Das Amtsgericht München hat bei der GRE Global Real Estate AG das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet. Die geschädigten Anleger sollten schon jetzt einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einschalten.
Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet
Anleger der GRE Global Real Estate AG haben bereits seit längerem mitbekommen, dass nicht alles rund läuft im Hause GRE Global Real Estate AG. Geplante Investitionsprojekte sind teils geplatzt und teils noch immer nicht fertiggestellt, für Ausschüttungen fehlte schon länger das nötige Kleingeld. Nunmehr scheint Gewissheit geworden zu sein, was mancher schon ahnte: Über das Vermögen der GRE Global Real Estate AG wurde am 07.11.2011 das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet. Die Liste der in die Insolvenz geratenen Kapitalanlagegesellschaften des sog. Grauen Kapitalmarktes ist damit um einen weiteren Eintrag länger geworden. Und abermals sind es die Kapitalanleger, die ihre Ersparnisse verlieren.
Totalverlust und Nachschusspflicht drohen
Die betroffenen Anleger müssen sich nun mit der Aussicht auf einen vollständigen, zumindest aber erheblichen Verlust ihrer Einlagen abfinden. Darüber hinaus droht grundsätzlich die Gefahr, vom Insolvenzverwalter - ist das Verfahren erst einmal endgültig eröffnet - auf Nachforderungen in Anspruch genommen zu werden. Denn was viele Anleger gar nicht wussten ist der Umstand, dass die in der Vergangenheit von der GRE Global Real Estate AG gezahlten Ausschüttungen nicht unbedingt Gewinne darstellen, sondern möglicherweise aus vorhandener Liquidität geleistet wurden. Derartige Zahlungen dürften gesellschaftsrechtlich als Entnahmen zulasten des Kapitals zu werten sein, wenn und soweit diesen Ausschüttungen keine entsprechend hohen Gewinne gegenüberstehen. Der Insolvenzverwalter könnte in diesem Fall geneigt sein, die erhaltenen Ausschüttungen ganz oder teilweise von den Anlegern zurück zu fordern.
Schadensersatzansprüche prüfen und zur Insolvenztabelle anmelden
Einer Pressemitteilung der Pluta Rechtsanwalts GmbH vom 10.11.2011 zufolge soll der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Martin Prager, eventuelle Forderungen der betroffenen Anleger unter Verweis auf die Gesellschaftsverträge für nachrangig halten, was so viel bedeutet, dass diese keine Forderungen geltend machen könnten. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Steinhübel aus der auf Anlegerschutz spezialisierten Kanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich führt hierzu klarstellend aus, dass die in den Gesellschaftsverträgen vereinbarte, sog. Nachrangabrede aber nicht für Forderungen der Anleger gilt, die aus einem Schadensersatzanspruch der Anleger resultieren. Wer beispielsweise bei Vertragsabschluss nicht ordnungsgemäß über die Risiken einer Beteiligung an der GRE Global Real Estate AG aufgeklärt wurde, kann verlangen so gestellt zu werden, als hätte er sich nicht an der Gesellschaft beteiligt. In der Insolvenz der Anlagegesellschaft bedeutet dies, dass die betroffenen Anleger mit Ihren Schadensersatzforderungen am Insolvenzverfahren partizipieren und sich mit ihren Forderungen gegen Ansprüche des Insolvenzverwalters zur Wehr setzen können. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich rät den Betroffenen daher dringend, frühzeitig anwaltliche Hilfe durch spezialisierte Fachanwälte in Anspruch zu nehmen.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ e.V. Interessengemeinschaft GRE Global Real Estate AG anschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Steinhübel
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11. November 2011 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.