Donnerstag, August 16, 2012

Prorendita 2 – Banken haften für falsche Beratung – Interessengemeinschaft


Banken wie die Commerzbank und Anlageberater haften, wenn sie Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita 2 falsch berieten. Anleger können sich parallel auch an einer Interessengemeinschaft beteiligen.


Der Lebensversicherungsfonds Prorendita 2 investiert in „gebrauchte“ britische Kapitallebensversicherungen. In den Jahren 2005 bis 2006 beteiligten sich  rund 2.350 Anleger an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 2. Vertrieben wurden die Beteiligungen meist von der Commerzbank. Der Fonds bezahlt für die Versicherten die Beiträge und kann im Gegenzug mit den Policen handeln oder im Sterbefall die Versicherungssumme kassieren. Jedoch entwickelten sich viele Lebensversicherungsfonds nicht wie erwartet, und auch die Anleger des Prorendita 2 mussten auf die prognostizierten Ausschüttungen verzichten.

Änderungen auf dem britischen Versicherungsmarkt sorgten dafür, dass sich viele Lebensversicherungsfonds einem gewandelten Markt gegenüber sahen. Durch die Finanzkrise sahen sich die britischen Lebensversicherer gezwungen, die Rückkaufwerte der Policen sowie die Schlusszahlungen zu verringern. Auch erlahmte der Policenhandel. Dies brachte die Kalkulationen etlicher Lebensversicherungsfonds ins Wanken, da sich Lebensversicherungsfonds über die Erlöse aus dem Policenhandel und den Schlusszahlungen finanzieren. An dem Fonds Prorendita 2 ging diese Entwicklung ebenfalls nicht spurlos vorüber: Die angenommene Rückzahlungsquote hat sich deutlich vermindert.

Interessengemeinschaft und Schadensersatzklagen für Anleger der Prorendita-Fonds

Anleger des Prorendita 2, die ihr Geld angesichts der langen Restlaufzeit des Fonds bis ins Jahr 2019 keinen weiteren Risiken aussetzen möchten, sollten erwägen, ihre Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds rechtlich überprüfen zu lassen. In der rechtlichen Beratung von Anlegern zeigt sich immer wieder, dass die Anlageberatung oft zu wünschen übrig ließ und Defizite aufwies. Beispielsweise versäumten die Berater häufig, die Anleger über  die Funktionsweise eines Lebensversicherungsfonds aufzuklären. Auch wussten nicht alle Anleger über den unternehmerischen Charakter eines Lebensversicherungsfonds und die damit verbundenen Risiken Bescheid. Dabei verträgt sich das Risiko des Totalverlusts nicht mit dem Konzept einer sicheren Geldanlage!

Haben Anleger, die in den Fonds Ideenkapital Prorendita 2 investierten, das Gefühl, dass auch ihre Anlageberatung Fehler aufwies, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Im Fall einer Falschberatung bestehen gute Chancen der Anleger, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 2 lösen können und Schadensersatz verlangen können. Die BSZ e.V Anlegerschutzkanzleien beraten bereits Anleger des Lebensversicherungsfonds Ideenkapital Prorendita 2. In Zusammenarbeit mit den Fachanwälten wird hierzu vom BSZ e.V. eine Interessengemeinschaft für Anleger der Prorendita-Fonds angeboten, damit Anleger gemeinsam gegen die Fondgesellschaft vorgehen können.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus der Anlage Prorendita Fonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " Prorendita Fonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll

Dieser Text gibt den Beitrag vom 16. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst


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