Zahlreiche Anleger hatten sich an dem Immobilienfonds BK1 Beteiligungs GmbH & Co. KG beteiligt. Dieser hatte in die „Villa Manskopf“ in Frankfurt am Main investiert, einem renommierten Objekt. Die ursprüngliche Finanzierung des Immobilienfonds wurde von der Aareal Bank durchgeführt. Die Darlehnsforderung wurde hiernach an einen Hedge-Fonds veräußert.
Zwar wird und wurde das Darlehen von der Gesellschaft fortlaufend bedient. Der Hedge-Fonds versucht nun aufgrund der durch Leerstände geprägten Ertragssituation der Gesellschaft von einem Nachsicherungsrecht Gebrauch zu machen und hat sogar eine Kündigung des Darlehens wegen Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft in den Raum gestellt. Sollte es zu einer Kündigung kommen oder der Verkauf der Immobilie lediglich zur Rückführung des Darlehens ausreichen, droht den Anlegern ein Totalverlust der Einlage.
Hinzu kommt, dass die Beteiligungen in einigen Fällen von den damals eingesetzten Vermittlern ohne die Grundlage eines Prospekts vermittelt wurden und die Anleger teils auch nicht über die wesentlichen Risiken einer derartigen Beteiligung aufgeklärt worden sind. Auch enthalten die Beitrittserklärungen eine Widerrufsbelehrung, welche fehlerhaft sein könnte. In der Regel wurden die Beteiligungen durch Banken finanziert, welche sich die Beteiligungen als Sicherheit auch abtreten ließen. So war es nicht selten, dass die Beteiligungen und auch die Darlehensverträge innerhalb weniger Tage gezeichnet wurden.
Nunmehr fordert die Gesellschaft die Anleger auf, die erhaltenen Ausschüttungen - ca. 20% der Einlagesumme - wieder an die Gesellschaft zurück zu zahlen, da die erfolgten Ausschüttungen zu Unrecht erfolgt seien. Über diese „Nachhaftung“ wurden die Anleger gleichfalls nicht immer aufgeklärt. Einen Hinweis auf eine solche Nachhaftung im Prospekt gibt es nicht.
Betroffene Anleger sollten daher im Hinblick auf einen drohenden Totalverlustes prüfen lassen, ob Schadenersatzansprüche gegen die Gesellschaft und/oder die Vermittler bzw. Vermittlungsgesellschaft gegeben sein könnten.
Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „BK1 Beteiligung GmbH & Co. KG“ beizutreten.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 29.Oktober 2011 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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