Derzeit sind zahlreiche Anleger von der Liquidierung des DEGI International Immobilienfonds betroffen. Bereits im Oktober 2008 wurde dieser offene Immobilienfonds geschlossen. Die Folge ist, dass dieser nun abgewickelt wird.
Darüber hinaus wurde beschlossen, den Fonds nicht mehr zu öffnen, sondern zu liquidieren. Der Verkauf der Immobilien wird voraussichtlich im September 2013 abgeschlossen sein. Es ist absehbar, dass Anleger nach der Liquidierung nicht ihr eingesetztes Kapital zurückerhalten, sondern deutlich weniger.
Dabei gibt es in vielen Fällen grundsätzlich die Möglichkeit, Ansprüche auf Rückabwicklung aus Schadenersatzgesichtspunkten in den Fällen geltend zu machen, in denen Anleger nicht vollständig über sämtliche Risiken aufgeklärt wurden.
In den meisten Fällen wurden Anteile durch Bankdarlehen finanziert. In vielen Fällen wurde die Finanzierung später von der Allianz Bank übernommen. Wie der BSZ e.V. Vertrauensanwalt, Rechtsanwalt Axel Widmaier aus Heidelberg, berichtet, ist es mittlerweile gelungen, von der Allianz Bank ein Vergleichsangebot zu erhalten, welches den Schaden sehr gering hält und helfen kann, langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden.
So bietet die Allianz Bank derzeit an, die Anteile zu etwa 80% des ursprünglichen Wertes zu € 42,78 zu übernehmen. Angesichts der Tatsache, dass selbst im Falle von je nach Einzelfall etwaig bestehende Schadenersatzansprüche häufig vor Gericht verglichen werden, ist dieses Angebot als sehr attraktiv zu bewerten. Insbesondere die Kosten und Risiken eines Rechtsstreites, der auch gar nicht in allen Fällen möglich ist, lassen diese Lösung als sehr attraktiv erscheinen. Anleger sollten zeitnah prüfen lassen, ob sie die Voraussetzungen für dieses Angebot erfüllen.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DEGI International anschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Axel Widmaier
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 08. November 2011 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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