Freitag, August 17, 2012

AXA Immoselect - Anleger können Schadensersatzansprüche überprüfen lassen.


Der aufgelösteFonds AXA Immoselect veräußert eine weitere Immobilie, kann aber nicht den Verkehrswert erzielen. Welche Ansprüche können die Anleger geltend machen, die nicht weiter an der Abwicklung teilnehmen möchten.


Der Immobilienfonds AXA Immoselect hat im Rahmen der Abwicklung eine weitere Immobilie verkaufen können. Ein Objekt in Belgien wechselte den Eigentümer. Diese eigentlich gute Nachricht wird in der ad-hoc-Meldung vom 09.08.2012 allerdings relativiert. Der Verkaufspreis der belgischen Fondsimmobilie lag 44 % unter dem letzten festgestellten Verkehrswert. Somit befinden sich insgesamt noch 64 Immobilien im Portfolio des AXA Immoselect. Das Management des offenen Immobilienfonds hat nach der Auflösung im Jahr 2011 noch bis in Jahr 2014 Zeit, um den Fonds abzuwickeln.

Für Anleger, die nicht weiter auf ihr übriges, noch im Fonds befindliches Geld warten möchten, stellt sich die Frage, welche Alternativen zur Abwicklung es gibt. Ein Verkauf der Anteile des AXA Immoselect an der Börse ist trotz der Abwicklung weiterhin möglich. Allerdings birgt ein Börsenverkauf Verlustrisiken. Aktuell bewegt sich der Börsenkurs bei etwa der Hälfte des Werts eines Anteils. Da auch Verkaufsgebühren fällig werden, ist ein Börsenverkauf momentan nicht für jeden Anleger des AXA Immoselect die erste Wahl.

Alternativen zur weiteren Teilnahme an der Abwicklung

Eine Alternative zum weiteren Abwarten der Abwicklung und zum Börsenverkauf bietet die rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Für Anleger des AXA Immoselect gibt es neben der Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung geltend zu machen, auch eine weitere Möglichkeit. Anleger, die angesichts der langen Dauer nicht weiter an der Abwicklung des AXA Immoselect teilnehmen möchten, können sich bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht über ihre individuellen Rechte und Ansprüche informieren. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien vertreten  bereits viele Anleger, die in den offenen Immobilienfonds AXA Immoselect investiert hatten.

 Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen  betreffs AXA Immoselect durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "AXA Immoselect" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst


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