Das Desaster der Auflösung der Immobilienfonds DCM 16, 18, 22 und DCM 23 lässt viele Fragen offen. Vor allem die betroffenen Anleger fragen sich, wie es sei kann, dass nahezu das gesamte investierte Kapital vernichtet wurde. Interessengemeinschaft für Anleger will Licht ins Dunkel bringen.
Die Auflösung der Immobilienfonds DCM 16, 18, 22 und 23 war
der vorläufige Schlusspunkt einer ebenso langen wie unerfreulichen Entwicklung,
die für die Anleger in erhebliche Verluste zwischen 80 und 90 % mündete. Anfang
Juli wurden die Aktien der Prime Office REIT AG in die Depots der Anleger der
ehemaligen DCM Immobilienfonds übertragen. Diese Vernichtung von Kapital steht
im Widerspruch zu den Anpreisungen, mit denen den Anlegern vor Jahren die
Investition in die Immobilienfonds DMC 16, DCM 18, DCM 22 und DCM 23
schmackhaft gemacht wurde. Viele Anleger der DCM Immobilienfonds fragen sich,
wie es zu dem finanziellen Desaster kommen konnte.
Die Immobilienfonds DCM 16, 18, 22 und DCM 23 wurden Anfang
des Jahrtausends auf den Markt gebracht. Im Jahre 2007 übertrugen die Fonds DCM
16, DCM 18, DCM 22 und DCM 23 ihre Immobilien an die Prime Office REIT AG. Erst
im Sommer 2011 schaffte es die Prime Office REIT AG an die Börse, allerdings
entsprach der Einstandspreis von knapp 6 Euro nicht den Hoffnungen der Anleger
der DCM Fonds. Im April 2012 wurde die Auflösung der vier Fonds beschlossen.
Der vorerst letzte Akt im Drama „DCM Fonds und Prime Office REIT AG“ war die
Übertragung der Aktien in die Anlegerdepots Anfang Juli 2012.
Interessengemeinschaft und Schadensersatzklage für Anleger
Angesichts der erheblichen Verluste wandten sich bereits
zahlreiche Anleger der Fonds DCM 16, 18, 22 und DCM 23 sich an die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft. Der BSZ e.V. verfolgt die Vorgänge rund um die Fonds DCM
16, 18, 22 und 23 schon seit geraumer Zeit. Da die Geschehnisse rund um die
DCM-Fonds Fragen aufwerfen, gründete der BSZ e.V. zusammen mit Fachanwälten für
Bank- und Kapitalmarktrecht eine Interessengemeinschaft für Anleger der DCM
Immobilienfonds, um Licht in das Dunkel bringen zu können. Anleger der
ehemaligen Immobilienfonds DCM 16, 18, 22 und DCM 23, die wissen möchten, was
sie gegen die DCM unternehmen können, sollten sich der Interessengemeinschaft
anschließen. Es haben sich bereits hunderte Anleger der Interessengemeinschaft
angeschlossen. Parallel zur Interessengemeinschaft kann geprüft werden, ob
Anlegern der DCM 16, 18, 22 und DCM 23 auch individuelle Schadenersatzansprüche
zustehen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus dieser Anlage durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "DCM Immobilienfonds und Prime Office REIT AG" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Anlegerschutzgemeinschaft:
Bildquelle: © M. Großmann / PIXELIO www.pixelio.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 14. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst
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