Medico Fonds Mr. 31 - eine Klage der Rechtsanwälte Dr. Rötlich hatte Termin am 22.8.2012 vor dem LG Stade. Die Äußerungen des Vorsitzenden Richters und der Verlauf der Verhandlung lassen geschädigte Anleger hoffen. Verkündungstermin am 12.9.2012.
In dem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Rötlich
Rechtsanwälte Fachanwälte geführten Prozess hat das LG Stade sich mit der Klage
einer Anlegerin gegen die Bonnfinanz Aktiengesellschaft für Vermögensberatung
und Vermittlung wegen Schadensersatz und
damit zur Rückabwicklung der Beteiligung am Medico Fonds 31 zu befassen.
Im zugrunde liegenden Fall wurde der Klägerin, die zum
Zeitpunkt des Abschlusses 50 Jahre alt war, von den Anlageberatern der
Bonnfinanz AG eine Beteiligung am Medico Fonds Nr. 31 empfohlen. Zuvor wurde
durch die Bonnfinanz der Ehemann und damalige Geschäftsführer wegen
Steuervorteilen angerufen.
Das Landgericht Stade hat in einer umfassenden Beweisaufnahme
des Ehemanns der Klägerin und des Beraters der Bonnfinanz - der inzwischen dort
nicht mehr tätig ist - vernommen. Es
ging um die Prüfung, ob eine Anlagevermittlung oder Beratung stattgefunden hat.
Die Aufklärungs- und Beratungspflichten wurden im Fall umfassend hinterfragt.
Besonderheit war auch, dass die Anlegerin deutlich mehr Geld anlegen sollte als
sie hatte. Es wurde deshalb noch ein Kredit von 40.000 Euro aufgenommen, um
eine gute Anlage durchführen zu können. Dazu hat sich das Ehepaar noch für 10
Jahre verschuldet.
Die Klägerin verfügte zum Zeitpunkt des Abschlusses der
Beteiligung über keinerlei einschlägige Kenntnisse über Kapitalanlagen,
insbesondere hatte sie keine Kenntnisse über geschlossene Immobilienfonds.
Es war daher nach Ansicht des LG Stade nicht ausreichend,
dass der Vermittler mit der Anlegerin den Prospekt teilweise durchgegangen ist.
Im Prospekt werden die Risiken nur stichpunktartig angerissen und nur zum
geringen Teil konkret erläutert. Die
Kausalität zwischen Beratungsfehler und Zeichnung der Anlage wurde vermutet. Hierzu
wurde die anwesende Klägerin nicht vernommen.
Die Ansprüche sind auch nicht verjährt; eine Kenntnis der
Klägerin lag nicht schon deshalb vor, weil ihr die Rechenschaftsberichte
übersandt worden sind. Denn aus diesen musste sich ebenso wenig für die
Klägerin erschließen, dass die Anlage mit Risiken verbunden ist.
Die Verjährung wird im Einklang mit dem Berufungsgericht OLG
Celle als nicht gegeben gesehen. Das Urteil wird am 12.9.2012 gesprochen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus dieser Anlage durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Medico Fonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Inge Rötlich
drirö
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