Mit Urteil vom 07.09.2011 (Az: 13 U 142/09) hat das Oberlandesgericht Köln einem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadenersatz zugesprochen. Der Anleger hatte auf Empfehlung der Sparkasse Köln Bonn eine Beteiligung an der Apollo Media GmbH & Co. 3. Filmproduktion KG erworben.
Die Sparkasse Köln Bonn wurde vom OLG Köln dazu verurteilt, dem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger Euro 11.025,00 nebst Zinsen zu zahlen.
Begründet hat der Bankensenat des Oberlandesgerichts Köln die Entscheidung damit, dass der Anleger seitens der Sparkasse nicht darüber aufgeklärt worden war, dass diese für die Empfehlung der Beteiligung am Apollo - Medienfonds eine Rückvergütung / Provision seitens der Fondsgesellschaft erhalten hat.
Da die Sparkasse dies unstreitig stellt, bestehen für Anleger der Apollo - Medienfonds, soweit diese von Banken zum Erwerb empfohlen wurden, gute Aussichten, Schadensersatz zu fordern.
Das Urteil, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, hat weitreichende Konsequenzen für alle Anleger der Apollo Medienfonds. Sofern Anleger vorgenannter Medienfonds von ihren Bankberatern nicht darüber aufgeklärt wurden, dass und in welcher Höhe die beratende Bank eine Rückvergütung erhält, bestehen gute Chancen auf Schadensersatz.
Da bei einer Zeichnung vor dem 1.1.2002 Verjährung zum 31.12.2011 droht, ist allerdings in vielen Fällen Eile geboten.
Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Apollo Medienfonds" beizutreten.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 01. November 2011 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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