Zahlreiche "Absolut(e)-Return-Produkte verfehlen ihre Anlageziele und bescheren Anlegern Verluste! Erster Erfolg der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte. Geschädigte formieren sich im BSZ e.V.!
In den letzten Jahren wurden von den diversen Banken zahlreiche Absolute- oder Total-Return-Produkte aufgelegt oder vertrieben. Das Ziel dieser neuen Anlagegruppe war ambitioniert: Die Produkte sollten in jeder Marktlage eine positive Rendite erzielen und Verluste weitgehend vermieden werden. So viel versprechend die Produkte bei Anlegern platziert wurden, zeigt sich nun (Stand 17.11.2009), dass diverse Absolut- bzw. Total-Return-Produkte ihre Anlageziele verfehlt haben und teilweise den Anlegern sogar deutliche Verluste beschert haben.
Beim BSZ e.V. haben sich in den vergangenen Wochen und Monaten zahlreiche Anleger gemeldet, die mit dieser Anlagegruppe teilweise deutliche Verluste erleiden mussten. Dabei kristallisiert sich in den vom BSZ e.V. betreuten Fällen folgendes heraus:
Während teilweise die Finanzkrise an den Verlusten schuld war, ist in anderen Fällen ganz klar eine falsche Risikoklassifizierung und Anlagestrategie der jeweiligen Fondsmanager an den Verlusten der Anleger schuld. "Zum einen wurden die Produkte teilweise auch sehr sicherheitsorientierten Anlegern als "sicher" angepriesen und so dargestellt, als ob Verluste praktisch nicht möglich seien, in anderen Fällen wurden die Produkte sogar teilweise ausdrücklich als "mündelsicher" bezeichnet oder als sicheres Basisinvestment verkauft," so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth.
"Dabei haben die jeweiligen Fondsmanager teilweise bei den diversen Fonds die Möglichkeit, durchaus auch in spekulativere Anlageklassen zu investieren wie Hedge-Fonds oder Termingeschäfte," so Dr. Späth. "In einigen Fällen, die wir betreuen, wurde auch die Anlagestrategie geändert und von dem jeweiligen Fondsmanagement, das zunächst in sichere Anlageprodukte investierte, nach einiger Zeit in sehr viel spekulativere Geldanlageformen investiert. Hier verkamen die Fonds teilweise zu regelrechten "Zockerfonds".
Nach Beobachtung des BSZ e.V. investierten zahlreiche Anleger in die diversen Absolute-Return-Fonds, angefangen vom Kleinanleger über den vermögenden Privatanleger bis hin zu Stiftungen, die ihr Geld relativ risikolos anlegen wollten.
Im Fall eines "Absolute (oder Total-) Return-Fonds, der der dortigen Anlegerin als sicher dargestellt wurde, ist den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Rohde & Späth dabei ein erster Erfolg gelungen: Die vermittelnde Bank bezahlte, nachdem von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Klage eingereicht wurde, ca. zweieinhalb Wochen vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung 100 % der Klageforderung, und zwar inklusive Anwalts- und Gerichtskosten (AG Charlottenburg, Az. 232 C 72/09).
Nach den Recherchen des BSZ e.V. und der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte dürften auch die Gebühren, die der Anleger als Provisionen zahlt, bei der Vermittlung der diversen Absolute Return-Produkte teilweise deutlich über dem Durchschnitt vergleichbarer Produkte gelegen haben, so dass für den jeweiligen Vermittler teilweise ein nicht unerhebliches Interesse bestanden haben dürfte, diese Fonds vor allem auch auf Grund der hohen zu verdienenden Provisionen an die Anleger zu vermitteln. Der BGH hat aber nun bereits mehrfach entschieden, dass der Anleger auf diese Rückvergütungen (sog. "kick-backs") ausdrücklich hingewiesen werden muss.
Wer sollte handeln? Handeln sollten Anleger, die mit den diversen Absolute Return-Fonds bzw. -produkten nicht unerhebliche Verluste erleiden mussten, denen diese Fonds fälschlicherweise als weitgehend sicher dargestellt worden sind und die auch nachweisen können, dass sie eine weitgehend sichere Anlege wünschten.
Geschädigte der diversen "Absolute Return-Fonds" aus Deutschland und der Schweiz .. BSZ e.V.-IG "Absolute Return-Fonds", die IG wird von namhaften Anwaltskanzleien aus diesen beiden Ländern betreut. Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Absolut Return-Fonds" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.11.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
In den letzten Jahren wurden von den diversen Banken zahlreiche Absolute- oder Total-Return-Produkte aufgelegt oder vertrieben. Das Ziel dieser neuen Anlagegruppe war ambitioniert: Die Produkte sollten in jeder Marktlage eine positive Rendite erzielen und Verluste weitgehend vermieden werden. So viel versprechend die Produkte bei Anlegern platziert wurden, zeigt sich nun (Stand 17.11.2009), dass diverse Absolut- bzw. Total-Return-Produkte ihre Anlageziele verfehlt haben und teilweise den Anlegern sogar deutliche Verluste beschert haben.
Beim BSZ e.V. haben sich in den vergangenen Wochen und Monaten zahlreiche Anleger gemeldet, die mit dieser Anlagegruppe teilweise deutliche Verluste erleiden mussten. Dabei kristallisiert sich in den vom BSZ e.V. betreuten Fällen folgendes heraus:
Während teilweise die Finanzkrise an den Verlusten schuld war, ist in anderen Fällen ganz klar eine falsche Risikoklassifizierung und Anlagestrategie der jeweiligen Fondsmanager an den Verlusten der Anleger schuld. "Zum einen wurden die Produkte teilweise auch sehr sicherheitsorientierten Anlegern als "sicher" angepriesen und so dargestellt, als ob Verluste praktisch nicht möglich seien, in anderen Fällen wurden die Produkte sogar teilweise ausdrücklich als "mündelsicher" bezeichnet oder als sicheres Basisinvestment verkauft," so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth.
"Dabei haben die jeweiligen Fondsmanager teilweise bei den diversen Fonds die Möglichkeit, durchaus auch in spekulativere Anlageklassen zu investieren wie Hedge-Fonds oder Termingeschäfte," so Dr. Späth. "In einigen Fällen, die wir betreuen, wurde auch die Anlagestrategie geändert und von dem jeweiligen Fondsmanagement, das zunächst in sichere Anlageprodukte investierte, nach einiger Zeit in sehr viel spekulativere Geldanlageformen investiert. Hier verkamen die Fonds teilweise zu regelrechten "Zockerfonds".
Nach Beobachtung des BSZ e.V. investierten zahlreiche Anleger in die diversen Absolute-Return-Fonds, angefangen vom Kleinanleger über den vermögenden Privatanleger bis hin zu Stiftungen, die ihr Geld relativ risikolos anlegen wollten.
Im Fall eines "Absolute (oder Total-) Return-Fonds, der der dortigen Anlegerin als sicher dargestellt wurde, ist den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Rohde & Späth dabei ein erster Erfolg gelungen: Die vermittelnde Bank bezahlte, nachdem von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Klage eingereicht wurde, ca. zweieinhalb Wochen vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung 100 % der Klageforderung, und zwar inklusive Anwalts- und Gerichtskosten (AG Charlottenburg, Az. 232 C 72/09).
Nach den Recherchen des BSZ e.V. und der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte dürften auch die Gebühren, die der Anleger als Provisionen zahlt, bei der Vermittlung der diversen Absolute Return-Produkte teilweise deutlich über dem Durchschnitt vergleichbarer Produkte gelegen haben, so dass für den jeweiligen Vermittler teilweise ein nicht unerhebliches Interesse bestanden haben dürfte, diese Fonds vor allem auch auf Grund der hohen zu verdienenden Provisionen an die Anleger zu vermitteln. Der BGH hat aber nun bereits mehrfach entschieden, dass der Anleger auf diese Rückvergütungen (sog. "kick-backs") ausdrücklich hingewiesen werden muss.
Wer sollte handeln? Handeln sollten Anleger, die mit den diversen Absolute Return-Fonds bzw. -produkten nicht unerhebliche Verluste erleiden mussten, denen diese Fonds fälschlicherweise als weitgehend sicher dargestellt worden sind und die auch nachweisen können, dass sie eine weitgehend sichere Anlege wünschten.
Geschädigte der diversen "Absolute Return-Fonds" aus Deutschland und der Schweiz .. BSZ e.V.-IG "Absolute Return-Fonds", die IG wird von namhaften Anwaltskanzleien aus diesen beiden Ländern betreut. Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Absolut Return-Fonds" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.11.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.