Der Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 87 Best of Shipping I fordert zum zweiten Mal Geld von seinen Anlegern. Welche Alternativen stehen den Anleger offen und welche Rechte und Ansprüche stehen ihnen zu?
Das Beste aus der Schifffahrt ist es nicht, was die von der
Lloyd Fonds AG herausgebrachte Schiffsbeteiligung LF 87 Best of Shipping I den
Anlegern derzeit zu bieten hat. Im Gegenteil. Der in finanzielle Schieflage
geratene Schiffsfonds fordert die Anleger auf, erneut Geld zur Sanierung des
angeschlagenen Fonds zur Verfügung zu stellen. Sollten die anvisierten 4,2 Mio.
Euro nicht eingesammelt werden können, drohe der Totalverlust des investierten
Geldes. Dies berichtet das Magazin Fonds Professionell am 13.08.2012
(Onlineausgabe).
Schiffsfonds benötigt 4,2 Mio. Euro von Anlegern
Hintergrund der erneute Geldforderung des Lloyd Fonds LF 87
Best of Shipping I ist laut Fonds Professionell, dass nach dem gescheiterten
ersten Sanierungsversuch die finanzierende Bank nur bis Ende September 2012
Aufschub gewährt. Mit den geforderten 4,2 Mio. Euro soll das Darlehen des
Schiffsfonds vollständig zurückgezahlt werden. Doch ob dies ausreicht, um eine
erfolgreiche Zukunft des Lloyd Fonds LF 87 Best of Shipping I zu gewähren, ist
angesichts der aktuellen Schifffahrtskrise fraglich. Experten gehen davon aus,
dass je nach Marktsegment und Schiffstyp die Märkte bis ins Jahr 2014 brauchen
werden, um sich erholen zu können.
Da der Lloyd Fonds LF 87 Best of Shipping I in eine Vielzahl
verschiedener Schiffstypen investiert, könnte der Schiffsfonds von der langen
Erholungsphase betroffen sein. Die 2007 aufgelegte Schiffsbeteiligung
investiert in über 190 Schiffe - entweder direkt oder über Dachfonds, die
ihrerseits in Schiffsfonds investieren. Was können die Anleger des Lloyd Fonds
LF 87 Best of Shipping I in dieser Situation unternehmen? Eine Möglichkeit ist
die rechtliche Überprüfung der Investition in die Schiffsbeteiligung. So kann
geklärt werden, welche weiteren Alternativen den Anlegern des Lloyd Fonds LF 87
Best of Shipping I offen stehen und ob ein verlustfreier Ausstieg ermöglicht
werden kann. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, ob bei
der Anlageberatung Fehler passierten und ob deshalb Ansprüche der Anleger auf
Schadensersatz im Raum stehen.
Schadensersatz bei falscher Anlageberatung
Beispielsweise versäumten Banken und Anlageberater häufig,
die Anleger ausreichend über die Risiken eines Schiffsfonds aufzuklären. Die
angedrohten Totalverluste für die Anleger des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 87
Best of Shipping I zeigen, dass Verlustrisiken sich realisieren können. Denn
Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für
die Altersvorsorge geeigneten Kapitalanlagen. Ein weiterer typischer Fehler
eines Anlageberatungsgesprächs ist das Versäumnis, die Anleger über Provisionen
aufzuklären, die bei der Vermittlung von geschlossenen Schiffsfonds oft und
üppig an die Berater flossen.
Wurden Anleger des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 87 Best of
Shipping I falsch beraten, bestehen für sie gute Chancen, dass sie sich von
ihrer Beteiligung trennen können und Schadensersatz von Banken oder
Anlageberatern fordern können. Die Anleger des Lloyd Fonds LF 87 Best of Shipping
I sollten in der jetzigen Situation daher nicht zögern, sich von einem
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so
ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer
Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ Lloyd Fonds LF 87 Best of Shipping I" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 15. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst
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