Es gibt Alternativen zur Abwicklung des SEB Immoinvest. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert über Interessengemeinschaft und Schadensersatzklagen als Alternative zur Abwicklung des offenen Immobilienfonds.
Die erste Auszahlung nach dem Ende des offenen
Immobilienfonds SEB Immoinvest brachte den Anlegern immerhin ein Fünftel ihres
investierten Geldes zurück. Doch bereits die nächste Auszahlung des offenen Immobilienfonds
im Dezember 2012 wird nach Angaben des Managements des SEB Immoinvest geringer
ausfallen. Im aktuellen Fondskommentar Juni 2012 teilt die Fondsverwaltung mit:
„Bei den weiteren Auszahlungen kann nicht mit vergleichbar hohen Ausschüttungsbeträgen
gerechnet werden.“ Der Immobilienfonds muss Kredite zurückführen. Die Anleger,
die an der Abwicklung teilnehmen, werden also noch eine Weile auf ihr
restliches, noch im SEB Immoinvest befindliches Geld warten müssen, wenn sie
weiterhin an der Liquidation des offenen Immobilienfonds teilnehmen.
Schadensersatzklagen und Interessengemeinschaft als
Alternative zur Abwicklung
Welche Alternativen gibt es für Anleger, die nicht an der
langwierigen Abwicklung teilnehmen möchten? Zum einen können Anleger ihre
Anteile des SEB Immoinvest ungeachtet der Abwicklung weiterhin an der Börse
verkaufen. Hierbei müssen sie allerdings einkalkulieren, dass sich der Kurs der
Anteile momentan unter dem Wert eines
Anteils bewegt, sodass Verluste augenblicklich unumgänglich sind. Auch werden bei einem Börsenverkauf Gebühren
fällig, die ebenfalls bedacht werden müssen.
Doch das Abenteuer Börse oder das monate- und jahrelange
Warten auf das übrige Geld entspricht nicht den Vorstellungen jedes Anlegers.
Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann
Anlegern des SEB Immoinvest verschiedene Alternativen hierzu aufzeigen. Eine
Möglichkeit ist die Beteiligung an einer Interessengemeinschaft. Hier geht es
um Ansprüche gegenüber der SEB direkt, die den SEB Immoinvest auf den Markt
brachte. Es wandten sich bereits hunderte Anleger an den BSZ e.V. um der
Interessengemeinschaft beizutreten.
Gerichte sprachen Anlegern offener Immobilienfonds
Schadensersatz zu
Des Weiteren kann geprüft werden, wie erfolgreich Anleger
des SEB Immoinvest gegen die Banken oder Berater auf individuellen
Schadensersatz klagen können. Hierfür muss geklärt werden, ob die Beratung
durch die Postbank, Volksbank, Sparkassen, Deutsche Vermögensberatung (DVAG),
Volkswagen Bank, Santander Bank, Apo Bank oder die verschiedenen Sparkassen
ordnungsgemäß ablief oder ob Fehler passierten. Verschiedene Gerichte sprachen
bereits Anlegern, die in offene Immobilienfonds wie den SEB Immoinvest
investierten, Schadensersatz wegen falscher Beratung zu. Die Gerichte
erblickten beispielsweise in der mangelnden Risikoaufklärung durch die Berater
eine falsche Beratung der Anleger. So hätten die Banken beispielsweise über die
Möglichkeit, dass offene Immobilienfonds die Anteilsrücknahme aussetzten,
beraten müssen. Ein weiterer Schwachpunkt vieler Beratungen war die versäumte
Aufklärung über Provisionen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien reichten bereits Klagen
für Anleger des SEB Immoinvest bei verschiedenen Gerichten ein, da in den
meisten den Kanzleien vorliegenden Fällen Schadensersatz wegen Fehlern bei der
Anlageberatung gefordert werden kann. Anleger, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen
stehen, Schadensersatz wegen falscher Beratung zu bekommen, können sich von
einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus der Anlage SEB Immoinvest durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "SEB Immoinvest" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll
Dieser Text gibt den Beitrag vom 15. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst
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