Freitag, August 17, 2012

Apollo Pro Screen Filmfonds - Es droht Verjährung von Ansprüchen


Die Anleger des Filmfonds Apollo Pro Screen werden mit Steuernachforderungen konfrontiert. Was können die Anleger des bereits aufgelösten Filmfonds noch unternehmen? Welche Rechte und Ansprüche stehen Anlegern zu? Drohende Verjährung! 

Der Filmfonds Apollo Pro Screen wurde bereits Ende 2010 aufgelöst. Die Anleger des Filmfonds bekommen auch noch 1 ½ Jahre später die Nachwirkungen ihrer Kapitalanlage zu spüren. Das Finanzamt meldete sich unlängst bei Anlegern des Apollo Pro Screen. Es drohen erhebliche Steuernachforderungen für die Jahre 2009 und 2010. Dabei wurde den Anlegern der Medienfonds Apollo Pro Screen seinerzeit als Steuersparmodell angepriesen. In dieser Hinsicht sind die jetzigen Steuernachforderungen besonders bitter.

Darüber hinaus ging die Investition in den Medienfonds ging meist mit einem Darlehen einher. Und auch aus dieser Richtung kann Anlegern weiteres Ungemach drohen, sollte das Darlehen noch nicht abgezahlt sein. Gibt es für die Anleger des Fonds Apollo Pro Screen noch die Chance auf ein Happy End? Ob dem so ist, und was Anleger des Apollo Pro Screen noch unternehmen können, kann im Rahmen einer rechtlichen Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ausgelotet werden.

Anleger des Apollo Pro Screen können dann Ansprüche geltend machen, wenn bei der Anlageberatung Fehler passierten. Zum Beispiel, wenn sie vor der Investition in den Medienfonds durch die Anlageberater nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Anlage aufgeklärt wurden. So handelt es sich bei dem Apollo Pro Screen um ein Unternehmen mit verschiedenen Risiken.  Schon wegen des unternehmenstypischen Totalverlustrisikos ist die Beteiligung an einem Medienfonds wie dem ApolloProScreen keine sichere Kapitalanlage und schon gar nicht für die Altersvorsorge geeignet.

Ansprüche drohen zu verjähren

Da der Apollo Pro Screen bereits vor Jahren auf den Markt kam, muss auch eine mögliche Verjährung der Ansprüche im Blick gehalten werden. Da es Möglichkeiten gibt, eine drohende Verjährung "abzuwenden", sollten Anleger des Medienfonds nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage kann geklärt werden, welche Ansprüche den Anleger des Apollo Pro Screen zustehen und welche Möglichkeiten ihnen offen stehen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen  betreffs Film- und Medienfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Apollo Medienfonds/ Pro Screen Filmfonds " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Bildquelle: © Renate Kalloch / PIXELIO    www.pixelio.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 17. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst

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