Wie die auf Kapitalmarkrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte bereits meldete, hat das Landgericht Landshut mit Urteil vom 14.10.2011 den Vermittler eines sogenannten Blockheizkraftwerkes zum Schadensersatz verurteilt.
Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Kläger erwarb im Sommer 2010 ein Blockheizkraftwerk von der GFE Energy AG zu einem Kaufpreis in Höhe von € 35.700,00. Dieses Blockheizkraftwerk wurde im weiteren Verlauf an die GFE Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH verpachtet. Bekanntermaßen wurde über das Vermögen der GFE Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH am 01.03.2011 das Insolvenzverfahren eröffnet. Über das Vermögen der GFE Energy AG wurde am 16.08.2011 das Insolvenzverfahren eröffnet.
Der von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Kläger vertritt die Auffassung, von dem Vermittler, der ihm das Konzept der „GFE-Gruppe“ vorgestellt hat, nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden zu sein. Mit einer Klage zum Landgericht Landshut wurde ein Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung von Pflichten aus einem Anlagevermittlungsvertrag bzw. Anlageberatungsvertrag geltend gemacht.
Nach einer durchgeführten Beweisaufnahme kam das Landgericht Landshut zu dem Ergebnis, dass der Vermittler tatsächlich seine Pflichten aus einem Anlagevermittlungsvertrag verletzt hat und deswegen verpflichtet ist, dem Kläger den für den Erwerb des Blockheizkraftwerkes bezahlten Kaufpreis (abzüglich der in der Vergangenheit erhaltenen Pachtzinseinnahmen) zurückzubezahlen.
„Auch wenn dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist, zeigt es, dass es sinnvoll sein kann, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen gegen den Berater bzw. Vermittler von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen“, sagt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Auch die Vergleichsbereitschaft einzelner Berater/Vermittler scheint inzwischen zu steigen. Neben einem außergerichtlichen Vergleich ist insbesondere ein gerichtlich protokollierter Vergleich dazu geeignet, ein u.U. langes Verfahren abzukürzen, jedoch gleichwohl einen vollstreckbaren Titel zu erlangen.
Insbesondere für Erwerber, die auf eine kurzfristige Schadenskompensation angewiesen sind (etwa weil der Kaufpreis über ein Darlehen finanziert wurde) sehen sich oftmals aus finanziellen Gründen nicht in der Lage, den Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen oder der Insolvenzverfahren abzuwarten.
Ausschlaggebend für das Bestehen eines Schadensersatzanspruches gegen den Berater/Vermittler ist die konkrete Vermittlungs- bzw. Beratungssituation, die im Einzelfall aufgeklärt werden muss.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät deshalb allen Erwerbern von Blockheizkraftwerken der GFE-Gruppe, die sich von dem jeweiligen Berater/Vermittler nicht ordnungsgemäß aufgeklärt fühlen, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen prüfen zu lassen. Die Kanzlei hat bereits bei diversen Gerichten Klagen für ihre Mandanten eingereicht.
Für Erwerber von Blockheizkraftwerken der GFE-Gruppe, gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft GFE anzuschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28. Oktober 2011 wieder. Eventuell spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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