Der aufgelösteFonds AXA Immoselect veräußert eine weitere Immobilie, kann aber nicht den Verkehrswert erzielen. Welche Ansprüche können die Anleger geltend machen, die nicht weiter an der Abwicklung teilnehmen möchten.
Der Immobilienfonds AXA Immoselect hat im Rahmen der
Abwicklung eine weitere Immobilie verkaufen können. Ein Objekt in Belgien
wechselte den Eigentümer. Diese eigentlich gute Nachricht wird in der
ad-hoc-Meldung vom 09.08.2012 allerdings relativiert. Der Verkaufspreis der
belgischen Fondsimmobilie lag 44 % unter dem letzten festgestellten
Verkehrswert. Somit befinden sich insgesamt noch 64 Immobilien im Portfolio des
AXA Immoselect. Das Management des offenen Immobilienfonds hat nach der
Auflösung im Jahr 2011 noch bis in Jahr 2014 Zeit, um den Fonds abzuwickeln.
Für Anleger, die nicht weiter auf ihr übriges, noch im Fonds
befindliches Geld warten möchten, stellt sich die Frage, welche Alternativen
zur Abwicklung es gibt. Ein Verkauf der Anteile des AXA Immoselect an der Börse
ist trotz der Abwicklung weiterhin möglich. Allerdings birgt ein Börsenverkauf
Verlustrisiken. Aktuell bewegt sich der Börsenkurs bei etwa der Hälfte des
Werts eines Anteils. Da auch Verkaufsgebühren fällig werden, ist ein
Börsenverkauf momentan nicht für jeden Anleger des AXA Immoselect die erste
Wahl.
Alternativen zur weiteren Teilnahme an der Abwicklung
Eine Alternative zum weiteren Abwarten der Abwicklung und
zum Börsenverkauf bietet die rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch
einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Für Anleger des AXA
Immoselect gibt es neben der Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wegen
fehlerhafter Beratung geltend zu machen, auch eine weitere Möglichkeit.
Anleger, die angesichts der langen Dauer nicht weiter an der Abwicklung des AXA
Immoselect teilnehmen möchten, können sich bei einem Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht über ihre individuellen Rechte und Ansprüche informieren. Die
BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien vertreten bereits viele Anleger, die in den offenen
Immobilienfonds AXA Immoselect investiert hatten.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen betreffs AXA Immoselect durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "AXA Immoselect" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Anlegerschutzgemeinschaft:
Bildquelle: © Benjamin Thorn / PIXELIO www.pixelio.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 17. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst
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