Aachener Firma bietet Investoren je Anleihe mit Nennwert 1.000 Euro nur 40 Euro.
Den Inhabern einer Anleihe (WKN: A1H3K2)des insolventen
Unternehmens Solar Millenium AG hat ein weit gehend unbekanntes Aachener
Unternehmen namens TOKUGAWA ein Kaufangebot unterbreitet. Noch bis 23. August
bietet die Firma 40 Euro je Schuldverschreibung im Nennwert von 1.000 Euro. Die
auf die Interessensvertretung von Investoren spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei
KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht warnt Anleger eindringlich vor
der Annahme des Kaufangebots.
"Ich halte das Angebot für äußerst dubios", sagt
Jan-Henning Ahrens,BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
sowie KWAG-Partner. Dies erinnere ihn an den Niedergang des Neuen Marktes.
Damals hätte es zahlreiche Übernahmeangebote von Kleinst- und nicht minder
zweifelhaften Firmen an Aktionäre gegeben, die noch die Anteilspapiere von
Pleite- oder Fast-Pleite-Unternehmen des Neuen Marktes in ihren Depots hatten.
"Wer die Kaufangebote damals akzeptierte, kam oft vom Regen in die Traufe
und verlor nicht nur einen Teil seines investierten Kapitals, sondern das ganze
Geld", erinnert sich Ahrens.
Ein gutes Geschäft würden die Inhaber der Solar
Millenium-Anleihe ebenfalls nicht machen. Denn als Kaufpreis werden nur vier
Prozent des Nennbetrags geboten, umgerechnet 40 Euro je 1.000 Euro. Da der
Kaufinteressent nur maximal Anleihen im Nennwert von fünf Millionen Euro
erwerben will, wäre sein Kapitaleinsatz auf 200.000 Euro begrenzt.
"Offenbar in der Hoffnung, daraus im Handumdrehen ein Vielfaches zu
machen", befürchtet Ahrens. Und fügt hinzu: "Anleihengläubiger haben
sehr gute Chancen, eine deutlich höhere Quote als jene vier Prozent zu
erzielen. Bis hin zum Schadenersatz wegen Prospekthaftung oder Beraterhaftung
in voller Höhe ihres Kapitaleinsatzes."
Die Fakten. Die Vermittlung der Schuldverschreibungen
erfolgte über die Solar Invest AG. Als Vermittlerin haftet diese auf
Schadenersatz, sofern sie die Anlage nicht auf Plausibilität geprüft hat.
"Wir gehen davon aus, dass die im Prospekt genannten Erfolgsaussichten des
Unternehmens in weiten Teilen vom Prinzip Hoffnung getragen waren und weniger
von nachprüfbaren Fakten", betont Fachanwalt Ahrens.
So habe der Prospekt beinahe keine Aussagen zu den konkreten
unternehmerischen Zielen und den dafür zu ergreifenden Maßnahmen enthalten.
Insbesondere hätte anhand des Prospekts keine Prognose über die zu erwartenden
Einnahmen getroffen werden können. "Der Prospekt enthielt noch nicht
einmal einen nachvollziehbaren Businessplan", wundert sich Ahrens.
Die Solar Millenium AG hatte insgesamt fünf Anleihen
emittiert und mit ihnen knapp 227 Millionen Euro bei rund 16.000 Investoren
eingesammelt. Das Schuldpapier, für das die Aachener TOKUGAWA AG jetzt ein
Kaufangebot vorgelegt hat, ist eines davon. "Ich vermute, da wittert
jemand einen Riesenprofit zulasten der Investoren. Deshalb sollte kein
Anleihen-Gläubiger das Kaufangebot annehmen", empfiehlt Jan-Henning
Ahrens.
Übrigens, die Depot führenden Banken sind dazu verpflichtet,
ihre Kunden über dieses und ähnliche Kaufangebote zu informieren. Dies ist in
der Regel Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Finanzhäuser
auf Grundlage der allgemeinen Informationspflichten. Die Depot führenden
Institute sind allerdings nicht dazu verpflichtet, solche Angebote auf
Richtigkeit und Vollständigkeit und erst recht nicht auf Seriosität zu prüfen.
Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Solar Millennium" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
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Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens
Dieser Text gibt den Beitrag vom 14. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
kwag
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