Nachdem die Karlsruher BBBank in der Vergangenheit noch meinte, sich der eindeutigen Rechtslage im Hinblick auf die Schadensersatzansprüche der DG-Anleger widersetzen zu können, wobei sie sich eine blutige Nase vor dem OLG Karlsruhe zuzog, hat diese ihre Lektion nun gelernt.
Trotz der in der Vergangenheit erfolgten Einschaltung des bundesweit wohl arrogantesten und verschlagensten bundesweit zu findenden Bankanwalts wurde sie vor dem OLG zu vollständiger Rückabwicklung verurteilt.
Dieses erneut durch den Schweinfurter BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht erstrittene Urteil verfehlte seine Wirkung nicht. Im Falle eines Münchner Anlegers wurden die berechtigten Ansprüche aussergerichtlich zwar ignoriert. Nach erneuter Klageerhebung durch Dr. Schulze lenkte die Bank jedoch ein.
Sie bot an, den eingeklagten Betrag vollständig zu zahlen und die Hälfte der Anwaltskosten des Anlegers zu tragen. Ein akzeptabler Vergleich, welcher auch durch den Anleger geschlossen wurde.
Nur noch bis 31.12.2011 ist die Rückabwicklung möglich. Aufgrund der eindeutigen Rechtslage ist dies über Prozessfinanzierer sogar ohne Kostenrisiko möglich. Handeln Sie. Die Banken werden freiwillig nicht zahlen!
Für betroffene Kapitalanleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DG-Fonds anzuschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28. Oktober 2011 wieder. Eventuell spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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