Freitag, August 17, 2012

Lloyd Fonds Schiffsportfolio II: Anleger des Schiffsfonds müssen über Verkauf zweier Schiffe entscheiden.


Auf einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung müssen die Anleger des Schiffsfonds Lloyd Fonds Schiffsportfolio II über den Verkauf der beiden Schiffe MS Annina Schulte und MS Valentina Schulte. Anleger können prüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen.


Die Anleger des Schiffsfonds Lloyd Fonds Schiffsportfolio II sollen bei einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung über den Verkauf der beiden Schiffe MS Annina Schulte und MS Valentina Schulte entscheiden. Bereits im Frühjahr wurde den Anlegern der Schiffsbeteiligung Lloyd Fonds Schiffsportfolio II über die „angespannte Liquiditätslage“ der beiden Schiffsgesellschaften berichtet. Eine Sanierung ohne einen Forderungsverzicht der Banken wird in dem Schreiben vom 15.08.2012 als nicht „vernünftig“ bezeichnet, weswegen jetzt der Verkauf der MS Annina Schulte und MS Valentina Schulte angestrebt werde.

In der Beschlussvorlage des Schreibens vom 15.08.2012 ist vorgesehen, dass die beiden Schiffe des Lloyd Fonds Schiffsportfolio II „ohne Vorgabe eines Mindestveräußerungserlöses“ verkauft werden sollen. Zwar prognostiziert die Fondsgesellschaft, dass der „durch den Verkauf der beiden Schiffe entstehende Verlust in den folgenden Jahren wieder aufgefangen“ werden könne. Ob dies tatsächlich der Fall sein wird, ist allerdings – wie stets bei Prognosen – noch offen. Die anderen vier Schiffe des Lloyd Fonds Schiffsportfolio II – MS Memphis, MS Chicago, MS Lloyd Don Carlos und MS Lloyd Don Giovanni – müssen sich ebenfalls bei den aktuell schwierigen Bedingungen am Markt bewähren.

Geringe Charterraten verursachten bereits im letzten Jahr Probleme

Bereits im letzten Jahr hatten die Schiffe des Lloyd Fonds Schiffsportfolio II mit wirtschaftlichen Engpässen zu kämpfen. Es konnten nur geringe Charterraten erzielt werden, was die Einnahmen der Schiffe reduzierte. Aber auch die Darlehen der Schiffe verursachen Probleme: So verstießen verschiedene Schiffe bereits gegen die sogenannte 105 %-Klausel, die den Banken Sonderkündigungsrechte bei den Krediten einräumt. Und es mussten wegen der unzureichenden Einnahmen mit den finanzierenden Banken bereits Tilgungsstundungen vereinbart werden.

Darüber hinaus sorgen Fremdwährungskredite in japanischen Yen für unausgeglichene Bilanzen der Schiffe des Lloyd Fonds Schiffsportfolio II. Vor der Finanzkrise waren solche Fremdwährungskredite bei Schiffsfonds sehr beliebt, da sie wegen des Kursgefälles eine günstige Tilgung ermöglichen sollten. Seinerzeit war der Yen eine schwache Währung. Wegen des Kursgefälles gegenüber dem US-Dollar – der Währung, in der das Tagesgeschäft der Schifffahrt abgewickelt wird – ermöglichte dies eine günstige Kredittilgung. Aufgrund des unerwarteten Höhenflugs des Yen kehrte sich dieser Effekt ins Gegenteil um und die Tilgung der Kredite ist jetzt teurer als ursprünglich kalkuliert. Diese Entwicklung brachte bereits die Finanzen vieler Schiffsfonds ins Ungleichgewicht.

Anlegern des Lloyd Fonds Schiffsportfolio II können Schadensersatzansprüche zustehen

Anleger des Lloyd Fonds Schiffsportfolio II können nun an der Abstimmung teilnehmen, um ihrer Auffassung hinsichtlich eines Verkaufs der MS Valentina Schulte und MS Annina Schulte Gewicht zu verleihen. Doch was können Anleger darüber hinaus unternehmen? Eine Option ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage ausgelotet werden, ob Anlegern der verlustfreie Ausstieg aus dem Lloyd Fonds Schiffsportfolio II ermöglicht werden kann. Um dies zu erreichen, kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler überprüft werden.

Im Rahmen einer Anlageberatung müssen die Berater über die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds aufklären. Wurden Anleger nicht über die Risiken, die sich aus dem unternehmerischen Charakter eines Schiffsfonds ergeben, aufgeklärt, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn nicht jedem Anleger wurde in der Anlageberatung erklärt, dass es sich bei einem Schiffsfonds um ein Unternehmen handelt. Daher sind Schiffsfonds auch keine sichere Kapitalanlage oder nicht für die sichere Altersvorsorge geeignet. Auch mussten Anleger darauf hingewiesen werden, dass sie sich nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an einem Schiffsfonds trennen können. Der Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsanteile ist nicht geregelt und ein Verkauf der Beteiligungen am Lloyd Fonds Schiffsportfolio II ist daher nicht immer möglich.


Haben Anleger des Lloyd Fonds Schiffsportfolio II, das Gefühl, dass ihr Beratungsgespräch Defizite aufwies, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Fehlerhafte Anlageberatungen lösen Schadensersatzansprüche der Anleger gegenüber der beratenden Bank. Anleger des Lloyd Fonds Schiffsportfolio II, die von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten werden, werden aus diesem Grund Schadensersatzansprüche geltend machen. In Kürze wird eine Schadensersatzklage gegen die Deutsche Bank erhoben werden.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/Lloyd Fonds Schiffsportfolio II" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.  


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

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Bildquelle: © Gerd Altmann / PIXELIO    www.pixelio.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 16. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst

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