Staatsanwaltschaft Stuttgart erhebt Anklage. Erster Termin zur mündlichen Verhandlung! Millionen sicher gestellt! Eile ist geboten! Geschädigte schließen sich im BSZ e.V. zusammen!
Einer der größten Fälle von mutmaßlicher Marktmanipulation
in Deutschland kommt vor Gericht. Vier Angeklagten wird vorgeworfen, den Kurs
der Aktie De Beira im Zeitraum 15.05.2006 bis 15.06.2006 durch massive
Kaufempfehlungen, die teils unrichtige und irreführende Angaben enthielten,
beeinflusst zu haben und dadurch mehr als 38 Mio. Euro Gewinn erzielt zu haben.
Der erste Termin vor der Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts
Stuttgart mit dem Az. 6 KLs 157 Js 39604/12 ist am 21.08.2012, die Fortsetzung
folgt am 30. August, 6. 7., 11. 12. und 18. September 2012.
Die vier Verantwortlichen sollen die Aktie von De Beira
massiv zum Kauf empfohlen haben, und dabei verschwiegen haben, dass sie im
Besitz eines erheblichen Anteils der Aktien waren. Durch die Manipulation von
De Beira soll der Kurs sich innerhalb weniger Wochen verzehnfacht haben, bevor
er dann jäh abstürzte, Anleger erlitten erhebliche Verluste.
Eine sehr positive Nachricht für geschädigte Anleger von De
Beira ist, dass die Staatsanwaltschaft diversen Medienberichten zufolge
Vermögenswerte in Millionenhöhe bei den Verantwortlichen sicher stellen konnte.
Dies wurde den BSZ e.V-Vertrauensanwälten inzwischen von den zuständigen
Ermittlungsbehörden bestätigt. "Wir werden daher versuchen, diese
Vermögenswerte für die Geschädigten im Wege der Rückgewinnungshilfe von den
Strafverfolgungsbehörden freizubekommen," so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte konnten inzwischen mit den
Strafverfolgungsbehörden Kontakt aufnehmen und in Erfahrung bringen, wer
Aussicht auf Entschädigung hat:
"In einem Gespräch mit den Strafverfolgungsbehörden
wurde uns mitgeteilt, dass vor allem Anleger, die in dem Zeitraum zwischen Mai
2006 bis einschließlich Juli 2006 Aktien von DeBeira gekauft haben, Chancen auf
Entschädigung haben dürften. Wann und ob die Aktien inzwischen wieder verkauft
wurden, soll hingegen nicht beachtlich sein. Auch wurde uns gegenüber
bestätigt, dass die Gelder, die sicher gestellt wurden, sich in der Schweiz
befinden sollen," so Rechtsanwalt Dr. Späth.
Allerdings sollten Geschädigte unbedingt einen versierten
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit der Wahrung ihrer Interessen
beauftragen, da Geschädigte nur durch einen sog. "Titel" die
Möglichkeit haben, auf die Gelder zuzugreifen. "Die Staatsanwaltschaft hat
uns inzwischen telefonisch bestätigt, dass nur z.B. durch ein zivilrechtliches
Urteil gegen die Verantwortlichen für Geschädigte die Möglichkeit besteht, auf
die von der Staatsanwaltschaft sicher gestellten Gelder zuzugreifen. Eile ist
daher geboten, denn bei der Rückgewinnungshilfe gilt das sog.
"Prioritätsprinzip", d.h., wer zuerst kommt, mahlt zuerst und kann
zuerst auf die sichergestellten Gelder zugreifen," so Dr. Späth.
Geschädigte sollten also umgehend tätig werden, denn nur wer
umgehend einen Titel erwirkt, hat die Chance, umgehend auf die sichergestellten
Gelder zugreifen zu können, bei Anlegern, die zu spät kommen, besteht leider die
Gefahr, dass für sie keine Gelder mehr zu verteilen sind.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen betreffs De Beira durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "De Beira" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Text gibt den Beitrag vom 18. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drws
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