Banken wie die Commerzbank und Anlageberater haften, wenn sie Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita 2 falsch berieten. Anleger können sich parallel auch an einer Interessengemeinschaft beteiligen.
Der Lebensversicherungsfonds Prorendita 2 investiert in
„gebrauchte“ britische Kapitallebensversicherungen. In den Jahren 2005 bis 2006
beteiligten sich rund 2.350 Anleger an
dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 2. Vertrieben wurden die Beteiligungen
meist von der Commerzbank. Der Fonds bezahlt für die Versicherten die Beiträge
und kann im Gegenzug mit den Policen handeln oder im Sterbefall die
Versicherungssumme kassieren. Jedoch entwickelten sich viele
Lebensversicherungsfonds nicht wie erwartet, und auch die Anleger des
Prorendita 2 mussten auf die prognostizierten Ausschüttungen verzichten.
Änderungen auf dem britischen Versicherungsmarkt sorgten
dafür, dass sich viele Lebensversicherungsfonds einem gewandelten Markt
gegenüber sahen. Durch die Finanzkrise sahen sich die britischen
Lebensversicherer gezwungen, die Rückkaufwerte der Policen sowie die
Schlusszahlungen zu verringern. Auch erlahmte der Policenhandel. Dies brachte
die Kalkulationen etlicher Lebensversicherungsfonds ins Wanken, da sich
Lebensversicherungsfonds über die Erlöse aus dem Policenhandel und den
Schlusszahlungen finanzieren. An dem Fonds Prorendita 2 ging diese Entwicklung
ebenfalls nicht spurlos vorüber: Die angenommene Rückzahlungsquote hat sich
deutlich vermindert.
Interessengemeinschaft und Schadensersatzklagen für Anleger
der Prorendita-Fonds
Anleger des Prorendita 2, die ihr Geld angesichts der langen
Restlaufzeit des Fonds bis ins Jahr 2019 keinen weiteren Risiken aussetzen
möchten, sollten erwägen, ihre Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds
rechtlich überprüfen zu lassen. In der rechtlichen Beratung von Anlegern zeigt
sich immer wieder, dass die Anlageberatung oft zu wünschen übrig ließ und
Defizite aufwies. Beispielsweise versäumten die Berater häufig, die Anleger
über die Funktionsweise eines
Lebensversicherungsfonds aufzuklären. Auch wussten nicht alle Anleger über den
unternehmerischen Charakter eines Lebensversicherungsfonds und die damit
verbundenen Risiken Bescheid. Dabei verträgt sich das Risiko des Totalverlusts
nicht mit dem Konzept einer sicheren Geldanlage!
Haben Anleger, die in den Fonds Ideenkapital Prorendita 2
investierten, das Gefühl, dass auch ihre Anlageberatung Fehler aufwies, sollten
sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Im Fall
einer Falschberatung bestehen gute Chancen der Anleger, dass sie sich von ihrer
Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 2 lösen können und
Schadensersatz verlangen können. Die BSZ e.V Anlegerschutzkanzleien beraten
bereits Anleger des Lebensversicherungsfonds Ideenkapital Prorendita 2. In
Zusammenarbeit mit den Fachanwälten wird hierzu vom BSZ e.V. eine
Interessengemeinschaft für Anleger der Prorendita-Fonds angeboten, damit Anleger
gemeinsam gegen die Fondgesellschaft vorgehen können.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus der Anlage Prorendita Fonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " Prorendita Fonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll
Dieser Text gibt den Beitrag vom 16. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst
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