Noch im Jahr 2009 hatte das LG Bückeburg die Klage eines DG-30-Anlegers als verjährt abgewiesen. Dem Schweinfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze gelang es seinerzeit, dass das OLG Celle diese Entscheidung zugunsten des betroffenen Anlegers korrigierte.
Gleichwohl akzeptierte die Volksbank in Schaumburg eG die zwischenzeitlich bundesweit eindeutige Rechtsprechung nicht, sodass im Falle eines weiteren DG-30-Anlegers Klage zum Landgericht Bückeburg eingereicht werden musste.
Der nunmehrige Bevollmächtigte der Bank griff tief in die Trickkiste. So hätte es keine Beratung des Anlegers gegeben. Aufklärungspflichtige Provisionen seien nicht geflossen, die Kickback-Rechtsprechung sei verfassungswidrig. Gleichwohl existiere die Besonderheit, dass im nunmehrigen Fall über Provisionen aufgeklärt worden sei.
Insgesamt drei Bankanwälte wurden im Termin gegen Dr. Schulze aufgefahren. Ein Vergleichsangebot wurde durch die Bank nicht unterbreitet. Gleichwohl ließ sich der hervorragend sachkundige Einzelrichter des LG Bückeburg hiervon weder beeindrucken, noch aufs Glatteis führen. Kompetent stellte dieser die Rechtslage dar. Selbstverständlich seien aufklärungspflichtige Provisionen geflossen. Das bankseitige Bestreiten der Provisionshöhe sei unsubstantiiert und damit unbeachtlich. Auch sei die Kickback-Rechtsprechung nicht unbeachtlich.
Nachdem der Bankberater auch noch angab, sich an das konkrete Beratungsgespräch nicht mehr zu erinnern und bestätigte, die vollständige Provisionshöhe gar nicht zu kennen, brach das bankseitig aufgebaute Lügengebäude vollends zusammen. An einer antragsgemäßen Verurteilung der Bank bestehen keinerlei Zweifel.
Betroffene Anleger sollten beachten, dass noch im laufenden Jahr gehandelt werden muss, da zum Jahresende der Eintritt der absoluten Verjährung droht.
Für betroffene Kapitalanleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DG-Fonds anzuschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Schulze
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03. November 2011 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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