Samstag, August 18, 2012

De Beira-Marktmanipulation kommt vor Gericht: Geschädigte schließen sich dem BSZ e.V. an!


Staatsanwaltschaft Stuttgart erhebt Anklage. Erster Termin zur mündlichen Verhandlung! Millionen sicher gestellt! Eile ist geboten! Geschädigte schließen sich im BSZ e.V. zusammen!


Einer der größten Fälle von mutmaßlicher Marktmanipulation in Deutschland kommt vor Gericht. Vier Angeklagten wird vorgeworfen, den Kurs der Aktie De Beira im Zeitraum 15.05.2006 bis 15.06.2006 durch massive Kaufempfehlungen, die teils unrichtige und irreführende Angaben enthielten, beeinflusst zu haben und dadurch mehr als 38 Mio. Euro Gewinn erzielt zu haben. Der erste Termin vor der Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart mit dem Az. 6 KLs 157 Js 39604/12 ist am 21.08.2012, die Fortsetzung folgt am 30. August, 6. 7., 11. 12. und 18. September 2012.

Die vier Verantwortlichen sollen die Aktie von De Beira massiv zum Kauf empfohlen haben, und dabei verschwiegen haben, dass sie im Besitz eines erheblichen Anteils der Aktien waren. Durch die Manipulation von De Beira soll der Kurs sich innerhalb weniger Wochen verzehnfacht haben, bevor er dann jäh abstürzte, Anleger erlitten erhebliche Verluste.

Eine sehr positive Nachricht für geschädigte Anleger von De Beira ist, dass die Staatsanwaltschaft diversen Medienberichten zufolge Vermögenswerte in Millionenhöhe bei den Verantwortlichen sicher stellen konnte. Dies wurde den BSZ e.V-Vertrauensanwälten inzwischen von den zuständigen Ermittlungsbehörden bestätigt. "Wir werden daher versuchen, diese Vermögenswerte für die Geschädigten im Wege der Rückgewinnungshilfe von den Strafverfolgungsbehörden freizubekommen," so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte konnten inzwischen mit den Strafverfolgungsbehörden Kontakt aufnehmen und in Erfahrung bringen, wer Aussicht auf Entschädigung hat:

"In einem Gespräch mit den Strafverfolgungsbehörden wurde uns mitgeteilt, dass vor allem Anleger, die in dem Zeitraum zwischen Mai 2006 bis einschließlich Juli 2006 Aktien von DeBeira gekauft haben, Chancen auf Entschädigung haben dürften. Wann und ob die Aktien inzwischen wieder verkauft wurden, soll hingegen nicht beachtlich sein. Auch wurde uns gegenüber bestätigt, dass die Gelder, die sicher gestellt wurden, sich in der Schweiz befinden sollen," so Rechtsanwalt Dr. Späth.

Allerdings sollten Geschädigte unbedingt einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragen, da Geschädigte nur durch einen sog. "Titel" die Möglichkeit haben, auf die Gelder zuzugreifen. "Die Staatsanwaltschaft hat uns inzwischen telefonisch bestätigt, dass nur z.B. durch ein zivilrechtliches Urteil gegen die Verantwortlichen für Geschädigte die Möglichkeit besteht, auf die von der Staatsanwaltschaft sicher gestellten Gelder zuzugreifen. Eile ist daher geboten, denn bei der Rückgewinnungshilfe gilt das sog. "Prioritätsprinzip", d.h., wer zuerst kommt, mahlt zuerst und kann zuerst auf die sichergestellten Gelder zugreifen," so Dr. Späth.

Geschädigte sollten also umgehend tätig werden, denn nur wer umgehend einen Titel erwirkt, hat die Chance, umgehend auf die sichergestellten Gelder zugreifen zu können, bei Anlegern, die zu spät kommen, besteht leider die Gefahr, dass für sie keine Gelder mehr zu verteilen sind.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen  betreffs De Beira  durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "De Beira" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Freitag, August 17, 2012

Apollo Pro Screen Filmfonds - Es droht Verjährung von Ansprüchen


Die Anleger des Filmfonds Apollo Pro Screen werden mit Steuernachforderungen konfrontiert. Was können die Anleger des bereits aufgelösten Filmfonds noch unternehmen? Welche Rechte und Ansprüche stehen Anlegern zu? Drohende Verjährung! 

Der Filmfonds Apollo Pro Screen wurde bereits Ende 2010 aufgelöst. Die Anleger des Filmfonds bekommen auch noch 1 ½ Jahre später die Nachwirkungen ihrer Kapitalanlage zu spüren. Das Finanzamt meldete sich unlängst bei Anlegern des Apollo Pro Screen. Es drohen erhebliche Steuernachforderungen für die Jahre 2009 und 2010. Dabei wurde den Anlegern der Medienfonds Apollo Pro Screen seinerzeit als Steuersparmodell angepriesen. In dieser Hinsicht sind die jetzigen Steuernachforderungen besonders bitter.

Darüber hinaus ging die Investition in den Medienfonds ging meist mit einem Darlehen einher. Und auch aus dieser Richtung kann Anlegern weiteres Ungemach drohen, sollte das Darlehen noch nicht abgezahlt sein. Gibt es für die Anleger des Fonds Apollo Pro Screen noch die Chance auf ein Happy End? Ob dem so ist, und was Anleger des Apollo Pro Screen noch unternehmen können, kann im Rahmen einer rechtlichen Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ausgelotet werden.

Anleger des Apollo Pro Screen können dann Ansprüche geltend machen, wenn bei der Anlageberatung Fehler passierten. Zum Beispiel, wenn sie vor der Investition in den Medienfonds durch die Anlageberater nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Anlage aufgeklärt wurden. So handelt es sich bei dem Apollo Pro Screen um ein Unternehmen mit verschiedenen Risiken.  Schon wegen des unternehmenstypischen Totalverlustrisikos ist die Beteiligung an einem Medienfonds wie dem ApolloProScreen keine sichere Kapitalanlage und schon gar nicht für die Altersvorsorge geeignet.

Ansprüche drohen zu verjähren

Da der Apollo Pro Screen bereits vor Jahren auf den Markt kam, muss auch eine mögliche Verjährung der Ansprüche im Blick gehalten werden. Da es Möglichkeiten gibt, eine drohende Verjährung "abzuwenden", sollten Anleger des Medienfonds nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage kann geklärt werden, welche Ansprüche den Anleger des Apollo Pro Screen zustehen und welche Möglichkeiten ihnen offen stehen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen  betreffs Film- und Medienfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Apollo Medienfonds/ Pro Screen Filmfonds " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst

AXA Immoselect - Anleger können Schadensersatzansprüche überprüfen lassen.


Der aufgelösteFonds AXA Immoselect veräußert eine weitere Immobilie, kann aber nicht den Verkehrswert erzielen. Welche Ansprüche können die Anleger geltend machen, die nicht weiter an der Abwicklung teilnehmen möchten.


Der Immobilienfonds AXA Immoselect hat im Rahmen der Abwicklung eine weitere Immobilie verkaufen können. Ein Objekt in Belgien wechselte den Eigentümer. Diese eigentlich gute Nachricht wird in der ad-hoc-Meldung vom 09.08.2012 allerdings relativiert. Der Verkaufspreis der belgischen Fondsimmobilie lag 44 % unter dem letzten festgestellten Verkehrswert. Somit befinden sich insgesamt noch 64 Immobilien im Portfolio des AXA Immoselect. Das Management des offenen Immobilienfonds hat nach der Auflösung im Jahr 2011 noch bis in Jahr 2014 Zeit, um den Fonds abzuwickeln.

Für Anleger, die nicht weiter auf ihr übriges, noch im Fonds befindliches Geld warten möchten, stellt sich die Frage, welche Alternativen zur Abwicklung es gibt. Ein Verkauf der Anteile des AXA Immoselect an der Börse ist trotz der Abwicklung weiterhin möglich. Allerdings birgt ein Börsenverkauf Verlustrisiken. Aktuell bewegt sich der Börsenkurs bei etwa der Hälfte des Werts eines Anteils. Da auch Verkaufsgebühren fällig werden, ist ein Börsenverkauf momentan nicht für jeden Anleger des AXA Immoselect die erste Wahl.

Alternativen zur weiteren Teilnahme an der Abwicklung

Eine Alternative zum weiteren Abwarten der Abwicklung und zum Börsenverkauf bietet die rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Für Anleger des AXA Immoselect gibt es neben der Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung geltend zu machen, auch eine weitere Möglichkeit. Anleger, die angesichts der langen Dauer nicht weiter an der Abwicklung des AXA Immoselect teilnehmen möchten, können sich bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht über ihre individuellen Rechte und Ansprüche informieren. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien vertreten  bereits viele Anleger, die in den offenen Immobilienfonds AXA Immoselect investiert hatten.

 Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen  betreffs AXA Immoselect durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "AXA Immoselect" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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drst


Lloyd Fonds Schiffsportfolio II: Anleger des Schiffsfonds müssen über Verkauf zweier Schiffe entscheiden.


Auf einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung müssen die Anleger des Schiffsfonds Lloyd Fonds Schiffsportfolio II über den Verkauf der beiden Schiffe MS Annina Schulte und MS Valentina Schulte. Anleger können prüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen.


Die Anleger des Schiffsfonds Lloyd Fonds Schiffsportfolio II sollen bei einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung über den Verkauf der beiden Schiffe MS Annina Schulte und MS Valentina Schulte entscheiden. Bereits im Frühjahr wurde den Anlegern der Schiffsbeteiligung Lloyd Fonds Schiffsportfolio II über die „angespannte Liquiditätslage“ der beiden Schiffsgesellschaften berichtet. Eine Sanierung ohne einen Forderungsverzicht der Banken wird in dem Schreiben vom 15.08.2012 als nicht „vernünftig“ bezeichnet, weswegen jetzt der Verkauf der MS Annina Schulte und MS Valentina Schulte angestrebt werde.

In der Beschlussvorlage des Schreibens vom 15.08.2012 ist vorgesehen, dass die beiden Schiffe des Lloyd Fonds Schiffsportfolio II „ohne Vorgabe eines Mindestveräußerungserlöses“ verkauft werden sollen. Zwar prognostiziert die Fondsgesellschaft, dass der „durch den Verkauf der beiden Schiffe entstehende Verlust in den folgenden Jahren wieder aufgefangen“ werden könne. Ob dies tatsächlich der Fall sein wird, ist allerdings – wie stets bei Prognosen – noch offen. Die anderen vier Schiffe des Lloyd Fonds Schiffsportfolio II – MS Memphis, MS Chicago, MS Lloyd Don Carlos und MS Lloyd Don Giovanni – müssen sich ebenfalls bei den aktuell schwierigen Bedingungen am Markt bewähren.

Geringe Charterraten verursachten bereits im letzten Jahr Probleme

Bereits im letzten Jahr hatten die Schiffe des Lloyd Fonds Schiffsportfolio II mit wirtschaftlichen Engpässen zu kämpfen. Es konnten nur geringe Charterraten erzielt werden, was die Einnahmen der Schiffe reduzierte. Aber auch die Darlehen der Schiffe verursachen Probleme: So verstießen verschiedene Schiffe bereits gegen die sogenannte 105 %-Klausel, die den Banken Sonderkündigungsrechte bei den Krediten einräumt. Und es mussten wegen der unzureichenden Einnahmen mit den finanzierenden Banken bereits Tilgungsstundungen vereinbart werden.

Darüber hinaus sorgen Fremdwährungskredite in japanischen Yen für unausgeglichene Bilanzen der Schiffe des Lloyd Fonds Schiffsportfolio II. Vor der Finanzkrise waren solche Fremdwährungskredite bei Schiffsfonds sehr beliebt, da sie wegen des Kursgefälles eine günstige Tilgung ermöglichen sollten. Seinerzeit war der Yen eine schwache Währung. Wegen des Kursgefälles gegenüber dem US-Dollar – der Währung, in der das Tagesgeschäft der Schifffahrt abgewickelt wird – ermöglichte dies eine günstige Kredittilgung. Aufgrund des unerwarteten Höhenflugs des Yen kehrte sich dieser Effekt ins Gegenteil um und die Tilgung der Kredite ist jetzt teurer als ursprünglich kalkuliert. Diese Entwicklung brachte bereits die Finanzen vieler Schiffsfonds ins Ungleichgewicht.

Anlegern des Lloyd Fonds Schiffsportfolio II können Schadensersatzansprüche zustehen

Anleger des Lloyd Fonds Schiffsportfolio II können nun an der Abstimmung teilnehmen, um ihrer Auffassung hinsichtlich eines Verkaufs der MS Valentina Schulte und MS Annina Schulte Gewicht zu verleihen. Doch was können Anleger darüber hinaus unternehmen? Eine Option ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage ausgelotet werden, ob Anlegern der verlustfreie Ausstieg aus dem Lloyd Fonds Schiffsportfolio II ermöglicht werden kann. Um dies zu erreichen, kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler überprüft werden.

Im Rahmen einer Anlageberatung müssen die Berater über die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds aufklären. Wurden Anleger nicht über die Risiken, die sich aus dem unternehmerischen Charakter eines Schiffsfonds ergeben, aufgeklärt, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn nicht jedem Anleger wurde in der Anlageberatung erklärt, dass es sich bei einem Schiffsfonds um ein Unternehmen handelt. Daher sind Schiffsfonds auch keine sichere Kapitalanlage oder nicht für die sichere Altersvorsorge geeignet. Auch mussten Anleger darauf hingewiesen werden, dass sie sich nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an einem Schiffsfonds trennen können. Der Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsanteile ist nicht geregelt und ein Verkauf der Beteiligungen am Lloyd Fonds Schiffsportfolio II ist daher nicht immer möglich.


Haben Anleger des Lloyd Fonds Schiffsportfolio II, das Gefühl, dass ihr Beratungsgespräch Defizite aufwies, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Fehlerhafte Anlageberatungen lösen Schadensersatzansprüche der Anleger gegenüber der beratenden Bank. Anleger des Lloyd Fonds Schiffsportfolio II, die von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten werden, werden aus diesem Grund Schadensersatzansprüche geltend machen. In Kürze wird eine Schadensersatzklage gegen die Deutsche Bank erhoben werden.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/Lloyd Fonds Schiffsportfolio II" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.  


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst

Donnerstag, August 16, 2012

Prorendita 2 – Banken haften für falsche Beratung – Interessengemeinschaft


Banken wie die Commerzbank und Anlageberater haften, wenn sie Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita 2 falsch berieten. Anleger können sich parallel auch an einer Interessengemeinschaft beteiligen.


Der Lebensversicherungsfonds Prorendita 2 investiert in „gebrauchte“ britische Kapitallebensversicherungen. In den Jahren 2005 bis 2006 beteiligten sich  rund 2.350 Anleger an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 2. Vertrieben wurden die Beteiligungen meist von der Commerzbank. Der Fonds bezahlt für die Versicherten die Beiträge und kann im Gegenzug mit den Policen handeln oder im Sterbefall die Versicherungssumme kassieren. Jedoch entwickelten sich viele Lebensversicherungsfonds nicht wie erwartet, und auch die Anleger des Prorendita 2 mussten auf die prognostizierten Ausschüttungen verzichten.

Änderungen auf dem britischen Versicherungsmarkt sorgten dafür, dass sich viele Lebensversicherungsfonds einem gewandelten Markt gegenüber sahen. Durch die Finanzkrise sahen sich die britischen Lebensversicherer gezwungen, die Rückkaufwerte der Policen sowie die Schlusszahlungen zu verringern. Auch erlahmte der Policenhandel. Dies brachte die Kalkulationen etlicher Lebensversicherungsfonds ins Wanken, da sich Lebensversicherungsfonds über die Erlöse aus dem Policenhandel und den Schlusszahlungen finanzieren. An dem Fonds Prorendita 2 ging diese Entwicklung ebenfalls nicht spurlos vorüber: Die angenommene Rückzahlungsquote hat sich deutlich vermindert.

Interessengemeinschaft und Schadensersatzklagen für Anleger der Prorendita-Fonds

Anleger des Prorendita 2, die ihr Geld angesichts der langen Restlaufzeit des Fonds bis ins Jahr 2019 keinen weiteren Risiken aussetzen möchten, sollten erwägen, ihre Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds rechtlich überprüfen zu lassen. In der rechtlichen Beratung von Anlegern zeigt sich immer wieder, dass die Anlageberatung oft zu wünschen übrig ließ und Defizite aufwies. Beispielsweise versäumten die Berater häufig, die Anleger über  die Funktionsweise eines Lebensversicherungsfonds aufzuklären. Auch wussten nicht alle Anleger über den unternehmerischen Charakter eines Lebensversicherungsfonds und die damit verbundenen Risiken Bescheid. Dabei verträgt sich das Risiko des Totalverlusts nicht mit dem Konzept einer sicheren Geldanlage!

Haben Anleger, die in den Fonds Ideenkapital Prorendita 2 investierten, das Gefühl, dass auch ihre Anlageberatung Fehler aufwies, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Im Fall einer Falschberatung bestehen gute Chancen der Anleger, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 2 lösen können und Schadensersatz verlangen können. Die BSZ e.V Anlegerschutzkanzleien beraten bereits Anleger des Lebensversicherungsfonds Ideenkapital Prorendita 2. In Zusammenarbeit mit den Fachanwälten wird hierzu vom BSZ e.V. eine Interessengemeinschaft für Anleger der Prorendita-Fonds angeboten, damit Anleger gemeinsam gegen die Fondgesellschaft vorgehen können.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus der Anlage Prorendita Fonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " Prorendita Fonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll

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drst


Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P geschlossen - was tun?


Wie können Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P trotz der zeitlich unbegrenzten Schließung des Fonds an ihr Geld kommen? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert über Rechte und Ansprüche der Anleger. 

Seit Beginn des Jahres 2012 ist der Fonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (WKN: SEB1AA) geschlossen. Währenddessen verursacht die Krise der offenen Immobilienfonds bei immer mehr Zielfonds des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P immense Probleme. Im Mai 2012 wurden die beiden Zielfonds CS Euroreal und SEB Immoinvest aufgelöst und werden in den kommenden Jahren abgewickelt. Damit ist auch das von dem Dachfonds investierte Geld in der Abwicklung "gefangen". Insgesamt sind über 75 % des Fondsvermögens des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P von Liquidationen betroffen, da neben den Fonds CS Euroreal und SEB Immoinvest auch noch weitere Zielfonds von der Krise der offenen Immobilienfonds heimgesucht wurden. Für die Anleger bedeutet das, dass sie ihre Anteile bis auf Weiteres wohl nicht zurückgeben können, da Dachfonds wie der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P für unbegrenzte Zeit geschlossen bleiben können.

Was können Anleger, die sich mit dieser Situation nicht einfach abfinden möchten, unternehmen? Ein Verkauf der Anteile an der Börse ist für viele Anleger nicht die erste Wahl, da der Kurs der Anteile des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P sich bei der Hälfte des Anteilswerts bewegt. Alternativ können Anleger sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. So kann geklärt werden, ob die Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P sich verlustfrei von ihren Anteilen an dem Dachfonds trennen können. Hierfür kann beispielsweise überprüft werden, ob die Anlageberatung Fehler aufwies, die Schadensersatzansprüche auslösen.

Schadensersatz bei falscher Anlageberatung

Zu den häufig auftretenden Fehlern einer Anlageberatung zählt, dass Anlegern nicht erklärt wurde, dass Dachfonds wie der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben. Auch war nicht allen Anlegern bewusst, dass sich offene Immobilienfonds seit längerem in einer Krise befinden, die sich auch auf jene Fonds auswirkte, in die der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P investierte. Seit 2008 kam es zu zahlreichen Schließungen und Liquidationen offener Immobilienfonds - dennoch wurden Anleger nicht immer in der Anlageberatung hierüber aufgeklärt.

Auch ist zu überprüfen, ob die Anlage- oder Bankberater Vermittlungsprovisionen (kick backs) erhielten, über die Anleger aufgeklärt werden mussten. Bei der Anlageberatung muss den Anlegern ein Prospekt übergeben werden, in dem der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P ausführlich beschrieben wird.

Haben Anlageberater falsch beraten, bestehen für Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P gute Chancen, dass sie Schadensersatz fordern können. So können Anleger ihr eingezahltes Geld zurückerhalten und müssen sich nicht die zeitlich unbegrenzte Schließung einlassen. Erste Urteile zu offenen Immobilienfonds bestätigen dies. Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen, der sich speziell mit offenen Immobilienfonds auskennt. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien beraten und vertreten bereits Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P. Die Kanzleien  führen bundesweit Prozesse und Verfahren für Anleger, die Schadensersatz einfordern.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen bei „Santander Kapitalprotekt"   durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Santander Kapitalprotekt"   gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
 

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Mittwoch, August 15, 2012

Solarwatt AG Insolvenz - Fristen beachten!


Im Insolvenzverfahren der Solarwatt AG aus Dresden stehen demnächst dringende Termine an. Die Anleger, die Inhaberschuldverschreibungen gezeichnet haben, müssen unbedingt ihre Forderungen beim Sachwalter bis zum 03.09.2012 anmelden.


Bereits am 27.08.2012 findet die Gläubigerversammlung nach Schuldverschreibungsgesetz statt. Einziger Tagesordnungspunkt ist die Beschlussfassung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für alle Gläubiger zur Wahrnehmung der Gläubigerrechte im Insolvenzverfahren.

Das Insolvenzgericht schlägt vor, einen gemeinsamen Vertreter nicht zu wählen. „Sollte ein solcher Beschluss gefasst werden, müssen die Anleger ihre Rechte im Insolvenzverfahren selbst ausüben“, weist Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler von MHG Rechtsanwälte aus Jena hin. „Wir werden die Termine im Interesse unserer Mandanten wahrnehmen, die Forderungen fristgerecht  anmelden und darauf achten, dass die Anleger nicht von anderen Gläubigergruppen benachteiligt werden“, so Geißler weiter.

Der nächste wichtige Termin ist dann der 11.09.2012, an welchem der Berichtstermin stattfindet und über das Sanierungskonzept abgestimmt werden soll. Anleger, die nicht selbst anreisen können, sollten sich vertreten lassen, um nicht ihrer Stimmrechte verlustig zu gehen.

Insgesamt wurden von der Solarwatt AG Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von 25 Mio. begeben. Über ein Sanierungsverfahren soll versucht werden, dass Unternehmen zu retten. Die Stadt Dresden hat bereits bekannt gegeben, auf aus der Sanierung resultierende Steuerforderungen in Millionenhöhe verzichten zu wollen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus dieser Anlage durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Solarwatt AG" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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SEB Immoinvest: Gerichte sprachen Anlegern offener Immobilienfonds Schadensersatz zu


Es gibt Alternativen zur Abwicklung des SEB Immoinvest. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert über Interessengemeinschaft und Schadensersatzklagen als Alternative zur Abwicklung des offenen Immobilienfonds.


Die erste Auszahlung nach dem Ende des offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest brachte den Anlegern immerhin ein Fünftel ihres investierten Geldes zurück. Doch bereits die nächste Auszahlung des offenen Immobilienfonds im Dezember 2012 wird nach Angaben des Managements des SEB Immoinvest geringer ausfallen. Im aktuellen Fondskommentar Juni 2012 teilt die Fondsverwaltung mit: „Bei den weiteren Auszahlungen kann nicht mit vergleichbar hohen Ausschüttungsbeträgen gerechnet werden.“ Der Immobilienfonds muss Kredite zurückführen. Die Anleger, die an der Abwicklung teilnehmen, werden also noch eine Weile auf ihr restliches, noch im SEB Immoinvest befindliches Geld warten müssen, wenn sie weiterhin an der Liquidation des offenen Immobilienfonds teilnehmen.

Schadensersatzklagen und Interessengemeinschaft als Alternative zur Abwicklung

Welche Alternativen gibt es für Anleger, die nicht an der langwierigen Abwicklung teilnehmen möchten? Zum einen können Anleger ihre Anteile des SEB Immoinvest ungeachtet der Abwicklung weiterhin an der Börse verkaufen. Hierbei müssen sie allerdings einkalkulieren, dass sich der Kurs der Anteile momentan unter dem  Wert eines Anteils bewegt, sodass Verluste augenblicklich unumgänglich sind.  Auch werden bei einem Börsenverkauf Gebühren fällig, die ebenfalls bedacht werden müssen.

Doch das Abenteuer Börse oder das monate- und jahrelange Warten auf das übrige Geld entspricht nicht den Vorstellungen jedes Anlegers. Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern des SEB Immoinvest verschiedene Alternativen hierzu aufzeigen. Eine Möglichkeit ist die Beteiligung an einer Interessengemeinschaft. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der SEB direkt, die den SEB Immoinvest auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits hunderte Anleger an den BSZ e.V. um der Interessengemeinschaft beizutreten.

Gerichte sprachen Anlegern offener Immobilienfonds Schadensersatz zu

Des Weiteren kann geprüft werden, wie erfolgreich Anleger des SEB Immoinvest gegen die Banken oder Berater auf individuellen Schadensersatz klagen können. Hierfür muss geklärt werden, ob die Beratung durch die Postbank, Volksbank, Sparkassen, Deutsche Vermögensberatung (DVAG), Volkswagen Bank, Santander Bank, Apo Bank oder die verschiedenen Sparkassen ordnungsgemäß ablief oder ob Fehler passierten. Verschiedene Gerichte sprachen bereits Anlegern, die in offene Immobilienfonds wie den SEB Immoinvest investierten, Schadensersatz wegen falscher Beratung zu. Die Gerichte erblickten beispielsweise in der mangelnden Risikoaufklärung durch die Berater eine falsche Beratung der Anleger. So hätten die Banken beispielsweise über die Möglichkeit, dass offene Immobilienfonds die Anteilsrücknahme aussetzten, beraten müssen. Ein weiterer Schwachpunkt vieler Beratungen war die versäumte Aufklärung über Provisionen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien reichten bereits Klagen für Anleger des SEB Immoinvest bei verschiedenen Gerichten ein, da in den meisten den Kanzleien vorliegenden Fällen Schadensersatz wegen Fehlern bei der Anlageberatung gefordert werden kann. Anleger, die wissen  möchten, wie gut ihre individuellen Chancen stehen, Schadensersatz wegen falscher Beratung zu bekommen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

 Für die Prüfung von Ansprüchen aus der Anlage SEB Immoinvest durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "SEB Immoinvest" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 15. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst

Lloyd Fonds LF 87 Best of Shipping I: Anleger des Schiffsfonds sollen erneut zahlen


Der Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 87 Best of Shipping I fordert zum zweiten Mal Geld von seinen Anlegern. Welche Alternativen stehen den Anleger offen und welche Rechte und Ansprüche stehen ihnen zu?


Das Beste aus der Schifffahrt ist es nicht, was die von der Lloyd Fonds AG herausgebrachte Schiffsbeteiligung LF 87 Best of Shipping I den Anlegern derzeit zu bieten hat. Im Gegenteil. Der in finanzielle Schieflage geratene Schiffsfonds fordert die Anleger auf, erneut Geld zur Sanierung des angeschlagenen Fonds zur Verfügung zu stellen. Sollten die anvisierten 4,2 Mio. Euro nicht eingesammelt werden können, drohe der Totalverlust des investierten Geldes. Dies berichtet das Magazin Fonds Professionell am 13.08.2012 (Onlineausgabe).

Schiffsfonds benötigt 4,2 Mio. Euro von Anlegern

Hintergrund der erneute Geldforderung des Lloyd Fonds LF 87 Best of Shipping I ist laut Fonds Professionell, dass nach dem gescheiterten ersten Sanierungsversuch die finanzierende Bank nur bis Ende September 2012 Aufschub gewährt. Mit den geforderten 4,2 Mio. Euro soll das Darlehen des Schiffsfonds vollständig zurückgezahlt werden. Doch ob dies ausreicht, um eine erfolgreiche Zukunft des Lloyd Fonds LF 87 Best of Shipping I zu gewähren, ist angesichts der aktuellen Schifffahrtskrise fraglich. Experten gehen davon aus, dass je nach Marktsegment und Schiffstyp die Märkte bis ins Jahr 2014 brauchen werden, um sich erholen zu können.

Da der Lloyd Fonds LF 87 Best of Shipping I in eine Vielzahl verschiedener Schiffstypen investiert, könnte der Schiffsfonds von der langen Erholungsphase betroffen sein. Die 2007 aufgelegte Schiffsbeteiligung investiert in über 190 Schiffe - entweder direkt oder über Dachfonds, die ihrerseits in Schiffsfonds investieren. Was können die Anleger des Lloyd Fonds LF 87 Best of Shipping I in dieser Situation unternehmen? Eine Möglichkeit ist die rechtliche Überprüfung der Investition in die Schiffsbeteiligung. So kann geklärt werden, welche weiteren Alternativen den Anlegern des Lloyd Fonds LF 87 Best of Shipping I offen stehen und ob ein verlustfreier Ausstieg ermöglicht werden kann. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, ob bei der Anlageberatung Fehler passierten und ob deshalb Ansprüche der Anleger auf Schadensersatz im Raum stehen.

Schadensersatz bei falscher Anlageberatung

Beispielsweise versäumten Banken und Anlageberater häufig, die Anleger ausreichend über die Risiken eines Schiffsfonds aufzuklären. Die angedrohten Totalverluste für die Anleger des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 87 Best of Shipping I zeigen, dass Verlustrisiken sich realisieren können. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersvorsorge geeigneten Kapitalanlagen. Ein weiterer typischer Fehler eines Anlageberatungsgesprächs ist das Versäumnis, die Anleger über Provisionen aufzuklären, die bei der Vermittlung von geschlossenen Schiffsfonds oft und üppig an die Berater flossen.

Wurden Anleger des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 87 Best of Shipping I falsch beraten, bestehen für sie gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung trennen können und Schadensersatz von Banken oder Anlageberatern fordern können. Die Anleger des Lloyd Fonds LF 87 Best of Shipping I sollten in der jetzigen Situation daher nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ Lloyd Fonds LF 87 Best of Shipping I" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.  


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drst

Dienstag, August 14, 2012

DCM Immobilienfonds: Offene Fragen – Interessengemeinschaft für Anleger der Fonds DCM 16, 18, 22 und DCM 23


Das Desaster der Auflösung der Immobilienfonds DCM 16, 18, 22 und DCM 23 lässt viele Fragen offen. Vor allem die betroffenen Anleger fragen sich, wie es sei kann, dass nahezu das gesamte investierte Kapital vernichtet wurde. Interessengemeinschaft für Anleger will Licht ins Dunkel bringen.


Die Auflösung der Immobilienfonds DCM 16, 18, 22 und 23 war der vorläufige Schlusspunkt einer ebenso langen wie unerfreulichen Entwicklung, die für die Anleger in erhebliche Verluste zwischen 80 und 90 % mündete. Anfang Juli wurden die Aktien der Prime Office REIT AG in die Depots der Anleger der ehemaligen DCM Immobilienfonds übertragen. Diese Vernichtung von Kapital steht im Widerspruch zu den Anpreisungen, mit denen den Anlegern vor Jahren die Investition in die Immobilienfonds DMC 16, DCM 18, DCM 22 und DCM 23 schmackhaft gemacht wurde. Viele Anleger der DCM Immobilienfonds fragen sich, wie es zu dem finanziellen Desaster kommen konnte.

Die Immobilienfonds DCM 16, 18, 22 und DCM 23 wurden Anfang des Jahrtausends auf den Markt gebracht. Im Jahre 2007 übertrugen die Fonds DCM 16, DCM 18, DCM 22 und DCM 23 ihre Immobilien an die Prime Office REIT AG. Erst im Sommer 2011 schaffte es die Prime Office REIT AG an die Börse, allerdings entsprach der Einstandspreis von knapp 6 Euro nicht den Hoffnungen der Anleger der DCM Fonds. Im April 2012 wurde die Auflösung der vier Fonds beschlossen. Der vorerst letzte Akt im Drama „DCM Fonds und Prime Office REIT AG“ war die Übertragung der Aktien in die Anlegerdepots Anfang Juli 2012.

Interessengemeinschaft und Schadensersatzklage für Anleger

Angesichts der erheblichen Verluste wandten sich bereits zahlreiche Anleger der Fonds DCM 16, 18, 22 und DCM 23 sich an die BSZ e.V. Interessengemeinschaft. Der BSZ e.V.  verfolgt die Vorgänge rund um die Fonds DCM 16, 18, 22 und 23 schon seit geraumer Zeit. Da die Geschehnisse rund um die DCM-Fonds Fragen aufwerfen, gründete der BSZ e.V. zusammen mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht eine Interessengemeinschaft für Anleger der DCM Immobilienfonds, um Licht in das Dunkel bringen zu können. Anleger der ehemaligen Immobilienfonds DCM 16, 18, 22 und DCM 23, die wissen möchten, was sie gegen die DCM unternehmen können, sollten sich der Interessengemeinschaft anschließen. Es haben sich bereits hunderte Anleger der Interessengemeinschaft angeschlossen. Parallel zur Interessengemeinschaft kann geprüft werden, ob Anlegern der DCM 16, 18, 22 und DCM 23 auch individuelle Schadenersatzansprüche zustehen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus dieser Anlage durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "DCM Immobilienfonds und Prime Office REIT AG" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Solar Millenium AG: Dubioses Kaufangebot für Schuldverschreibung


Aachener Firma bietet Investoren je Anleihe mit Nennwert 1.000 Euro nur 40 Euro.


Den Inhabern einer Anleihe (WKN: A1H3K2)des insolventen Unternehmens Solar Millenium AG hat ein weit gehend unbekanntes Aachener Unternehmen namens TOKUGAWA ein Kaufangebot unterbreitet. Noch bis 23. August bietet die Firma 40 Euro je Schuldverschreibung im Nennwert von 1.000 Euro. Die auf die Interessensvertretung von Investoren spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht warnt Anleger eindringlich vor der Annahme des Kaufangebots.

"Ich halte das Angebot für äußerst dubios", sagt Jan-Henning Ahrens,BSZ e.V. Vertrauensanwalt und  Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Dies erinnere ihn an den Niedergang des Neuen Marktes. Damals hätte es zahlreiche Übernahmeangebote von Kleinst- und nicht minder zweifelhaften Firmen an Aktionäre gegeben, die noch die Anteilspapiere von Pleite- oder Fast-Pleite-Unternehmen des Neuen Marktes in ihren Depots hatten. "Wer die Kaufangebote damals akzeptierte, kam oft vom Regen in die Traufe und verlor nicht nur einen Teil seines investierten Kapitals, sondern das ganze Geld", erinnert sich Ahrens.

Ein gutes Geschäft würden die Inhaber der Solar Millenium-Anleihe ebenfalls nicht machen. Denn als Kaufpreis werden nur vier Prozent des Nennbetrags geboten, umgerechnet 40 Euro je 1.000 Euro. Da der Kaufinteressent nur maximal Anleihen im Nennwert von fünf Millionen Euro erwerben will, wäre sein Kapitaleinsatz auf 200.000 Euro begrenzt. "Offenbar in der Hoffnung, daraus im Handumdrehen ein Vielfaches zu machen", befürchtet Ahrens. Und fügt hinzu: "Anleihengläubiger haben sehr gute Chancen, eine deutlich höhere Quote als jene vier Prozent zu erzielen. Bis hin zum Schadenersatz wegen Prospekthaftung oder Beraterhaftung in voller Höhe ihres Kapitaleinsatzes."

Die Fakten. Die Vermittlung der Schuldverschreibungen erfolgte über die Solar Invest AG. Als Vermittlerin haftet diese auf Schadenersatz, sofern sie die Anlage nicht auf Plausibilität geprüft hat. "Wir gehen davon aus, dass die im Prospekt genannten Erfolgsaussichten des Unternehmens in weiten Teilen vom Prinzip Hoffnung getragen waren und weniger von nachprüfbaren Fakten", betont Fachanwalt Ahrens.

So habe der Prospekt beinahe keine Aussagen zu den konkreten unternehmerischen Zielen und den dafür zu ergreifenden Maßnahmen enthalten. Insbesondere hätte anhand des Prospekts keine Prognose über die zu erwartenden Einnahmen getroffen werden können. "Der Prospekt enthielt noch nicht einmal einen nachvollziehbaren Businessplan", wundert sich Ahrens.

Die Solar Millenium AG hatte insgesamt fünf Anleihen emittiert und mit ihnen knapp 227 Millionen Euro bei rund 16.000 Investoren eingesammelt. Das Schuldpapier, für das die Aachener TOKUGAWA AG jetzt ein Kaufangebot vorgelegt hat, ist eines davon. "Ich vermute, da wittert jemand einen Riesenprofit zulasten der Investoren. Deshalb sollte kein Anleihen-Gläubiger das Kaufangebot annehmen", empfiehlt Jan-Henning Ahrens.

Übrigens, die Depot führenden Banken sind dazu verpflichtet, ihre Kunden über dieses und ähnliche Kaufangebote zu informieren. Dies ist in der Regel Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Finanzhäuser auf Grundlage der allgemeinen Informationspflichten. Die Depot führenden Institute sind allerdings nicht dazu verpflichtet, solche Angebote auf Richtigkeit und Vollständigkeit und erst recht nicht auf Seriosität zu prüfen.

Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Solar Millennium"  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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