat die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei
CLLB Rechtsanwälte bereits mehrere Klagen gegen diverse Anlageberater und
Anlageberatungsgesellschaften eingereicht, die Beteiligungen an den Debi Select
Fonds vermittelt haben.
Anleger berichten mehrfach, dass Ihnen die Beteiligungen an
den Debi Select Fonds von Seiten der Berater als absolut sichere Anlageformen
vermittelt wurden, bei denen angeblich keine Verlustrisiken bestehen sollten. Zum
Teil wurde den von der Kanzlei CLLB vertretenen Anlegern auch versichert, dass
die Beteiligungen jederzeit veräußert werden können und nach Veräußerung das
eingesetzte Kapital zurückgefordert werden kann. Die Beteiligungen wurden auch
als Altersvorsorge vermittelt, wie weitere Mandanten berichten.
Nunmehr hat das LG Aachen einem von der BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadenersatz in
Höhe von Euro 115.276,72 gegenüber dessen Anlageberater zugesprochen. Der
Berater wurde darüber hinaus verurteilt, dem Anleger sämtliche Anwalts- und
Gerichtskosten zu erstatten.
"Nach dem nun vorliegenden Urteil, fühlen wir uns
weiter bestärkt, Ansprüche unserer Mandanten gegen Anlageberater zu
prüfen", erläutert Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Cocron.
Die Kanzlei vertritt derzeit über 200 Anleger der diversen
Debi Select Fonds und hat u.a. auch gegen die Debi Select bereits etliche
Urteile zu Gunsten von Anlegern erstreiten können. Nach der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs (BGH) sind Anlageberater im Rahmen des
Anlageberatungsvertrags verpflichtet, Anleger vollumfänglich über die
jeweiligen Risiken einer Beteiligung aufzuklären.
Bei einer Beteiligung an einer GbR besteht z.B.
grundsätzlich eine Vollhaftung mit dem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten
der Fondsgesellschaft. Die Haftung ist
im Außenverhältnis grundsätzlich unbegrenzt und erstreckt sich auf alle
Verbindlichkeiten der jeweiligen Fondsgesellschaft gegenüber Dritten.
"Viele Anleger, die eine Beteiligung an einer Debi
Select Fonds GbR gezeichnet haben, wurde Seitens der Anlageberater auf diese
Risiken nicht hingewiesen", erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter. Dies
ergibt sich aus den Gesprächen mit mehreren Anlegern.
Liegt ein Aufklärungsverschulden auf Seiten des
Anlageberaters und/oder der Anlageberatungsgesellschaft vor, kommt
grundsätzlich eine Rückabwicklung der Beteiligung in Betracht.
Der Anleger ist damit so zu stellen, als hätte er die
Beteiligung nie erworben. Weiter ist der Anlageberater für den Fall der
Feststellung seiner Pflichtverletzung weiter verpflichtet, den Anleger auch von
etwaigen Nachhaftungsansprüchen gegenüber der Fondsgesellschaft freizustellen.
Auch die dem Anleger im Zusammenhang mit der Durchsetzung seiner Ansprüche
entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten sind im Falle des Obsiegens in voller
Höhe vom Anlageberater, bzw. der Anlageberatungsgesellschaft zu ersetzen.
Man kann den Anlegern der Debi Select Fonds nur raten, ihre
Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Debi Select" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron
Dieser Text gibt den Beitrag vom 21. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cllbcc
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen