Frankfurter Sparkasse zu Schadensersatz an Anleger verurteilt! Weitere Prozesserfolge in Sicht! Demnächst auch bereits erste Termine zur mündlichen Verhandlung der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte!
Dieburg, 01.05.2009: Die Frankfurter Sparkasse ist in einem aktuellen Fall, in dem ein Anleger Verluste mit Lehman-Brothers-Zertifikaten in Höhe von ca. 50.000 € erlitten hatte, zum Schadensersatz in voller Höhe verurteilt worden (Az.: 2/19 O 211/08- noch nicht rechtskräftig). Der Richter sah es laut Medienberichten als erwiesen an, dass der Kläger die Papiere nicht erworben hätte, wenn er gewusst hätte, dass sich die Laufzeit über mehrere Jahre hinziehen könne.
Nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth betrifft dieser Fall wohl „eher einen Spezialfall, der nicht mit der Masse der Lehman-Fälle vergleichbar ist, “trotzdem zeigt er, dass Lehman-Zertifikate-Anleger nicht chancenlos sind.
Diversen Medienberichten zufolge hatte die Frankfurter Sparkasse auch vor einigen Tagen laut eigener Verlautbarung „in einer kleinen Anzahl von Fällen“ eingeräumt, nicht ausreichend beraten zu haben und Entschädigung angedeutet. „Es zeigt sich, dass die Banken nun langsam erkennen, dass sie bei der Beratung teilweise Fehler begangen haben,“ so Dr. Späth.
Auch in Hamburg könnte sich bereits am 12.05.2009 ein erster Prozesserfolg eines Anlegers gegen die Hamburger Sparkasse anbahnen, der dortige Richter bescheinigte der Klage „Aussicht auf Erfolg“.
Auch die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte, die in den letzten Monaten zahlreiche Klagen für diverse Lehman-Zertifikate-Geschädigte vor Gerichten in ganz Deutschland eingereicht haben, werden demnächst die ersten Termine zur mündlichen Verhandlung vor den Gerichten wahrnehmen, der erste Termin findet bereits im Mai vor dem Landgericht Berlin statt, bereits an diesem Tag könnte also theoretisch bereits ein Urteil gesprochen werden.
Nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth „sind wir in diesem Fall durchaus optimistisch, ein positives Ergebnis für den Anleger erzielen zu können, in dem konkreten Fall haben wir mehrere gute Argumente, die für eine Schadensersatzverpflichtung sprechen könnten.“ Der BSZ e.V. wird über die Fälle demnächst berichten.
Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Lehman Brothers" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Dieburg, 01.05.2009: Die Frankfurter Sparkasse ist in einem aktuellen Fall, in dem ein Anleger Verluste mit Lehman-Brothers-Zertifikaten in Höhe von ca. 50.000 € erlitten hatte, zum Schadensersatz in voller Höhe verurteilt worden (Az.: 2/19 O 211/08- noch nicht rechtskräftig). Der Richter sah es laut Medienberichten als erwiesen an, dass der Kläger die Papiere nicht erworben hätte, wenn er gewusst hätte, dass sich die Laufzeit über mehrere Jahre hinziehen könne.
Nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth betrifft dieser Fall wohl „eher einen Spezialfall, der nicht mit der Masse der Lehman-Fälle vergleichbar ist, “trotzdem zeigt er, dass Lehman-Zertifikate-Anleger nicht chancenlos sind.
Diversen Medienberichten zufolge hatte die Frankfurter Sparkasse auch vor einigen Tagen laut eigener Verlautbarung „in einer kleinen Anzahl von Fällen“ eingeräumt, nicht ausreichend beraten zu haben und Entschädigung angedeutet. „Es zeigt sich, dass die Banken nun langsam erkennen, dass sie bei der Beratung teilweise Fehler begangen haben,“ so Dr. Späth.
Auch in Hamburg könnte sich bereits am 12.05.2009 ein erster Prozesserfolg eines Anlegers gegen die Hamburger Sparkasse anbahnen, der dortige Richter bescheinigte der Klage „Aussicht auf Erfolg“.
Auch die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte, die in den letzten Monaten zahlreiche Klagen für diverse Lehman-Zertifikate-Geschädigte vor Gerichten in ganz Deutschland eingereicht haben, werden demnächst die ersten Termine zur mündlichen Verhandlung vor den Gerichten wahrnehmen, der erste Termin findet bereits im Mai vor dem Landgericht Berlin statt, bereits an diesem Tag könnte also theoretisch bereits ein Urteil gesprochen werden.
Nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth „sind wir in diesem Fall durchaus optimistisch, ein positives Ergebnis für den Anleger erzielen zu können, in dem konkreten Fall haben wir mehrere gute Argumente, die für eine Schadensersatzverpflichtung sprechen könnten.“ Der BSZ e.V. wird über die Fälle demnächst berichten.
Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Lehman Brothers" anzuschließen.
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Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.05.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.