Anleger die Sicherheiten für die Zwangsvollstreckung gegen die Juragent AG hinterlegt haben, können diese nun unter Vorlage des Eröffnungsbeschlusses bei der jeweiligen Hinterlegungsstelle zurückfordern.
Das Insolvenzverfahren wird vom zuständigen Amtsgericht Charlottenburg unter dem Az. 36j IN 4095/11 geführt. Als Insolvenzverwalterin wurde Frau Rechtsanwältin Dr. Petra Hilgers aus Berlin bestellt. Anleger der diversen Prozesskostenfonds, die erfolgreich gegen die Juragent AG auf Schadenersatz geklagt und vor Gericht gewonnen haben, wissen nun nicht, was die Eröffnung des Insolvenzverfahrens für sie bedeutet.
Seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind keine weiteren Klagen und auch keine weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Juragent AG möglich. Bereits eingeleitete und noch nicht abgeschlossene Gerichtsverfahren sind durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochen. Verfahren gegen die Treukommerz, Herrn Heinen und/oder Anlageberater sind von der Verfahrenseröffnung nicht betroffen. Diese Verfahren werden regulär weitergeführt. Die Insolvenzverwalterin wird nun sämtliche Vermögenswerte/Forderungen der Juragent AG erfassen und nach Abzug der Kosten des Insolvenzverfahrens an diejenigen Gläubiger verteilen, die ihre Forderungen rechtzeitig zur Insolvenztabelle angemeldet haben. Der erste Schritt für Anleger der diversen Juragent Fonds (PKF I, PKF II, PKF III, PKF IV) wird nun sein, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden.
Die Frist zur Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle endet am 14. Januar 2012. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte übernimmt für die von ihr vertretenen Anleger die Anmeldungen zur Tabelle. Bereits am 14.12.2011 findet in Berlin eine erste Gläubigerversammlung statt, auf der alle Anleger teilnehmen können, denen Forderungen gegenüber der Juragent AG zustehen. CLLB wird an der Gläubigerversammlung ebenfalls teilnehmen. Sofern die Anleger anwaltlich vertreten sind, können die Anmeldungen zur Insolvenztabelle auch von den betreuenden Anwaltskanzleien übernommen werden. In der Regel werden die Kosten der Anmeldung in voller Höhe von den Rechtsschutzversicherungen übernommen. Darüber hinaus haben Anleger nach wie vor die Möglichkeit, die Ihnen entstandenen Schäden gegenüber der Treuhandkommanditistin, sowie weiteren Verantwortlichen durchzusetzen.
Auch Anleger, die Ihre Beteiligung am PKF IV bereits an die Juraswiss S.A. abgetreten haben, können ihre Ansprüche noch immer gegenüber den weiteren Verantwortlichen –mit Ausnahme der Juragent AG- geltend machen. Die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte prüft derzeit weitere Anspruchsmöglichkeiten im In- und Ausland.
Auf Seiten der Juragent AG liegen trotz des nunmehr eröffneten Insolvenzverfahrens noch etliche Vermögenswerte. So laufen nach Angaben des neuen Vorstands der Juragent AG nach wie vor etliche von der Juragent AG gegen Erfolgsbeteiligung finanzierte Gerichtsverfahren, deren Erlöse nach wie vor der Juragent AG zustehen.
Zuletzt hatte ein Investor für die Übernahme dieser von der Juragent AG finanzierten Verfahren einen Betrag in Höhe von € 5.000.000,00 geboten. Sollten diese von der Juragent AG finanzierten Verfahren gewonnen werden, fließen der Juragent AG weitere Gelder zu, die zur Verteilung an die Gläubiger verwendet werden können. Darüber hinaus bestehen ggf. noch weitere Forderungen Seitens der Juragent AG gegenüber der bisherigen Geschäftsführung, die ebenfalls vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden können.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte wird sich bemühen, alle ihr vorliegenden Informationen an den Insolvenzverwalter weiterzuleiten, damit hier eine zügige Aufarbeitung der noch offenen Forderungen gewährleistet ist.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Juragent anschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 08. November 2011 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.