Die Anleger des Filmfonds Apollo Pro Screen werden mit Steuernachforderungen konfrontiert. Was können die Anleger des bereits aufgelösten Filmfonds noch unternehmen? Welche Rechte und Ansprüche stehen Anlegern zu? Drohende Verjährung!
Der Filmfonds Apollo Pro Screen wurde bereits Ende 2010
aufgelöst. Die Anleger des Filmfonds bekommen auch noch 1 ½ Jahre später die
Nachwirkungen ihrer Kapitalanlage zu spüren. Das Finanzamt meldete sich
unlängst bei Anlegern des Apollo Pro Screen. Es drohen erhebliche
Steuernachforderungen für die Jahre 2009 und 2010. Dabei wurde den Anlegern der
Medienfonds Apollo Pro Screen seinerzeit als Steuersparmodell angepriesen. In
dieser Hinsicht sind die jetzigen Steuernachforderungen besonders bitter.
Darüber hinaus ging die Investition in den Medienfonds ging
meist mit einem Darlehen einher. Und auch aus dieser Richtung kann Anlegern
weiteres Ungemach drohen, sollte das Darlehen noch nicht abgezahlt sein. Gibt
es für die Anleger des Fonds Apollo Pro Screen noch die Chance auf ein Happy
End? Ob dem so ist, und was Anleger des Apollo Pro Screen noch unternehmen
können, kann im Rahmen einer rechtlichen Beratung durch einen Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht ausgelotet werden.
Anleger des Apollo Pro Screen können dann Ansprüche geltend
machen, wenn bei der Anlageberatung Fehler passierten. Zum Beispiel, wenn sie
vor der Investition in den Medienfonds durch die Anlageberater nicht
ordnungsgemäß über die Risiken der Anlage aufgeklärt wurden. So handelt es sich
bei dem Apollo Pro Screen um ein Unternehmen mit verschiedenen Risiken. Schon wegen des unternehmenstypischen
Totalverlustrisikos ist die Beteiligung an einem Medienfonds wie dem
ApolloProScreen keine sichere Kapitalanlage und schon gar nicht für die
Altersvorsorge geeignet.
Ansprüche drohen zu verjähren
Da der Apollo Pro Screen bereits vor Jahren auf den Markt
kam, muss auch eine mögliche Verjährung der Ansprüche im Blick gehalten werden.
Da es Möglichkeiten gibt, eine drohende Verjährung "abzuwenden",
sollten Anleger des Medienfonds nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Im Rahmen einer Überprüfung der
Kapitalanlage kann geklärt werden, welche Ansprüche den Anleger des Apollo Pro
Screen zustehen und welche Möglichkeiten ihnen offen stehen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen betreffs Film- und Medienfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Apollo Medienfonds/ Pro Screen Filmfonds " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Anlegerschutzgemeinschaft:
Bildquelle: © Renate Kalloch / PIXELIO www.pixelio.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 17. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst
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