Ein Anleger hatte Anteile am DGI34 gezeichnet. Das OLG Frankfurt stellte mehrfach fest, dass im Emissionsprospekt Fehler vorhanden waren. Zwar hatten die DG Anlage und die DZ Bank hiergegen Revision vor dem Bundesgerichtshof eingelegt, diese jedoch vor einer Entscheidung zurückgenommen, um eine weitere anlegerfreundliche BGH-Entscheidung zu verhindern.
Außergerichtlich wurden die Ansprüche des Anlegers gleichwohl zurückgewiesen. Nach Klageeinreichung durch den Schweinfurter BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Michael Schulze kam es nun zur Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt.
Nachdem die DG Anlage und die DZ Bank auf Frage der Richterin mitteilten, nicht vergleichsbereit zu sein, gaben diese auf weitere Frage zu, kein DG34-Verfahren mehr vor dem BGH zu führen. "Aber dann ist die Auffassung des OLG Frankfurt doch rechtskräftig", so die Frankfurter Richterin. "Und Sie wollen sich trotzdem nicht vergleichen?". Kopfschüttelnd nahm die Richterin die erneute Weigerung der Beklagten zur Kenntnis.
"Willst Du - kriegst Du", so Dr. Michael Schulze. "Zwar ist die Rechtslage zugunsten der betroffenen DG-Anleger zwischenzeitlich eindeutig, dennoch führen die Banken lieber weiter aussichtslose kostenträchtige Prozesse, als die eindeutige Rechtslage zu akzeptieren". Hintergrund ist wohl, weitere Betroffene von der Geltendmachung Ihrer Rechte abzuhalten, jedenfalls bis zum Jahresende. Danach ist für die Banken "der Spuk" schließlich vorbei.
Betroffene Anleger sollten noch dieses Jahr handeln. Eine Rückabwicklung ohne Prozesskostenrisiko ist in der Regel möglich.
Für betroffene Kapitalanleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DG-Fonds anzuschließen.
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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28. Oktober 2011 wieder. Eventuell spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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