Montag, Oktober 31, 2011

Verunsicherte Anleger bei der Ideenkapital/ Prorendita

Zahlreiche Anleger von sog. „Zweitmarktfonds“ der Firma Ideenkapital müssen aufgrund von möglichen Umschuldungen von Bankdarlehen mit Verlusten rechnen.

Um Klarheit in die Abläufe und Risiken zu bringen, klagten einige Anleger schon darauf , dass die Ideenkapital den Anlegern die Adressliste vorlegen solle, so dass man die Interessen der Anleger bündeln könne. Die Herausgabe der Adresslisten wurde jedoch von Ideenkapital bisher verweigert. Ob mit Erfolg steht noch nicht fest.

Zu dieser Unsicherheit tragen auch Berichte über Betrugsvorwürfe gegen das Berliner Emissionshaus BAC bei. Die Staatsanwaltschaft hatte hier bereits einen Durchsuchungsbefehl durchgesetzt. Sollten sich diese Unsicherheiten und Risiken realisieren, droht den Anlegern wohlmöglich der Totalverlust.

Tatsächlich steht es um die Prorendita nicht zum Besten. Sämtlichen ca. 17000 Anlegern in den 5 Zweitmarktfonds der Prorendite, welche von der Ideenkapital aufgelegt wurden, drohen nun erhebliche Verluste. Das Besondere an den Prorendita Fonds ist, dass diese vor allem mit gebrauchten Policen handelte und diese nicht weiterführte. Dies beinhaltet ein erhöhtes Risiko. Vier der fünf Fonds leistete aufgrund der schlechten Ergebnisse keine Ausschüttungen mehr. Für dieses Modell benötigten die Fonds erhebliche Fremdmittel von insgesamt 258 Mio.€. Die meisten Darlehen laufen aber Ende Oktober 2011 aus. Die finanzierenden Banken sehen sich jedoch auf der Grundlage der nach wie vor herrschenden „Krise“ nicht in der Lage, die Darlehen fortzuführen. Nur die Unicredit will fortführen. Scheitern auch diese Verhandlungen, drohen den Anlegern weitere Verluste.

Anleger sollten nun Ausstiegsmöglichkeiten, aber auch möglicherweise bestehende Schadenersatzansprüche gegen die Vermittler und Vertriebsorganisationen oder auch die Fondsgesellschaft prüfen lassen.

Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Prorendita/Ideenkapital“ beizutreten.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 31. Oktober 2011 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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